Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • die Abstimmung über folgende kantonale Vorlagen auf das Abstimmungswochenende vom 25. September 2022 festgelegt:
    - Grossratsbeschluss vom 23. März 2022 betreffend Teilrevision des Gesetzes über Freizeitgärten;
    - Kantonale Volksinitiative «betreffend Abschaffung des Präsidialdepartements und Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Regierungsrats von 7 auf 5 Mitglieder». (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mehmet Sigirci, SP) betreffend «Vollzug des persönlichen Verkehrs des nicht obhutsberechtigten Elternteils» abzuschreiben. Im Bereich der Elternkonflikte haben im Kanton Basel-Stadt in den letzten Jahren grosse Entwicklungen stattgefunden: Die Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wurden beschleunigt. Bei der KESB und dem Kinder- und Jugenddienst (KJD) wird die gemeinsame Elternverantwortung gestärkt. Der KJD und die KESB führen seit jeher einen Pikettdienst, welcher auch am Wochenende interveniert. Es werden individuell begleitete Besuche angeordnet, welche das Angebot der «Begleiteten Besuchstage» ergänzen. Erfolgreich praktiziert werden auch der Elternkurs «Kinder im Blick» und die vom Zivilgericht oder von der KESB angeordneten Elternberatungen, die bisherige Besuchsrechtsbeistandschaften mehrheitlich obsolet machen. (Auskunft: Patrick Fassbind, Leiter KESB, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 80 90)
  • dem Grossen Rat zur Finanzierung einer Denkmalsubvention der Liegenschaften Im Zimmerhof 3–9 und 4–18 Ausgaben in Höhe von 420'000 Franken ausserhalb der Rahmenausgabenbewilligung für Denkmalsubventionen beantragt. Die 1927 erbaute Wohnsiedlung im Zimmerhof befindet sich in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone. Im Zuge einer Gesamtsanierung mit Dachausbau wird die Gebäudehülle der gesamten Siedlung energetisch ertüchtigt. Zur Erhaltung des äusseren Erscheinungsbilds dieser aus architekturgeschichtlichen, typologischen und stadtgeschichtlichen wichtigen Bebauung sind denkmalpflegerische Auflagen einzuhalten. Die dadurch verbundenen Mehrkosten werden mittels Denkmalsubventionen unterstützt. (Auskunft: Dirk Schmid, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, 061 267 66 44)
  • für Massnahmen zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 Ausgaben in der Höhe von insgesamt Fr. 190‘000 bewilligt. Bei voraussichtlich fünf weiteren Strassenabschnitten sollen die erforderlichen Gutachten erstellt und bei positivem Ergebnis noch dieses Jahr Tempo 30-Zonen signalisiert und markiert werden. Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit soll an der Hegenheimerstrasse, in der Nähe der Primarschule Wasgenring, ein weiterer Tempo 30-Abschnitt mit Wechselsignalen entstehen. Inzwischen wurden mehr als 90% der geplanten Massnahmen realisiert. Tempo 30 erhöht die Verkehrssicherheit und verbessert die Wohnqualität. (Auskunft: Romeo di Nucci, Mobilität, Verkehrstechnik, Tel. 061 267 81 64)
  • die Eintragung von drei Roche-Gebäuden an der Grenzacherstrasse in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Diese Liegenschaften sind materielle Geschichtszeugnisse und stellen wegen ihres hohen wirtschaftsgeschichtlichen, städtebaulichen und architektonischen Zeugniswerts Baudenkmäler im Sinne von § 15 des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. Die F. Hoffmann-La Roche plant eine Neubebauung bzw. Neugestaltung des Roche-Südareals an der Grenzacherstrasse. Die für eine Neubebauung notwendigen baurechtlichen Grundlagen werden mit der Überarbeitung des Bebauungsplans umgesetzt werden. Um den Schutz des historisch wertvollen Verwaltungsgebäudes (Bau 21, Grenzacherstrasse 124/Schaffhauserrheinweg 125), des Personalhauses (Bau 67, Grenzacherstrasse 201) und des Fabrikationsgebäudes (Bau 29, Grenzacherstrasse 183) sicherzustellen, haben die Eigentümerschaft und die Kantonalen Denkmalpflege einvernehmlich Schutzverträge zur Eintragung dieser Liegenschaften ins Denkmalverzeichnis abgeschlossen, die der Regierungsrat genehmigt hat. Sollte der Bebauungsplan nicht bis zum 1. Januar 2028 rechtskräftig werden, so fallen diese Schutzverträge nachträglich dahin. (Auskunft: Daniel Schneller, Kantonaler Denkmalpfleger, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 29)
  • auf die Eintragung der Liegenschaften Reinacherstrasse 292–298 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis verzichtet. Die Schutzwürdigkeit der beiden Häuser ist als äusserst gering einzustufen. Gegen die Unterschutzstellung sprechen ferner das Interesse an der Verdichtung der Parzelle, die energetischen Verbesserungen, der barrierefreie Zugang zu Wohnungsraum und auch die Interessen der Eigentümerin. (Auskunft: Daniel Schneller, Kantonaler Denkmalpfleger, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 29)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Verordnungsentwurf bezüglich der Berichterstattung über Klimabelange begrüsst. Dieser stützt sich auf den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative und zielt darauf ab, grossen Schweizer Publikumsunternehmen Orientierung zu bieten und Klarheit zu schaffen, was diese in ihrer Klimaberichterstattung berücksichtigen müssen. (Auskunft: Till Berger, Leiter Fachstelle Klima, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 13 86)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Bankenverordnung grundsätzlich begrüsst. Das vorgesehene absolute Ausschüttungsverbot ist nicht sachgerecht und sollte angepasst werden. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 02)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Gewässerschutzverordnung begrüsst. Eine schnellere Zulassungsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten dient dem Gewässerschutz und der Biodiversität, ebenso eine kürzere Übergangsfrist bei der Ersterfassung von Befüll- und Waschplätzen. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • 61 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 33 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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