Die Allgemeine Abteilung im Jahr 2025
Die Allgemeine Abteilung blickt auf ein erneut arbeitsintensives Jahr 2025 zurück. Insgesamt 1720 Strafverfahren konnten abgeschlossen werden.
Gleichzeitig nahmen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an 193 Verhandlungstagen vor Gericht teil – 163 vor dem Strafgericht und dreissig vor dem Appellationsgericht. Trotz der hohen Belastung gelang es den Mitarbeitenden, den gesetzlichen Auftrag mit grossem Engagement zu erfüllen.
Das Jahr war jedoch auch organisatorisch anspruchsvoll. Neben personellen Wechseln – darunter ein Wechsel zur Jugendanwaltschaft sowie ein Rücktritt eines Untersuchungsbeamten zur Polizei – belasteten insbesondere mehrere längere krankheits- und unfallbedingte Ausfälle den Betrieb. Zusätzlich mussten zwei Staatsanwältinnen während ihrer Schwangerschaft von neuen Fällen entlastet werden. Gleichzeitig erforderte die Einarbeitung mehrerer neuer Mitarbeitender beträchtliche Ressourcen.
Um ältere oder besonders umfangreiche Verfahren gezielt voranzubringen, wurde Ende 2024 die Taskforce AA geschaffen. Diese Einheit kann sich auf komplexe oder länger pendent gebliebene Fälle konzentrieren und trägt so zur Entlastung der regulären Fallbearbeitung bei.
Auch inhaltlich stellte das Jahr die Abteilung vor anspruchsvolle Aufgaben. Besonders komplexe Verfahren im Bereich Menschenhandel erfordern eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und weiteren Behörden und binden erhebliche Ressourcen. Gleichzeitig führen neue rechtliche Anforderungen und eine zunehmend restriktive Rechtsprechung dazu, dass bestimmte Verfahren heute deutlich aufwendiger abgeklärt werden müssen als noch vor wenigen Jahren.
Statistisch zeigt sich die Breite der Tätigkeit der Allgemeinen Abteilung deutlich: Von den 1720 erledigten Verfahren wurden 13 Prozent durch Anklage, fünfzig Prozent durch Strafbefehl und 37 Prozent durch Einstellung, Nichtanhandnahme oder Abtretung abgeschlossen. Zum Jahresende waren 2069 Verfahren pendent, was einer durchschnittlichen Belastung von rund achtzig Fällen pro Staatsanwältin oder Staatsanwalt entspricht.
Die Zahlen verdeutlichen, wie vielfältig und anspruchsvoll die Arbeit der Allgemeinen Abteilung ist. Ein Bereich steht dabei besonders im Fokus der Öffentlichkeit und der Strafverfolgung: Sexualdelikte, deren Ermittlungen häufig besonders sensibel, komplex und belastend sind – sowohl für die Betroffenen als auch für die Strafverfolgungsbehörden.
Im folgenden Schwerpunkttext wird daher näher beleuchtet, welche neuen Herausforderungen das Mitte 2024 in Kraft getretene umfassend revidierte Sexualstrafrecht mit sich bringt.
Sexualstrafrecht: Verschärfung bringt mehr Arbeit und neue Herausforderungen
Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts hat Mitte 2024 eine Art juristische und gesellschaftliche Zeitenwende begonnen. Seither ist der Tatbestand im Sexualstrafrecht viel weiter gefasst. Opfer und Täter können alle Geschlechter sein. Neu ist eine Vergewaltigung nicht mehr nur auf vaginale Penetration durch einen Penis beschränkt, auch orales oder anales Eindringen sowie das Eindringen mit Fingern beziehungsweise Gegenständen gilt als als tatbestandsmässig. Und eine Vergewaltigung erfordert keine physische oder psychische Gewaltanwendung mehr; ein Übergriff gegen den erkennbaren Willen – etwa im Zustand einer Schockstarre (Freezing) – reicht für eine Verurteilung aus. Zudem stärkt die Revision die sexuelle Selbstbestimmung, indem ein erkennbares «Nein» des Opfers für eine Strafbarkeit ausreicht («Nein heisst Nein»).
Bundesgerichtsentscheide fehlen
Diese Verschärfungen bringen für die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mehr Arbeit – und neue Herausforderungen. Trotz des «Nein heisst Nein»-Grundsatzes bleibt in vielen Fällen die Beweislast für Opfer schwierig. Sowohl die Stawa wie auch die Gerichte müssen zuerst Erfahrungen mit der neuen Situation sammeln. Es fehlen wegweisende Bundesgerichtsentscheide (Leitentscheide): Bis Ende 2025 gab es keinen Fall, der bis zur letzten Instanz durchberaten wurde.
Meistens liegen bei Sexualstraftaten nur die Aussagen von Opfern und Tätern vor; andere Beweise wie etwa DNA-Spuren oder Videoaufnahmen fehlen. Umso wichtiger – und anspruchsvoller – ist es für die Stawa, Einvernahmen von Opfern und Tätern möglichst präzis durchzuführen. Um Mimik und Gestik besser analysieren zu können, werden die Einvernahmen auf Video aufgenommen. Gearbeitet wird gleichzeitig an der Verfeinerung der Verhörtechniken. Man versucht beispielsweise, das Opfer mit der Fragestellung nicht zusätzlich zu traumatisieren. Statt suggestive werden möglichst offene Fragen gestellt, damit das Opfer von sich aus möglichst viel berichtet. Ermittlerinnen und Ermittler der Staatsanwaltschaft werden entsprechend geschult.
Gefahr einer zweiten Traumatisierung
Während bei anderen Straftaten die Opfer gar nicht vor Gericht erscheinen, sagen sie bei Sexualstraftaten bei der Verhandlung ein zweites Mal aus. Um ihnen eine erneute Traumatisierung zu ersparen, sollte zwischen der ersten Einvernahme und der Gerichtsverhandlung nicht zu viel Zeit verstreichen, was sich angesichts der grossen Arbeitslast der Stawa als grosse Herausforderung erweist.
Die Zeitenwende im Sexualstrafrecht hat in der Gesellschaft ein höheres Bewusstsein für das Thema ausgelöst. Vor allem der «Nein heisst Nein»-Grundsatz wurde öffentlich ausführlich diskutiert. So kommen Vorfälle, die früher einfach akzeptiert wurden, heute vermehrt zur Anzeige. Dies betrifft beispielsweise Dynamiken in gescheiterten Beziehungen, in denen der Geschlechtsverkehr über längere Zeit nicht mehr einvernehmlich vollzogen wurde.
Auch Situationen nach dem Ausgang können in den Fokus rücken: Wenn es zu Geschlechtsverkehr kommt, obwohl eine Person dies innerlich ablehnte, sich jedoch aus Angst oder Hemmung nicht getraut hat, Widerstand zu leisten. Wo früher weggeschaut wurde, wird heute detailliert ermittelt, ob die fehlende Zustimmung für das Gegenüber erkennbar war.