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30 Jahre Gleichstellungsgesetz

Das eidgenössische Gleichstellungsgesetz feiert dieses Jahr sein 30-jähriges Jubiläum. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1996 schützt es vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben und bildet damit einen zentralen Pfeiler des Gleichstellungsrechts. Im Gespräch mit der Fachstelle blickt Regina Wecker zurück auf die Hürden und Errungenschaften, auf dem Weg zur Entstehung des Gesetzes. 

Regina Wecker war bis 2009 Professorin für Frauen- und Geschlechtergeschichte am Departement Geschichte der Universität Basel und hat bis 2014 die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) präsidiert. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Geschichte der Frauenarbeit, Rechtsgeschichte, Geschichte von Psychiatrie und Eugenik sowie Geschlechtertheorie. 2015 erhielt Regina Wecker den Chancengleichheitspreis der Regierungen beider Basel für ihr Engagement im Bereich der Geschlechterforschung und ihre Darstellung der Forschung für ein breites Publikum.

Das GlG war 1996 ein Meilenstein – doch der Weg dorthin war lang. Welche Ereignisse, gesellschaftlichen Bewegungen und politischen Entwicklungen waren die wichtigsten Wegmarken auf dem Weg zum Gleichstellungsgesetz?

Eine der wichtigen Wegmarken war die Einführung des Frauenstimmrechts 1971, das nach langen politischen Auseinandersetzungen und vielen verlorenen kantonalen und einer eidgenössischen Abstimmungen schliesslich angenommen wurde. Das erlaubte Frauen direkt in die Politik einzugreifen. 

Ein Ergebnis dieser Entwicklung waren die Bemühungen um die Aufnahme eines Gleichheitsartikels in der Bundesverfassung 1981. Auch der hatte eine längere Vorgeschichte: Der 4. Schweizerische Frauenkongress im von den vereinten Nationen ausgerufenen Jahr der Frau 1975 lancierte die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» in Gesellschaft, Familie, Arbeitswelt und Ausbildung. Sie wurde 1976 eingereicht, aber später zugunsten des Gegenvorschlags des Bundesrates zurückgezogen. In der Volksabstimmung wurde der neue Verfassungsartikel (Art. 4 Abs.2 aBV, heute Art. 8 der BV) mit 60,3% Ja-Stimmen und einer Mehrheit von 15,5 Standesstimmen angenommen. 

Der Bundesverfassungsartikel reichte aber nicht aus, um etwa vor Gericht diese Rechte einzufordern. Darum brauchte es die Konkretisierung in einem Gesetz. Der Kampf um dieses Gesetz begann unmittelbar nach der Annahme des Bundesverfassungsartikels, stiess aber auf heftigen Widerstand von bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberverbänden. 10 Jahre nach der Verfassungsabstimmung brachte der Frauenstreik Bewegung in die Diskussion. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau 1995, am 1. Juli 1996 trat es in Kraft. Am 10. Januar 2024 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton die Erweiterung für LGBTIQ Personen beschlossen. Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz trat am 15. Juni 2025 in Kraft.

Warum genügte der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung von 1981 nicht, und weshalb brauchte es zusätzlich ein Gleichstellungsgesetz?

Es war zwar schon aufgrund des Verfassungsartikels möglich z.B. Lohngleichheitsklagen zu führen. Die Klagen von Kindergärtnerinnen der von BS und BL, die Ende der 1980er Jahre durch Lisbeth Freivogel vertreten wurden, erregten grosses Aufsehen. Aber das Verfahren musste durch alle Instanzen gehen, bevor die Klägerinnen schliesslich 1991 vor dem Bundesgericht Recht erhielt. Das zeigt deutlich die Schwierigkeit der Klagen vor der Einführung des Gleichstellungsgesetzes: Es gab keine etablierten Verfahren, die Klagen waren sehr langwierig, unsicher und teuer, die Beweislast sehr schwierig und es bestand kein gesetzlicher Schutz vor Kündigung für die Klägerinnen. Noch schwieriger als in der Verwaltung waren Gleichstellungsklagen in der Privatwirtschaft, sowie Klagen ausserhalb des Erwerbsbereiches. Erst das Gesetz schuf die Grundlagen die verfassungsmässig garantierten Rechte einzufordern.

Wenn Sie sich das GlG für die nächsten 30 Jahre wünschen könnten: Welche konkrete Neuerung würden Sie sich am meisten wünschen – und warum?

Ich hoffe sehr, dass es das Gesetz in 30 Jahren nicht mehr braucht, weil die Gleichstellung erreicht ist. Bis dahin braucht es aber noch einige wichtige Schritte, so z.B. die Aufhebung der Befristung der Lohngleichheitsanalysen, aber auch die Einführung von Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit. 

Für mein Tätigkeitsfeld, der universitären Forschung und Lehre wünsche ich mir die stärkere Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften, die Aufhebung der Benachteiligung der Geistes- und Sozialwissenschaften bei der Forschungsförderung gegenüber den Natur- und Technikwissenschaften. Sie ist auch eine Folge des Geschlechterbias und zeigt sich in der Diskriminierung durch niedrigere Löhne und Kürzung von Forschungsmitteln. Die Forschung ist für Gleichstellungfragen eminent wichtig, darüber hinaus sind auch andere gesellschaftliche Fragen nicht ohne geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung zu lösen. 

Fachstelle Gleichstellung

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08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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