Die Jugendanwaltschaft im Jahr 2025
Mehr Personal, weniger neue Verfahren – und dennoch wachsende Herausforderungen: So lässt sich das Jahr 2025 der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt in Kürze bilanzieren.
Dank fünf zusätzlicher Stellen, die Ende 2024 vom Grossen Rat bewilligt worden waren, konnte das Team spürbar entlastet und der Pendenzenbestand leicht reduziert werden. Gleichzeitig blieb die Arbeit anspruchsvoll, da viele Verfahren komplexer werden und insbesondere im Massnahmenvollzug zunehmend schwierige Situationen entstehen.
Statistisch zeigt sich eine rückläufige Entwicklung bei den Fallzahlen. 1465 neue Verfahren gingen 2025 ein, deutlich weniger als im Vorjahr (1730). Insgesamt konnten 1120 Verfahren abgeschlossen werden. Dabei erliess die Jugendanwaltschaft 540 Strafbefehle (Vorjahr: 1127) und erhob neun Anklagen vor dem Jugendgericht (Vorjahr: 14). Anfang 2026 waren noch 321 Verfahren pendent, etwas weniger als im Vorjahr (339).
Auch bei den polizeilichen Massnahmen zeigt sich ein Rückgang: Die Zahl der Festnahmen von Jugendlichen sank von 170 im Jahr 2024 auf 109 im Jahr 2025. In 13 Fällen wurde Untersuchungshaft angeordnet (Vorjahr: 11). Gleichzeitig bleibt der Anteil besonders komplexer Fälle hoch – etwa bei mehrfach auffälligen Jugendlichen oder bei Jugendlichen mit schwierigen sozialen Hintergründen.
Für öffentliche Aufmerksamkeit sorgten im Berichtsjahr zudem mehrere Amok- und Bombendrohungen gegen Basler Schulen, die über soziale Medien verbreitet oder direkt an Schulleitungen gerichtet wurden. Solche Drohungen führen zu grosser Verunsicherung bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen und ziehen jeweils umfangreiche Ermittlungen der Polizei und Strafverfolgungsbehörden nach sich.
Ein weiteres Thema bildeten Verstösse mit Trend- und Elektrofahrzeugen im Strassenverkehr. Seit Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Regelungen für solche Fahrzeuge. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass zahlreiche Jugendliche Elektrofahrzeuge technisch manipulieren, um leistungsstärkere Varianten zu nutzen und gleichzeitig strengere Vorschriften zu umgehen – mit entsprechenden Risiken für die Verkehrssicherheit.
Trotz dieser unterschiedlichen Themen rückt ein strukturelles Problem immer stärker in den Fokus: die Unterbringung sogenannter jugendlicher Intensivtäter. Immer häufiger stehen die Behörden vor Jugendlichen, die eine stationäre Massnahme benötigen, für die jedoch keine geeigneten Plätze verfügbar sind.
Im folgenden Schwerpunkttext wird daher näher beleuchtet, weshalb passende Institutionen fehlen, welche Folgen dies für Strafverfolgung und Jugendschutz hat und welche Lösungsansätze derzeit diskutiert werden.
Jugendanwaltschaft: Lücken bei der Unterbringung von unter 15-jährigen Intensivtätern
Im Aufnahmeheim Basel (AHBasel) am Nonnenweg 76 finden jugendliche Straftäterinnen und Straftäter aus den deutschsprachigen Kantonen eine gut funktionierende, erste Anlaufstelle. Bereits mehrfache haben früher straffällige Jugendliche, die es zurück in ein geregeltes Leben geschafft haben, ausdrücklich die gute Betreuung und Förderung im AHBasel – sowohl in der offenen wie in der geschlossenen Abteilung gelobt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich beim AHBasel immer nur eine temporäre Übergangslösung handelt und nach drei bis fünf Monaten eine dauerhafte Anschlusslösung gefunden werden muss. Dieses Vorgehen hat sich bewährt.
Seit vier Jahren zeichnet sich nun jedoch eine Wende ab. Aufgrund der sinkenden Zahl straffälliger Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendlichen in den 2010er-Jahren mussten einige Institutionen schliessen. Seit 2021 steigen die Zahlen jedoch wieder an und die aufgelösten Auffangeinrichtungen fehlen jetzt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Jugendstraftäter in immer jüngerem Alter auffällig werden und Unterbringungsplätze für die Jüngsten nicht ausreichend vorhanden sind. Die Zeiten, als man sich die Unterbringungs- und Betreuungsplätze aussuchen könnte, sind definitiv vorbei.
Im Berichtsjahr bereiteten mehrere unter 15-jährige Intensivtäter einen hohen Aufwand. Es kam vor, dass Jugendliche, die einer stationären Massnahme bedürfen und unter 15 Jahre alt sind, wegen ihrer hohen Gewaltbereitschaft in keiner der für diese Altersgruppe zur Verfügung stehenden Institutionen aufgenommen werden und eine passende Anschlusslösung nur äusserst schwierig zu finden ist. Dieses problematische Phänomen hat sich im Berichtsjahr weiter zugespitzt – vor allem auch, weil die Intensivtäter immer jünger werden.
Anschlusslösungen für 16-jährige
Ein Beispiel dafür ist ein Intensivtäter, der sich seit seinem 12. Lebensjahr in einer Schutzmassnahme befindet. Als verschiedene Massnahmen über mehrere Jahre nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben, musste er in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden. Dank Ausnahmebewilligung konnte er ins Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) bei Zürich eintreten. Da für diese Versetzung die Rechtsgrundlage fehlte, musste er nach einer Beschwerde auf Geheiss des Gerichts entlassen werden. Das MZU ist nur auf Straftäter ab 17 Jahren ausgerichtet.
Eine Lösung zeichnet sich nun ausgerechnet im MZU ab. Der Kanton Zürich plant eine geschlossene Übergangsstation, die Timeouts für Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ermöglicht. Die Station soll Jugendliche in akuten Krisensituationen kurzfristig aufnehmen und fachlich fundiert betreuen können. Es ist zu erwarten, dass diese Plätze im Nu belegt sein werden, sodass wohl auch die Region Basel Überlegungen in diese Richtung machen muss.
Das Fehlen von spezialisierten Unterbringungs- und Betreuungsplätze für unter 15-Jährige führt dazu, dass diese oft in Gefängnisse versetzt werden müssen. Auch wenn sie dort von Erwachsenen strikt getrennt sind, ist das kaum der richtige Ort für eine professionelle Betreuung.
Vier Prozent bekommen gelbe Karte
Rund 95 Prozent der Jugendlichen haben übrigens nie mit der Justiz zu tun. Nur etwa fünf Prozent kommen aufgrund eines Delikts in Berührung mit der Jugendstrafrechtspflege, wobei vier Prozent wegen eines Bagatelldelikts belangt werden. Ein solches lässt sich mit einem Verweis, einer Busse, Leistung von Sozialstunden oder einem präventiven Kurs auffangen – vergleichbar mit einer gelben Karte im Fussball.
Eine kleine Gruppe von rund einem Prozent fällt hingegen durch wiederholte, teils schwere Delikte auf. Dass diese Gruppe immer jünger wird, ist die grösste Herausforderung für die Jugendanwaltschaft.