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Zustandsbericht Lärm

Stadtstrasse neben Bahngleisen mit Verkehr und Graffiti.
© Kathrin Schulthess

Schall ist für uns Menschen wichtig in der Interaktion mit unserem Umfeld (Kommunikation, Warnung etc.) und Geräusche können mit positiven Gefühlen verknüpft sein. Demgegenüber kann Schall auch schädlich oder lästig sein. Dann spricht man in der Regel von Lärm. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV) legen die Grenzwerte fest, welche dazu beitragen, vor solchem Lärm zu schützen.

Der Lärm unterschiedlicher Quellen wird von der einzelnen Person subjektiv und nicht immer gleich wahrgenommen. So wirkt Lärm in der Nacht störender als am Tag, wo beispielsweise weitere Geräusche vorhanden sind, welche den störenden Lärm überdecken. Das Schutzbedürfnis vor Lärm ist in der Nacht höher und entsprechend sind in der LSV für die Nacht strengere Grenzwerte festgelegt als für den Tag.

Inhalte aktualisiert im April 2025.

Indikatoren

Ursachen

Die individuelle Mobilität der Bevölkerung und der Güterverkehr tragen massgeblich zur Lärmbelastung durch Flug-, Eisenbahn- und Strassenverkehr bei. In der Schweiz ist rund jede zehnte Person von Verkehrslärm über den Immissionsgrenzwerten betroffen, 90 % davon leben in Städten und Agglomerationen. Detaillierte Angaben zu Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm sind den aktuellen Auswertungen des BAFU zu entnehmen [1].

Anlagen von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft wie auch Heizungen, Lüftungen und Klimaanlagen unterliegen einer kontinuierlichen Erneuerung. Durch die technische Entwicklung und Anforderungen an vorsorgliche Lärmschutzmassnahmen kann auf die Lärmschutzbedürfnisse reagiert werden. Gleichzeitig kommt es durch die Verdichtung des Siedlungsraumes vermehrt zu Interessenskonflikten, da sich unterschiedliche Nutzungen und Bedürfnisse auf engerem Raum gegenüberstehen. So werden Wohnnutzungen näher bei lauten Lärmquellen oder neue Lärmquellen (z.B. Luft-Wasser-Wärmepumpen) in bisher ruhigen Wohngebieten erstellt.

Die 24-Stunden-Gesellschaft trägt ausserdem dazu bei, dass im Bereich der Freizeit Lärm immer häufiger zu allen Tages- und Nachtzeiten auftritt und insbesondere in der Nacht als störend empfunden wird.

Belastungen

Unterschiedliche Lärmquellen belasten das Siedlungsgebiet der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Hauptlärmquelle stellt der motorisierte Individualverkehr (MIV) [2,3] dar. Der Strassenverkehr führt entlang von Autobahnen, Kantonsstrassen und stark befahrenen Gemeindestrassen zu hohen Lärmbelastungen bei lärmempfindlichen Räumen in Wohnungen und bei Büroräumen in Betrieben.

Der Eisenbahnverkehr führt an den alpenquerenden Güterverkehrsachsen via Gotthard (Strecke Basel – Augst) respektive Lötschberg (Strecke Basel – Tecknau) [4] hauptsächlich nachts zu hohen Lärmbelastungen bei lärmempfindlichen Räumen in Wohnungen. Im Einflussgebiet dieser Lärmquellen können neue Gebäude nur erstellt werden, wenn mit geeigneten Massnahmen auf den bestehenden Lärm reagiert wird. Durch das Verbot lauter Güterwagen seit Anfang 2020 haben die Lärmemissionen in den letzten Jahren abgenommen.

Bei grösseren Industriearealen, von denen erheblicher Lärm ausgeht, wird die Lärmbelastung jeweils in einem Lärmkataster für Industrie- und Gewerbelärm festgehalten. Es bestehen Lärmkataster für die Schweizerischen Rheinhäfen, das Dreispitz-Areal und weitere Betriebsareale (z.B. Chemie).

