Ersatzwahl Präsidium Appellationsgericht und Ersatzwahl Präsidium Zivilgericht
Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts und Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 4. August 2025 um 09.00 Uhr abgelaufen. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Weitere Informationen
Kantonsblatt vom 18. Juni 2025
- Ersatzwahl eines Appellationsgerichtspräsidiums (100%) sowie Ersatzwahl eines Zivilgerichtspräsidiums (100%) (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027)
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eins Appellationsgerichtspräsidiums (100%) sowie eines Zivilgerichtspräsidiums (100%) vom 28. September 2025 (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027)