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Geschlechterquote in Verwaltungsräten

Basel-Stadt hat 2014 als erster Kanton eine gesetzliche Geschlechterquote für staatliche und staatsnahe Unternehmen eingeführt. In Verwaltungsräten müssen beide Geschlechter zu mindestens einem Drittel vertreten sein. 2025 betrug der Frauenanteil gesamthaft gesehen 46 Prozent.

Geschlechterquote erfüllt

Für die Strategie- und Aufsichtsgremien von öffentlich-rechtlichen Anstalten und öffentlichen Unternehmen im Kanton Basel-Stadt gilt eine Geschlechterquote von mindestens einem Drittel. Gemäss Gesetz stellt der Kanton Basel-Stadt für die Gremien, die vollumfänglich oder teilweise vom Kanton bestellt werden, sicher, dass Frauen und Männer je zu mindestens einem Drittel vertreten sind. Bestellt der Kanton Basel-Stadt nur einen Teil des Gremiums, setzt er sich zudem dafür ein, dass die Drittelsquote im gesamten Gremium eingehalten wird (§ 8 Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung).

Im Jahr 2025 betrug der Frauenanteil der 127 Verwaltungsratsmandate, die für die Auswertungen berücksichtigt wurden, 46 Prozent. Bei der ersten Erhebung im Jahr 2015 lag dieser noch bei 31 Prozent.

Das nächste Monitoring ist für 2029 geplant.

Monitoring-Berichte

Die Fachstelle Gleichstellung begleitet die Umsetzung der Geschlechterquote durch ein regelmässiges Monitoring. Die Monitoring-Berichte weisen den Frauenanteil in den Verwaltungsräten von staatlichen und staatsnahen Unternehmen im Kanton Basel-Stadt insgesamt sowie für die einzelnen Unternehmen aus. 

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Fachstelle Gleichstellung

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Marktplatz 30a
4051 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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