Die Abteilung Wirtschaftsdelikte im Jahr 2025
Die Abteilung Wirtschaftsdelikte konnte im Berichtsjahr 2025 ihre Schlagkraft weiter erhöhen. Insgesamt wurden 392 Verfahren abgeschlossen, darunter 61 Anklagen – so viele wie noch nie zuvor. Damit setzt sich der seit 2018 beobachtbare kontinuierliche Anstieg an Anklageerhebungen fort.
Die Entwicklung zeigt, dass sich die in den vergangenen Jahren gesprochenen zusätzlichen personellen Ressourcen zunehmend auszahlen. Gleichzeitig gelang es der Abteilung, mehrere besonders komplexe und aufwendige Verfahren erfolgreich abzuschliessen. Dennoch bleibt die Arbeitsbelastung hoch: Anfang 2026 waren 734 Verfahren pendent.
Geprägt war das Jahr zudem von fünf gross angelegten Ermittlungsaktionen, die teilweise kantons- und länderübergreifende Koordination erforderten. An diesen Operationen war ein grosser Teil der Mitarbeitenden beteiligt. Parallel dazu kam es zu verschiedenen personellen Veränderungen – darunter Beförderungen innerhalb der Abteilung, der Wegfall mehrerer befristeter Stellen aus dem Bereich der COVID-Verfahren sowie eine Kündigung im SchKG-Team.
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei Delikten im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die Zahl der entsprechenden Strafanzeigen ist in den letzten Jahren stark angestiegen: Während das Konkursamt Basel-Stadt 2019 noch sechs Anzeigen einreichte, waren es 2021 bereits 29, 2024 insgesamt 57 und 2025 schliesslich 107 Anzeigen. Der starke Anstieg machte organisatorische Anpassungen notwendig – insbesondere eine Verdoppelung der personellen Ressourcen im SchKG-Team. Gleichzeitig dürfte diese Umlagerung die Bearbeitung anderer Wirtschaftsstraffälle teilweise verlängern.
Auch bei COVID-Betrugsverfahren blieb die Arbeitsbelastung hoch. Trotz personeller Veränderungen konnten erneut mehrere teilweise sehr umfangreiche und komplexe Verfahren abgeschlossen werden, während zahlreiche weitere Ermittlungen weiterhin laufen.
Die Zahlen zeigen deutlich: Wirtschaftsstrafverfahren werden zunehmend komplexer und arbeitsintensiver – und bestimmte Deliktsbereiche gewinnen stark an Bedeutung. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den stark zunehmenden SchKG-Delikten, die in den letzten Jahren zu einem zentralen Schwerpunkt der Strafverfolgung geworden sind.
Im folgenden Schwerpunkttext wird deshalb näher beleuchtet, wie diese Delikte funktionieren, weshalb ihre Zahl derzeit stark steigt und vor welchen Herausforderungen Strafverfolgungsbehörden dabei stehen.
Wenn der Konkurs zum Geschäftsmodell wird: Die zunehmende Bedeutung von SchKG-Delikten
Konkurse gehören zur wirtschaftlichen Realität. Unternehmen scheitern, Märkte verändern sich, Geschäftsmodelle funktionieren nicht mehr. Doch nicht jeder Konkurs ist schlicht das Ergebnis unternehmerischen Risikos. In der Schweiz rückt zunehmend ein Phänomen in den Fokus von Behörden und Strafverfolgung: der missbräuchliche Konkurs.
Im Zentrum stehen dabei sogenannte SchKG-Delikte. Diese Straftatbestände sind im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt und stehen in engem Zusammenhang mit dem Vollstreckungsverfahren nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner ihr Vermögen nicht gezielt dem Zugriff der Gläubiger entziehen und dass Konkurs- und Betreibungsverfahren ordnungsgemäss durchgeführt werden können.
Wenn Schuldner Vermögen verschwinden lassen
Die strafrechtlichen Bestimmungen greifen immer dann, wenn Schuldner im Hinblick auf eine Zwangsvollstreckung unzulässige Handlungen vornehmen. Dazu gehört etwa, Vermögenswerte beiseitezuschaffen, Gläubiger gezielt zu benachteiligen oder Geschäftsunterlagen zu manipulieren.
In der Praxis treten solche Delikte selten allein auf. Häufig finden Ermittler gleichzeitig Hinweise auf weitere Wirtschaftsdelikte – etwa Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundendelikte oder Geldwäscherei. Konkursverfahren entwickeln sich deshalb nicht selten zu komplexen Strafverfahren mit zahlreichen Beteiligten.
