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Fotowettbewerb «Crossing Borders»

Die Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK) lancierte 2025 einen Fotowettbewerb zum Thema «Crossing Borders» («Grenzen überwinden»). Zu gewinnen gab es attraktive Preise. Die besten Bilder wurden für einen Dreiland-Kalender ausgewählt.

Siegerbilder des Fotowettbewerbs 2025

Am Fotowettbewerb konnten alle Einwohnerinnen und Einwohner der Oberrheinregion teilnehmen. Im Sinne einer Nachwuchsförderung wurden insbesondere junge Fotografinnen und Fotografen ermutigt, sich am Wettbewerb zu beteiligen. 

Teilnahmeschluss war der 31. August 2025. Die Gewinnerinnen und Gewinner wurden informiert.

Frau mit Kamera, Text

Thema des Fotowettbewerbs

Die Teilnehmenden waren gebeten, Fotos einzureichen, welche das Thema «Crossing Borders» («Grenzen überwinden») auf kreative und künstlerische Weise thematisieren. Die Aufnahmen sollten grenzüberschreitende Erlebnisse, Erfahrungen oder Begegnungen illustrieren, welche das Leben im Dreiland prägen. 

Preise

Eine Fachjury wählte aus allen Einsendungen die zwölf besten Bilder aus, von denen elf mit einem Preisgeld von 500 Euro prämiert wurden. Ausserdem wurde ein Siegerfoto auserkoren. Die Hauptgewinnerin oder der Hauptgewinner erhielten ein Wochenende für zwei Personen mit Übernachtung in Basel im Wert von 1'000 Euro.

Teilnahmebedingungen

  • Das eingereichte Bild musste das Thema «Crossing Borders» («Grenzen überwinden») am Oberrhein thematisieren.
  • Die Wettbewerbsteilnehmenden mussten das Urhebungsrecht des eingereichten Fotos innehaben.
  • Die Teilnehmenden erklärten sich damit einverstanden, dass das eingereichte Foto mit Nennung des/der Fotografen/in auf den Webseiten und Social Media-Plattformen der ORK und der beteiligten Gebietskörperschaften, im Jahresbericht der ORK, als Dreiland-Fotokalender sowie allenfalls an einer Ausstellung der ORK publiziert werden durfte.
  • Das Bild durfte keine rechtswidrigen, diskriminierenden, sexistischen oder rassistischen Inhalte enthalten.
  • Wenn ein Bild digital bearbeitet wurde, war dies bei der Teilnahme explizit anzugeben. Die eingereichten Bilder durften nicht gänzlich mithilfe von Künstlicher Intelligenz generiert, sondern höchstens bearbeitet sein.
  • Wenn Personen klar erkennbar waren, musste deren Einverständnis zur Veröffentlichung des Bildes vorliegen, um den Persönlichkeitsschutz zu wahren. Bei Abbildung minderjähriger Personen bedurfte es einer schriftlichen Publikationserlaubnis der Erziehungsberechtigten.
  • Die Datei musste im Querformat als jpg, png oder tiff Format eingereicht werden.
  • Das Bild musste eine Mindestauflösung von 5'000 x 3'500 Pixeln haben und durfte eine Grösse von 100 MB nicht überschreiten.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
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