Der maximal zulässige Fluglärm ist im Fluglärmkataster [5] des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) festgehalten. Die Fluglärmbelastung wird aufgrund von Berechnungen ermittelt. Die Lärmmessungen an den Messstationen des Flughafens haben nur orientierenden Charakter.

Im dichten Siedlungsgebiet ergeben sich Nutzungskonflikte zwischen Gastronomie und Wohnen sowie zwischen Baustellen und umliegender Wohn- und Büronutzungen. Die zunehmenden Aktivitäten im öffentlichen Raum beziehungsweise im Aussenraum privater Anlagen sowie das Freizeitverhalten insbesondere in den warmen Sommermonaten führen zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität der Wohnbevölkerung. Obwohl für den sogenannten Alltagslärm keine gesetzlichen Grenzwerte vorgegeben sind, muss dem Lärmschutz Rechnung getragen werden. Die Lärmbeurteilung und die Lärmschutzmassnahmen können sich daher direkt auf das Umweltschutzgesetz des Bundes abstützen.

Auch für Baustellenlärm sind keine gesetzlichen Grenzwerte festgelegt. Die Beurteilung der Belastung stützt sich auf die Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt [6]. Ausnahmebewilligung für nächtliche Bautätigkeiten unterliegen im Kanton Basel-Stadt einem Prüfungs-  und Bewilligungsverfahren auf der Grundlage der Lärmschutzverordnung Basel-Stadt [7].

Zustand

Der Verkehr entlang von Autobahnen, Kantonsstrassen und stark befahrenen Gemeindestrassen führt zu Lärmbelastungen über den gesetzlich geltenden Immissionsgrenzwerten. Mit dem Einbau von lärmmindernden Belägen der Umsetzung von Geschwindigkeitsreduktionen und dem Bau von lärmabschirmenden Massnahmen auf dem Schallausbreitungsweg (z.B. Lärmschutzwände) konnte die Lärmbelastung in einzelnen Bereichen reduziert werden. Der Anteil  lärmbelasteter Personen hat insbesondere in der Nacht aber nur geringfügig abgenommen. In Basel-Stadt liegen daher weitere grossflächige Temporeduktionen während den Nachtstunden der Regierung zur Bewilligung vor. Wird die geplante Umsetzung gutgeheissen, kann die Anzahl der Personen mit einer Grenzwertüberschreitung in der Nacht merklich reduziert werden. Daneben hat der subventionierte Einbau von Schallschutzfenstern als Ersatzmassnahme zu mehr Ruhe in Wohngebäuden geführt.

Die Lärmsanierung entlang von Eisenbahnlinien ist in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt bereits umgesetzt. Hierdurch konnten die Lärmemissionen deutlich reduziert werden. Wo möglich und verhältnismässig wurden Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie erstellt. Dennoch gibt es heute weiterhin Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen. Mit den Lärmschutzwänden konnten mehrheitlich nur die unteren Geschosse von angrenzenden Gebäuden geschützt werden. Der Lärm, welcher über die Lärmschutzwände hinweg abgestrahlt wird, führt in den oberen Geschossen weiterhin zu Grenzwertüberschreitungen. Mit den verschärften Emissionsgrenzwerten, die für Güterwagen gelten, und dem damit einhergehenden Verbot der Grauguss-Bremsen seit Anfang 2020, haben die Lärmemissionen in den letzten Jahren abgenommen.

Insbesondere im Kanton Basel-Landschaft, aber auch in Teilbereichen des Kantons Basel-Stadt ist die Wohnbevölkerung Lärmimmissionen durch den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse EuroAirport ausgesetzt. Lärmmessungen an den Messstationen des Flughafens zeigen die Entwicklung der Fluglärmbelastung und haben orientierenden Charakter. Die Start- und Landevorgänge führen in den sensiblen Nachtstunden zu Lärmbelastungen im Bereich der Flugrouten. Die Immissionsgrenzwerte werden in beiden Kantonen grösstenteils eingehalten. Die COVID-19-Pandemie und der damit einhergehende starke Rückgang des Flugverkehrs trug in den Jahren 2021 und 2022 zu tieferen Messwerten gegenüber den Vorjahren bei. Seit 2023 sind die Lärmimmissionen auf einem vergleichbaren Niveau, wie vor der COVID-19-Pandemie.