Ermittlungen zwischen fehlender Buchhaltung und komplexen Firmenstrukturen
Die Aufarbeitung solcher Fälle ist für Strafverfolgungsbehörden oft anspruchsvoll. Ein zentrales Problem ist der Mangel an Unterlagen. In vielen Konkursfällen fehlt eine ordnungsgemässe Buchhaltung vollständig oder es wurden grössere Geldbeträge bar abgehoben. Dadurch wird es schwierig, finanzielle Bewegungen nachzuvollziehen.
Gleichzeitig können vorhandene Geschäftsunterlagen sehr umfangreich sein und eine aufwendige Auswertung erfordern.
Hinzu kommt, dass Verantwortliche häufig versuchen, ihre Rolle zu verschleiern. Typisch sind Konstruktionen mit Strohpersonen als formellen Geschäftsführern oder der Einsatz sogenannter Firmenbestatter, die Unternehmen kurz vor dem Konkurs übernehmen. Auch komplexe Firmenstrukturen oder das Zusammenwirken mehrerer Beteiligter erschweren die Zuordnung von Verantwortlichkeiten.
Konkurs als Geschäftsmodell
Besonders problematisch ist eine Entwicklung der letzten Jahre: die systematische Nutzung der beschränkten Haftung von Gesellschaften. Einzelne Akteure gründen wiederholt neue Unternehmen, lassen diese Schulden anhäufen und führen sie schliesslich in den Konkurs – während sie selbst Vermögenswerte sichern oder Gewinne erzielen.
Diese Praxis der sogenannten Konkursreiterei schädigt nicht nur Lieferanten und Geschäftspartner. Auch die öffentliche Hand ist betroffen, etwa durch unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern. In einigen Branchen entwickelte sich daraus zeitweise eine regelrechte Praxis missbräuchlicher Konkurse.
Mehr Aufmerksamkeit der Behörden
Die Strafverfolgungsbehörden haben auf diese Entwicklung reagiert. Ab etwa 2016 wurde zunächst im Kanton Zürich ein stärkerer Fokus auf SchKG-Delikte gelegt. In der Folge wurden die entsprechenden Strafbestimmungen zunehmend konsequent angewendet – auch in anderen Kantonen.
Einen zusätzlichen Schub brachte die Covid-19-Pandemie. Viele Unternehmen, die bereits zuvor finanziell angeschlagen waren, gerieten endgültig in Konkurs. Damit stieg auch die Zahl möglicher Strafverfahren.
Gesetzgeber verschärft Regeln
Angesichts dieser Entwicklung wurde auch die Politik aktiv. Das Parlament verabschiedete das Bundesgesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse, ein Reformpaket mit Änderungen in verschiedenen Gesetzen, das Anfang 2025 in Kraft trat.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört eine Anzeigepflicht für Konkursämter, wenn konkrete Hinweise auf Straftaten bestehen. Zudem können unbezahlte öffentlich-rechtliche Forderungen – etwa Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – heute schneller zur Konkurseröffnung führen.
Auch das Handelsregister erhielt zusätzliche Kontrollmöglichkeiten. Reichen Unternehmen keine Steuererklärungen und Jahresabschlüsse ein, kann das Handelsregisteramt eine aktuelle Jahresrechnung verlangen oder im Extremfall die Löschung der Gesellschaft einleiten. Zudem wurde die Möglichkeit präzisiert, gegen verantwortliche Organe ein Tätigkeitsverbot zu verhängen.
Deutlich steigende Anzeigenzahlen
Die Auswirkungen zeigen sich bereits in den Zahlen. Beim Konkursamt Basel-Stadt ist die Zahl der Strafanzeigen in den letzten Jahren stark gestiegen. Während 2019 noch sechs Anzeigen erstattet wurden, waren es 2025 bereits über hundert. Darin nicht enthalten sind weitere Verfahren, etwa Anzeigen von Privatpersonen oder Betreibungsämtern.
Der Trend deutet darauf hin, dass missbräuchliche Konkurse heute deutlich häufiger entdeckt und angezeigt werden als noch vor wenigen Jahren.
Noch kein Ende des Trends
Strafverfolgungsbehörden und Konkursämter haben ihre Ressourcen bereits aufgestockt und interne Abläufe angepasst, um die wachsende Zahl solcher Fälle bewältigen zu können.
Kurzfristig rechnen Fachleute sogar mit einem weiteren Anstieg der Konkurseröffnungen – und damit auch der Strafanzeigen. Erst nach einer gewissen Marktbereinigung könnte sich die Situation wieder stabilisieren.
Die Hoffnung der Behörden ist klar: Wenn Konkursmissbrauch konsequent verfolgt wird, verliert er für potenzielle Täter an Attraktivität. Ob diese Abschreckungswirkung tatsächlich eintritt, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen.