Coronavirus: Verlängerung der Massnahmen bis 26. Februar 2022

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage und der weiterhin stark ansteigenden Fallzahlen die derzeit geltenden Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie verlängert, und zwar bis am 26. Februar 2022. Die Massnahmen waren bislang bis 31. Januar 2022 befristet.

Die bisher befristeten Massnahmen betreffen Schulen, Kindertagesstätten und Spielgruppen, Gesundheitsinstitutionen sowie das Vorgehen bei Veranstaltungen bis 1'000 Teilnehmende.

Die Maskentragpflicht ab der 1. Primarschulklasse sowie für Mitarbeitende von Kindertagesstätten und Spielgruppen soll vorerst beibehalten werden. Die Maskentragpflicht ist eine wichtige Massnahme, um den Schulbetrieb und die Betreuung von Kindern aufrecht erhalten zu können.

Die Meldepflicht für Veranstaltungen sowie für Fach- und Publikumsmessen mit 300 bis 1'000 Teilnehmenden hat sich bewährt und soll weitergeführt werden.

Aufgrund der derzeitigen sehr hohen Fallzahlen müssen auch vulnerable Personen weiterhin geschützt werden. Deshalb sind die Massnahmen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen der Behindertenhilfe sowie für deren Mitarbeitenden (auch der Spitex) weiterzuführen. Dies bedeutet, dass die Zertifikats- und Maskenpflicht für Bewohnende und Mitarbeitende in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen der Behindertenhilfe weiterhin gilt.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hatte aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage und der sich verschärfenden Situation in den Spitälern vergangenen November in zwei Schritten weitere Massnahmen beschlossen (siehe Medienmitteilungen vom 23. und 30. November 2021). Die Massnahmen waren vorerst bis 31. Januar 2022 befristet worden.

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage und der weiterhin stark ansteigenden Fallzahlen verlängert der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt heute die aktuellen Massnahmen in der Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen bis zu den Fasnachtsferien, also bis am 26. Februar 2022.

Eine Diskussion über das weitere Vorgehen wird rechtzeitig vom Regierungsrat geführt.

nach oben