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Die Kriminalpolizei im Jahr 2025

Die Kriminalpolizei Basel-Stadt stand auch im Jahr 2025 unter erheblichem Druck. Insgesamt gingen 21'297 neue Verfahren ein – ein weiterhin sehr hohes Niveau. Gleichzeitig werden viele Ermittlungen zunehmend komplexer und zeitintensiver.

Neben klassischen polizeilichen Abklärungen nehmen insbesondere forensische, medizinische und digitale Untersuchungen immer mehr Zeit in Anspruch. Dies wirkt sich nicht nur auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden aus, sondern führt auch zu längeren Verfahrensdauern für die betroffenen Parteien.

Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen konnten im Berichtsjahr 2576 Strafverfahren abgeschlossen werden (2024: 3052). Der Pendenzenberg bleibt jedoch hoch: Anfang 2026 waren 106'359 Verfahren pendent (2024: 108'123). Davon befanden sich rund 5734 Verfahren aktiv in Bearbeitung, etwas mehr als im Vorjahr (2024: 4828).

Angesichts dieser Belastung konzentriert sich die Kriminalpolizei weiterhin auf besonders dringliche Verfahren. Priorität haben insbesondere Haftfälle sowie schwere Delikte, darunter Gewalt im öffentlichen Raum, häusliche und sexualisierte Gewalt, Einbruchdiebstähle und Menschenhandel.

Die Kehrseite dieser konsequenten Priorisierung: Zahlreiche weniger schwere Delikte müssen zurückgestellt werden, etwa Drohungen, Tätlichkeiten, Ehrverletzungen oder einfache Diebstähle. Diese Situation wird auch von den Behörden selbst als problematisch beurteilt, da dadurch gesetzliche Aufträge nur eingeschränkt erfüllt werden können.

Zum ohnehin anspruchsvollen Alltag kamen 2025 zwei internationale Grossveranstaltungen hinzu: der Eurovision Song Contest 2025 sowie die UEFA Women's EURO 2025. Beide Anlässe erforderten im Vorfeld und während der Durchführung zusätzliche personelle Ressourcen. Das reguläre Tagesgeschäft lief parallel weiter, teilweise mussten dafür Feriensperren verhängt werden.

Die die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Kriminalpolizei haben bei festgenommener Täterschaft mit unklarem Aufenthaltsstatus und damit bestehender Fluchtgefahr, aber bewiesener und/oder zugegebener Tat, 273 Fälle innerhalb von 48 Stunden seit der Festnahme erledigt (2024: 338) – und so die Anordnung von Untersuchungshaft vermeiden können. Sie händigten den beschuldigten Personen vor der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam einen Strafbefehl aus. Damit wird vor allem bei Kriminaltouristinnen und -touristen das Zeichen gesetzt, dass Delinquenz im Kanton Basel-Stadt unmittelbare Folgen hat. Insgesamt erliess die Kriminalpolizei 800 Strafbefehle (2024: 861). Der leichte Rückgang erklärt sich weniger durch eine abnehmende Delinquenz als vielmehr durch die zunehmende Komplexität vieler Fälle.

Auch die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft sieht angesichts der steigenden Fallzahlen und Pendenzen Handlungsbedarf. Besonders problematisch sei die grosse Zahl von Verfahren, die aufgrund fehlender Ressourcen derzeit nicht bearbeitet werden können. Neben zusätzlichen personellen Kapazitäten werden auch Investitionen in Infrastruktur und moderne Arbeitsmittel als notwendig erachtet.

Eine wichtige Rolle könnte künftig das Projekt Reorganisation der Strafverfolgung Basel-Stadt (ReoS) spielen, das unter anderem strukturelle Anpassungen innerhalb der Strafverfolgungsbehörden vorsieht.

Gleichzeitig verändern neue Kriminalitätsformen die Arbeit der Strafverfolgung zunehmend. Betrugsdelikte, Erpressungen oder organisierte Delinquenz verlagern sich immer stärker in den digitalen Raum. Ermittlungen erfordern deshalb immer häufiger umfangreiche Auswertungen elektronischer Datenträger, Online-Spuren und digitaler Kommunikationsmittel.

Vor diesem Hintergrund gewinnen nicht allein die Bekämpfung von Cybercrime sondern auch die digitalforensischen Fachleistungen in der polizeilichen Ermittlung und staatsanwaltschaftlichen Untersuchung zunehmend an Bedeutung. Im folgenden Schwerpunkttext wird näher beleuchtet, vor welche Herausforderungen dies die Strafverfolgung stellt.


