LGBTIQ
Der Kanton Basel-Stadt fördert die Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen. Er hat dazu als erster Kanton in der Deutschschweiz ein Gesetz verabschiedet.
Das kantonale Gleichstellungsgesetz
Am 10. Januar 2024 hat der Grosse Rat dem neuen Gleichstellungsgesetz zugestimmt. Basel-Stadt ist damit der erste Kanton in der Deutschschweiz, der die Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen rechtlich verankert.
Welche Rechte habe ich als LGBTIQ-Person?
Im Alltag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans, non-binären und intergeschlechtlichen Menschen stellen sich viele rechtliche Fragen, die mit ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder der Variation ihrer Geschlechtsmerkmale zusammenhängen.
Information, Anlaufstellen und Beratung
Broschüre «LGBTI – Meine Rechte» (Startet einen Download)Die Broschüre gibt Antworten zu rechtlichen Fragen in verschiedenen Lebensbereichen.
Adressen im Kanton Basel-Stadt (Startet einen Download)Liste mit Beratungs- und Anlaufstellen im Kanton Basel-Stadt
BeratungsstellenWeitere Anlaufstellen im Raum Basel, die bei Fragen zu Sexualität, sexueller Orientierung oder Gesundheit weiterhelfen.
Hate Crimes
Wie können Sie vorgehen, wenn Sie aufgrund Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Hasskriminialität werden? Die Website von PinkCop liefert dazu wichtige Informationen. Sie können sich auch telefonisch an die LGBT-Helpline (+41 800 133 133) wenden.
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr