Zweiter GPK-Bericht zum Historischen Museum Basel

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates nimmt in ihrem zweiten Bericht zum Historischen Museum Basel eine Aufarbeitung der Vorgänge bei der Anstellung, beim Konfliktklärungsprozess und bei der Freistellung des Museumsdirektors vor. Zudem hat die GPK versucht, sich ein eigenes Bild über die aktuelle Situation im Museum zu verschaffen. Eine wichtige Erkenntnis ist für die GPK, dass, wenn eine kantonale Institution in einer Krise steckt, diese nicht nur benannt wird, sondern dass dann auch die Belegschaft über die Entscheide zur Krisenbewältigung sorgfältig informiert wird. Zudem müssen nun aus den Schwierigkeiten in den letzten Jahren die richtigen Lehren und Schlussfolgerungen für die anstehende Revision des Museumsgesetzes gezogen werden.

Mit dem vorliegenden Sonderbericht versucht die GPK, im Rahmen des Möglichen Klarheit und Transparenz über die konkreten Vorgänge im HMB zu schaffen und so einen Beitrag für die Zukunft des Hauses zu leisten.

Die GPK hatte bereits im Nachgang zu ihrem Sonderbericht zum HMB vom 19. August 2020 entschieden, auch die internen Vorgänge im Museum zu untersuchen und offene Fragen bei der Freistellung des Direktors zu klären. Parallel hatte die GPK von der Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt die Mitteilung erhalten, dass diese gebeten worden sei, das Vorgehen des PD bei der Untersuchung möglicher Verdachtsfälle wegen mutmasslicher sexueller Belästigung zu untersuchen. Die GPK entschied, dass sie diese Abklärung selber vornehmen werde.

Eine der Erkenntnisse der Untersuchungen der GPK ist, dass, wenn eine kantonale Institution in eine Krise gerät, auch die Belegschaft über die grundsätzlichen Entscheidungen zur Krisen­bewältigung sorgfältig informiert wird. So sollten über den Abbruch begonnener Mitarbeiter­prozesse alle Involvierten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglichst offen orientiert werden.

Die GPK begrüsst, dass der neue Vorsteher des PD selber entschied, den Umgang des Museums und seiner Vorgängerin mit den Verdachtsfällen möglicher sexueller Belästigungen nochmals vertieft prüfen zu lassen. Die GPK schliesst sich den Empfehlungen dieses Berichts vollumfänglich an. Zentral erscheint ihr die Vorgabe, dass bei Verdachtsfällen von möglichen sexuellen Belästigungen die Ergebnisse der Untersuchungen auch den Mitarbeitenden zu kommunizieren sind, um Gerüchten vorzubeugen.

Dieser Bericht äussert sich zwar auch zum Vorgehen des PD im Zusammenhang mit der Freistellung des Direktors, nicht jedoch zur Frage der Rechtmässigkeit der Freistellung, da diese Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist.

Da die Kommission auch im letzten Jahr wiederholt Hinweise erhalten hatte, dass die Situation im HMB insbesondere für betriebliche Angestellte nach wie vor schwierig sei, entschied sie, sich zudem ein eigenes Bild über die Lage im HMB zu verschaffen. Dazu führte sie Anhö­rungen mit Mitarbeitenden auf allen Stufen durch.

Die GPK anerkennt, dass das HMB gegenwärtig wieder im Rahmen der Vorgaben von § 6 Museumsgesetz autonom agieren kann und dass sich das PD auf eine Dienstaufsicht beschränkt und versucht, die Balance zwischen Wahrnehmung der Aufsicht und Gewährung der inhaltlichen, organisatorischen und personellen Selbständigkeit zu finden.

Basierend auf ihren Untersuchungen hat die GPK acht Empfehlungen beschlossen, welche den Regierungsrat nun konkret in die Verantwortung nehmen.

Im Rahmen der Teilrevision des Museumsgesetzes erhofft sich die GPK zudem, dass die Proble­matik der Untersteuerung oder Übersteuerung der Museen behoben werden kann und Klarheit über das Verhältnis zwischen den Museen und dem Präsidialdepartement sowie über die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geschaffen wird.

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