Lärm von Industrie- und Gewerbearealen sind im Kanton Basel-Stadt grösstenteils und im Kanton Basel-Landschaft teilweise in Lärmkatastern erfasst. Mit diesen kann die Lärmbelastung in der Umgebung der Anlagen bei den nächstgelegenen lärmempfindlichen Räumen beurteilt werden. In Bereichen, wo die Lärmkataster eine Überschreitung der massgebenden Belastungsgrenzwerte aufweisen, werden Massnahmen zur Reduktion der Lärmemissionen geprüft und, wo verhältnismässig, auch angeordnet. 

Die Tendenz einer zunehmend intensiven Nutzung des Aussenraums für Gastronomie, Freizeit und Veranstaltungen ist weiterhin erkennbar. Dies gilt insbesondere in den warmen Sommermonaten. Doch auch wenn die Nutzung des öffentlichen Raumes durch Boulevardrestaurants und Aussenveranstaltungen zunimmt, sind die Lärmbeschwerden in diesem Bereich rückläufig. Dagegen zeigt sich, dass mit der Zunahme der Baustellen die Anzahl der Baulärmbeschwerden wächst. Dies ist nicht zuletzt auf die steigende Zahl an öffentlichen Grossbaustellen zur Erneuerung der Kanalisationsleitungen, des Ausbaus von Fernwärme, Strom Wasser und Gas zurückzuführen [8].

Auswirkungen

Belastungen durch Lärm, insbesondere über einen längeren Zeitraum, wirken sich negativ auf die Gesundheit aus und können zu physischen oder psychischen Beeinträchtigungen führen. Zu nennen sind hier Depressionen, Stress, Herz-Kreislauf- und Schlafstörungen sowie eine Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung bei Kindern [9]. Das Gesundheitssystem der Schweiz wird wegen der negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm jährlich mit über 740 Mio. Franken belastet [10]. Zur Lärmbelastung auf Liegenschaften kommt der Wertverlust der Immobilien hinzu. Schweizweit liegt der Wertverlust von Immobilien aufgrund von Verkehrslärm bei über 1`000 Mio. Franken pro Jahr. Insgesamt verursacht der Strassenverkehr über 80% der lärmbedingten Kosten [11].
 

Mit den Anpassungen des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung zum 1. April 2026 wird die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und der bislang geforderte Planungs- und Investitionsaufwand von Bauvorhaben an lärmbelasteter Lage reduziert. Die neuen Regelungen präzisieren die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen und schaffen klare Rechtsgrundlagen für Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten. Werden in diesen Gebieten neue Bauzonen ausgeschieden bzw. Nutzungspläne geändert, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, müssen kompensierende Massnahmen vorgesehen werden. Dazu zählen öffentliche Freiräume mit Erholungsfunktion sowie Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Qualität, insbesondere an Strassenverkehrsanlagen und im Wohnumfeld. Zur Unterstützung von Architekten, Planerinnen und Behörden bei der Umsetzung haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine Beurteilungsgrundlage zusammengestellt.

Da für Alltagslärm und Baulärm keine Grenzwerte definiert sind, muss die Bevölkerung so geschützt werden, dass diese in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird. 
Aufgrund von Beratungsgesprächen mit Gastronomen und Veranstaltern sowie durch Mediationsgespräche konnte eine Zunahme der Lärmreklamationen abgefedert werden und sogar ein Rückgang derselben erwirkt werden.

Andererseits steigt mit der Anzahl an Baustellen die Zahl der Lärmreklamationen in diesem Bereich, wodurch sich insgesamt kein Rückgang der Lärmreklamationen verzeichnen lässt.

