Beflaggung für Grossevents
Veranstalterinnen und Veranstalter haben die Möglichkeit, mit einer Beflaggung an zentralen Standorten im Kanton Basel-Stadt auf ihre Veranstaltungen hinzuweisen und die Teilnehmenden in Basel willkommen zu heissen. Insgesamt können auf dem Kantonsgebiet derzeit 112 Fahnen aufgehängt werden.

Beflaggungskonzept
Der Kanton Basel-Stadt gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern die Möglichkeit, im Vorfeld von stadtrelevanten Grossanlässen an verschiedenen Standorten veranstaltungsbezogene Flaggen aufzuhängen. Damit können sie die Bevölkerung und auswärtige Gäste auf ihre Veranstaltung aufmerksam machen und die Teilnehmenden in Basel willkommen heissen. Je nach Art und Grösse einer Veranstaltung dürfen unterschiedliche Standorte beflaggt werden.
Vollbeflaggung
Insgesamt können auf dem Kantonsgebiet derzeit 112 Fahnen aufgehängt werden.
Vollbeflaggung aller Standorte
Nachfolgende Veranstaltungen werden aufgrund ihrer grossen internationalen und nationalen Bedeutung und Ausstrahlungskraft bei der Beflaggung bevorzugt behandelt und können eine Vollbeflaggung aller Standorte (inkl. Mittlere Brücke) durchführen:
- Art Basel
- Baloise Session
- Basel Tattoo
- Longines CHI Classics Basel
- Swiss Indoors Basel
- Herbstmesse
- Fantasy Basel
Zudem werden einmalige Grossanlässe und Sonderausstellungen von grosser internationaler und nationaler Bedeutung sowie bedeutende internationale Konferenzen und Kongresse den oben erwähnten Anlässen gleichgestellt und erhalten ebenfalls die Möglichkeit, eine Vollbeflaggung (inkl. Mittlere Brücke) durchzuführen. Dazu zählen folgende Veranstaltungskategorien:
- Internationale Sportanlässe (zum Beispiel EM/WM, Fechteuropameisterschaft 2024,
FEI World Cup Final 2025, UEFA Women’s EURO 2025) - Internationale Grossanlässe, Konferenzen und Kongresse (zum Beispiel OSZE-Ministerratskonferenz 2014, Zionistenkongress 2022, Eurovision Song Contest 2025)
- Bedeutende nationale Grossanlässe (zum Beispiel Eidgenössisches Jodlerfest 2026)
- Nationale/Internationale Sonderausstellungen (ab 100‘000 Besuchende)
Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke
- Anlässlich von Jubiläen: Veranstalterinnen und Veranstalter von Grossanlässen, welche ein Jubiläum feiern (wahlweise 20- oder 25-jähriges Jubiläum, 50-jähriges Jubiläum und danach alle weiteren 25 Jahre), haben die Möglichkeit, im Jubiläumsjahr eine Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke durchzuführen.
- Bei Veranstaltungen am Rhein: Grossveranstaltungen, die auf dem Rhein in unmittelbarer Nähe zur Mittleren Brücke stattfinden (z.B. FLOSS, Mirabaud BaselHead Regatta), erhalten die Möglichkeit sechs Fahnen an der Mittleren Brücke und Fahnen (mobile Fahnenstangen) am Rheinufer aufzuhängen.
Beflaggung der übrigen Standorte (exkl. Mittlere Brücke)
Ausserhalb der priorisierten Vollbeflaggung und der Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke erhalten alle anderen stadtrelevanten Grossanlässe die Gelegenheit, die übrigen Standorte (88 Fahnen) zu beflaggen. Zudem können mobile Fahnenstangen am Rheinufer aufgestellt werden.
Liste aller Standorte
Standort | Anzahl |
|---|---|
Aeschenplatz | 2 |
Barfüsserplatz | 6 |
Claraplatz | 6 |
Clarastrasse | 20 |
Marktplatz | 6 |
Zentralbahnplatz | 12 |
Birsbrücke St. Jakob | 5 |
Mittlere Brücke | 24 |
Schwarzwaldbrücke | 3 |
Riehenring/Feldbergstrasse | 1 |
Hiltalingerbrücke | 3 |
Wettsteinplatz | 3 |
Flughafenkreisel | 3 |
Markthallenbrücke | 5 |
Strassburger Denkmal | 2 |
Gellertbrücke | 3 |
Hochbergerplatz | 3 |
Heuwaage-Viadukt | 5 |
Planung und Umsetzung
Die jährliche Planung für die Beflaggung erfolgt durch das Präsidialdepartement (Aussenbeziehungen und Standortmarketing) auf Ende November des Vorjahres und auf Basis des bestehenden Beflaggungskonzeptes. Die Umsetzung der Beflaggung erfolgt durch das Bau- und Verkehrsdepartement (Tiefbauamt). Die veranstaltungsbezogenen Fahnen werden wenn möglich rund 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung aufgehängt.
Kriterien für die Berücksichtigung von Beflaggungsanfragen
- Verfügbarkeit der jeweiligen Standorte
- Stadtrelevanz
- Anzahl der Besucherinnen und Besucher
- Veranstaltungsdauer
- Austragungsort
- mediale Ausstrahlung der Anlässe
Es wird versucht, auf die Wünsche der vielen Veranstalterinnen und Veranstalter einzugehen. Es wird darauf geachtet, die Beflaggung abwechslungsreich umzusetzen. Dabei besteht die Möglichkeit, mehrere Veranstaltungen gleichzeitig zu beflaggen.
Kosten
Die Kosten für die Herstellung der Fahnen werden von den Veranstalterinnen und Veranstaltern übernommen. Zudem tragen die Veranstaltenden die Fremdkosten für den am Zentralbahnplatz benötigten «Sky-Worker». Die Kosten für das Auf- und Abhängen der Fahnen trägt der Kanton.
Anmeldung
Anmeldungen für eine veranstaltungsbezogene Beflaggung können bis spätestens Ende November des Vorjahres erfolgen an:
Bilder der Beflaggung in Basel-Stadt
Kontakt
Fachstelle Grossevents
Aussenbeziehungen und Standortmarketing
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
14 bis 17 Uhr
