Neue bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft bauen eine bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob auf. Diese nimmt planerische, koordinierende und vermittelnde Aufgaben wahr, um bei Grossanlässen im Raum St. Jakob die Verkehrsabläufe zu optimieren. Die Regierungen kommen damit Vorstössen in den beiden Parlamenten nach.

Die Gesamtkosten für die Führung der Geschäftsstelle (Personal- und Betriebskosten) und die mit der Optimierung der Verkehrssteuerung und der Verkehrsabläufe zusammenhängenden Sachkosten belaufen sich in den ersten drei Jahren auf jährlich insgesamt 370'000 Franken. In nachfolgenden Jahren entfallen die Planungskosten für Erarbeitung von Massnahmen und Lösungsvorschlägen in Höhe von 150'000 Franken. Basel-Stadt trägt die finanzielle Vorleistung und stellt Basel-Landschaft die Kosten hälftig in Rechnung. Der Regierungsgrat Basel-Stadt beantragt deshalb eine Bewilligung der Gesamtkosten beim Grossen Rat.

Der Raum St. Jakob stellt einen multimodalen Verkehrsknotenpunkt und Event-Raum von nationaler Relevanz dar. Eine gute Erreichbarkeit der dortigen Sport- und Eventanlagen – insbesondere der St. Jakobshalle und des St. Jakob-Parks – ist von zentraler Bedeutung sowohl für die Veranstaltenden als auch für die Besucherinnen und Besucher. Der Kanton Basel-Landschaft möchte damit den Durchgangsverkehr im Einzugsgebiet vermeiden. Für den Kanton Basel-Stadt liegt die Förderung der Attraktivität des Eventstandortes St. Jakob im Fokus. Die Behinderung des öffentlichen Verkehrs betrifft wiederum beide Kantone gleichermassen.

In beiden Kantonen wurden die Regierungen in gleichlautenden Vorstössen gebeten, die Erstellung eines Mobilitätskonzepts für den Raum des St. Jakob-Areals zu prüfen. Die beiden Kantonsregierungen einigten sich auf eine Lösung, welche die Geschäftsstelle als Teil der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt vorsieht. Diese neue bikantonale Geschäftsstelle wird administrativ dem Justiz- und Sicherheitsdepartement unterstellt und der Kantonspolizei Basel-Stadt angegliedert. Die Geschäftsstelle wird spätestens nach fünf Jahren auf Nutzen und Wirtschaftlichkeit überprüft.

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