Teilrevision des Hundegesetzes soll Kurspflicht zurückbringen

Das baselstädtische Gesetz betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz) soll teilrevidiert werden. Dazu wird vom 12. September bis zum 12. Dezember 2023 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Vorgeschlagen wird, dass Ersthundehalterinnen und -halter einen praktischen Hunde-Erziehungskurs besuchen müssen.

Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht, Theorie- und Praxiskurse zur Erlangung des Sachkundenachweises (SKN, sogenannte Hunde-Erziehungskurse) zu besuchen, per Jahresende aufgehoben. In Fachkreisen war man der Auffassung, dass der politische Entscheid zur Abschaffung des Kursobligatoriums nicht zielführend war.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Anzahl gemeldeter Vorfälle mit aggressiven Hunden sowie Bissverletzungen im Kanton Basel-Stadt nach dem Ende des SKN-Obligatoriums insgesamt wieder zugenommen hat. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die öffentliche Sicherheit, die Tierseuchenprophylaxe und den Tierschutz wird eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses für notwendig erachtet. Eine entsprechende Kurspflicht ist in vielen anderen Kantonen bereits umgesetzt worden.

Das Gesundheitsdepartement hat einen teilrevidierten Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der ein SKN-Obligatorium für Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter vorsieht. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach Erwerb ihres Hundes den Nachweis einer praktischen Ausbildung erbringen.  Die Einzelheiten wie Art und Umfang der praktischen Ausbildung sowie deren Ausnahmen wird der Regierungsrat auf Verordnungsstufe regeln, wobei er eine möglichst einfache und pragmatische Regelung in Anlehnung an andere Kantone anstrebt.

Hinweise:

Der Vernehmlassungsbericht und die Unterlagen dazu sind im Internet unter der folgenden Adresse zu finden: https://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen

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