DDK: Mit Pfeil und Bogen gegen Drohnenschwärme

Im Dezernat Digitale Kriminalität (DDK) haben sich die Fälle gegenüber 2024 wieder vervielfacht. Und das, obwohl zu befürchten ist, dass viele Fälle nicht mehr angezeigt werden. Für eine börsennotierte Firma etwa kann es schwere Konsequenzen haben, Datenklau, Leaks oder Cyberangriffe zu melden: Wenn die Anzeige zu einem Verfahren führt, wird der Fall öffentlich und kann rufschädigend sein.

Ob es sich um Sextorsion, Romance Scam, Ransomware oder DoS-Attacken handelt, die Delikte haben im Berichtsjahr in allen Bereichen zugenommen. Das DDK, im 2020 mit rund zehn IT-Forensikerinnen und – Forensikern sowie Ermittlerinnen und Ermittler eingerichtet, stösst an Grenzen und würde mehr Ressourcen brauchen. Nicht nur, weil die Anzahl der Fälle zunimmt, sondern auch weil die Strafverfolgung und die Rechtsprechung komplexer werden. Deutlich zugenommen haben im DDK auch die Unterstützungsleistungen für die Kriminalistinnen und Kriminalisten sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei den nicht digitalen Straftaten. Diese digitalforensischen Auswertungen und Ermittlungen machen übrigens den Löwenanteil des Alltagsgeschäftes aus.

Rasante technische Entwicklung

Dazu kommt die gigantische Entwicklung der technischen Möglichkeiten. Deswegen braucht es neue digitalforensische Dienstleistungen, von deren Existenz und Nutzen die Untersuchenden (Ermittlerinnen/Staatsanwälte) Kenntnis erlangen müssen. Da die Untersuchenden zeitlich dazu nicht in der Lage sind, hat auch diese Aufgabe das DDK zu erbringen. Und dafür braucht es Ressourcen. In einem weiteren Schritt muss innerhalb des DDK eben diese digitalforensische Dienstleistung auch gerichtsverwertbar erstellt werden – eine weitere Challenge an das Knowhow im DDK und ein weiterer Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen.

Den Ressourcenausbau braucht es auch, weil diese Entwicklung der digitalen Welt rasend schnell verläuft. Täterinnen und Täter setzen nicht zuerst eine Arbeitsgruppe ein und überlegen, was die neuen Möglichkeiten sind. Nein, Täterinnen und Täter adaptieren ihre kriminellen Tools rasch übers Wochenende und sind den Ermittlern des DDK damit voraus. Die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) werden diese Problematik zusätzlich beschleunigen.

Fachkräftemangel und Konkurrenz zur Privatwirtschaft

Nicht zuletzt leidet das DDK unter dem Fachkräftemangel. Gefragt sind hervorragend ausgebildete IT-Fachkräfte, die zusätzlich über tiefgehende digitalforensische Kenntnisse verfügen. Bei der Personalrekrutierung steht das DDK natürlich in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, die genau die gleichen Fachkräfte sucht, aber höhere Löhne zahlt. Daraus folgen Fluktuationsprobleme und ein Unterbestand im DDK. Die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen verläuft gut, löst die Schwierigkeiten mit dem Unterbestand aber nur vordergründig, wenn man den Aufwand für die Koordination und gemeinsame Planung einbezieht. Dazu kommt, dass die anderen Kantone mit den gleichen Problemen kämpfen.

Das DDK hat auch 2025 seine Ressourcen möglichst optimal gebündelt und dabei Schwerpunkte setzen müssen. Denn die Schwerstkriminalität arbeitet immer mehr mit perfekter IT-Unterstützung. Wenn die Ermittlerinnen und Ermittler dabei nicht mithalten, lassen sich die Fälle auch nicht aufklären. «Zum Teil kämpfen wir mit Pfeil und Bogen gegen Drohnenschwärme», bringt ein DDK-Verantwortlicher die Problematik auf den Punkt.

Als wichtiger Teil der Arbeit sieht das DDK die Prävention. Unter anderem mit Vorträgen über die Gefahren von Cyberangriffen muss nicht nur bei Kadermitarbeitenden von Basel-Stadt, sondern auch bei der breiten Bevölkerung das Bewusstsein für den sorgsamen Umgang mit IT-Geräten gestärkt werden.

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