Massnahmen

Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) sind Sanierungen primär durch Massnahmen an der Quelle umzusetzen. Geschwindigkeitsreduktionen, der Einbau von lärmmindernden Strassenbelägen sowie lärmabschirmende Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Lärmschutzwände) stellen geeignete Massnahmen dar, um die Belastungen durch Strassenverkehrslärm zu reduzieren. Der Einbau von Schallschutzfenstern gilt als Ersatzmassnahme und erfolgt dort, wo trotz Sanierung hohe Lärmbelastungen bestehen bleiben.

Das Verbot lauter Güterwagons seit Anfang 2020 stellt eine wirkungsvolle Massnahme dar, welche die Immissionen durch den Schienenverkehr deutlich reduzieren wird.

Der Betrieb von Industrie- und Gewerbeanlagen führt insbesondere im innerstädtischen Bereich respektive am Rand zu Zonen mit Wohnnutzungen zu störenden Lärmimmissionen. Mit zunehmender Verdichtung wird der Konflikt zwischen lärmiger und lärmempfindlicher Nutzung weiterhin zunehmen. Industrielärm kann durch Massnahmen an der Quelle in Form von Schalldämpfern, Einhausungen und Quellenverlagerungen auf einem bestimmten Areal reduziert werden. Bereits in der Planung für neue oder wesentlich geänderte Industrie- und Gewerbeanlagen sind ausreichende Lärmschutzmassnahmen vorzusehen, um möglichen Nutzungskonflikten vorzubeugen.

Bei Alltagslärm kann nicht auf Grenzwerte zurückgegriffen werden. Die Bevölkerung muss daher so geschützt werden, dass diese nicht in ihrem Wohlbefinden erheblich gestört wird. Massnahmen hierfür stellen die Einschränkung der Öffnungszeiten sowie die Festlegung von maximalen Schallpegeln bei Musikbetrieb dar. Die maximal möglichen Öffnungszeiten für Aussenrestaurants sind für Basel-Stadt im Boulevardplan Innenstadt festgehalten [12]. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine verordneten Öffnungszeiten. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse kann dem Konfliktpotenzial bereits in der Planung von Gastronomiebetrieben oder Veranstaltungsplätzen entgegengewirkt oder die Dauer und Intensität der Veranstaltungen beschränkt werden. Basel-Stadt beurteilt die zulässigen Bespielungskontingente von Veranstaltungsplätzen nach dem kantonalen Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen (BIV).

Für Baulärm werden wie für Alltagslärm in der schweizerischen Lärmschutzverordnung ebenfalls keine Belastungsgrenzwerte definiert. Die Reduzierung der Lärmemissionen basiert hier auf den Vorgaben der Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt und für Baustellen im Kanton Basel-Stadt auf den Vorgaben der kantonalen Lärmschutzverordnung. Um trotz vermehrter Grossbaustellen insbesondere im Kanton Basel-Stadt die Baustellenbelastung zu reduzieren, werden Kanton, BVB und IWB anstehende Bau- und Sanierungsarbeiten möglichst konzentrieren [13]. Zudem soll der Ausbau des Fernwärmenetzes genutzt werden, um möglichst viele Strassen zugunsten eines besseren Stadtklimas und des umweltfreundlichen Verkehrs umzugestalten.

Ein geeignetes Mittel zur Reduzierung der Nutzungskonflikte im Aussenraum ist die Verbesserung der akustischen Aufenthaltsqualität. Hierzu bieten sich Massnahmen zur Gestaltung der akustischen Qualität von Freiräumen an [14]. Die Massnahmen sind auch unter dem Begriff Klangraumgestaltung bekannt und umfassen architektonische, freiraum- und stadtplanerische Massnahmen, um den öffentlichen Raum sowie Orte für Wohnen, Arbeiten und Erholung aufzuwerten. Die Klangraumgestaltung ist eine Ergänzung zur herkömmlichen Lärmbekämpfung. Sie hat primär Massnahmen an der Quelle zur Lärmreduzierung und zur Aufwertung der akustischen Qualität und der Erholungsqualität von Aussenräumen zum Ziel und stützt sich auf messtechnische Werte ab.

Quellen

Weiterführende Informationen

Weiteres