Gemeinsame Gesundheitsregion – Versorgungsplanungsbericht 2022 zur psychiatrischen Versorgung geht in die Vernehmlassung

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sehen vor, auf den 1. Januar 2024 eine neue, gleichlautende Spitalliste im Bereich Psychiatrie in Kraft zu setzen. Dazu haben sie nun die Vernehmlassung für den Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie gestartet. Das Ziel der darin enthaltenen Analysen ist die Ermittlung des heutigen und zukünftigen Versorgungsbedarfs. Der Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie dient als Grundlage für eine gemeinsame Versorgungsplanung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) und darauf aufbauend für gleichlautende Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich der Psychiatrie per 1. Januar 2024.

Der «Versorgungsplanungsbericht 2022: Gemeinsame Gesundheitsregion – Psychiatrische Versorgung» dient als Grundlage für eine gemeinsame Versorgungsplanung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) und darauf aufbauend für gleichlautende Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für den Bereich der Psychiatrie per 1. Januar 2024. Der Versorgungsplanungsbericht geht nun in die Vernehmlassung bei Spitälern, Ärztegesellschaften, Fachverbänden und anderen Kantonen. Die Vernehmlassung wird im Zeitraum vom 4. Oktober bis zum 7. November 2022 durchgeführt. Danach startet das Bewerbungsverfahren. Psychiatrische Kliniken aus der ganzen Schweiz, welche die Anforderungen erfüllen, können sich für Leistungsaufträge auf den gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bewerben.

Für die Erteilung eines Leistungsauftrags müssen die Spitäler zum einen Grundanforderungen wie die Beteiligung an der ärztlichen und nicht-ärztlichen Aus- und Weiterbildung oder den Verzicht auf mengen- und umsatzabhängige Bonuszahlungen bei den Mitarbeitenden sowie zum anderen Anforderungen hinsichtlich der Qualität erfüllen.

Im Bericht wird nicht nur der Stand der Versorgung im stationären, sondern auch im ambulanten und intermediären Bereich aufgezeigt. Der Bericht legt den Fokus auf die Frage, wie viele psychiatrische Spitalleistungen die Bevölkerung in den beiden Basel braucht und stützt sich auf eine Analyse des aktuellen Bedarfs sowie eine Prognose des zukünftigen Bedarfs. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die hohen Hospitalisierungsraten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht nur durch soziodemographische und -ökonomische Merkmale der Bevölkerung in der GGR zu begründen sind, sondern auch durch einen hohen Anteil an Leistungen im stationären Bereich.

Qualitativ unterlegt wird der Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie durch ein Psychiatriekonzept und fünf spezifische Fachkonzepte, welche von zahlreichen Fachexpertinnen und -experten aus der Region erarbeitet wurden.

Zum Start des Bewerbungsverfahrens im Dezember 2022 werden die beiden Gesundheitsdirektoren der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie den finalen Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie an einer Medienkonferenz vorstellen. Zeitgleich mit dem Versorgungsplanungsbericht werden dann auch das Psychiatriekonzept und die fünf Fachkonzepte veröffentlicht werden.

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