Die Strafbefehlsabteilung im Jahr 2025
Die Strafbefehlsabteilung war im Jahr 2025 erneut mit einem hohen Arbeitsvolumen konfrontiert. Die Kantonspolizei sowie verschiedene Verwaltungsbehörden mit Ermittlungsbefugnissen überwiesen zahlreiche Strafverfahren zum Abschluss des Vorverfahrens.
Trotz weiterhin hoher Fallbelastung gelang es der Abteilung, den Pendenzenbestand deutlich zu reduzieren: Die Zahl der hängigen Verfahren sank von 3405 im Vorjahr auf 2758 und damit um rund einen Fünftel.
Die statistischen Zahlen zeigen das Ausmass des Massengeschäfts deutlich. Insgesamt wurden 18'933 Strafbefehle erlassen – etwas weniger als im Vorjahr mit 21'184 Strafbefehlen. Zusätzlich wurden zwölf Anklagen erhoben, 1737 Verfahren eingestellt oder nicht an die Hand genommen (Vorjahr: 1437) sowie 43 Nachentscheide gefällt. Gegen 789 Strafbefehle wurde Einsprache erhoben, was einer Einsprachequote von 4.2 Prozent entspricht und damit leicht über dem Vorjahreswert von 3.7 Prozent liegt.
Neben der eigentlichen Fallbearbeitung beanspruchte insbesondere die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gerichten aller Instanzen zusätzliche Ressourcen. Ein weiterer organisatorischer Schwerpunkt lag auf der Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und den Verwaltungsbehörden mit Ermittlungsbefugnissen, um eine qualitativ und quantitativ reibungslose Fallübermittlung sicherzustellen.
Eine zusätzliche Herausforderung stellte weiterhin die seit Anfang 2024 geltende Regelung in der Schweizerische Strafprozessordnung dar, wonach beschuldigte Personen von der Staatsanwaltschaft einvernommen werden müssen, wenn im Strafbefehl eine zu verbüssende Freiheitsstrafe ausgesprochen wird (Art. 352a StPO). Aufgrund begrenzter Ressourcen konnten jedoch nur knapp ein Viertel der erforderlichen Einvernahmen tatsächlich durchgeführt werden. Gleichzeitig führten technische Probleme bei IT-Systemen und Schnittstellen im Massengeschäft immer wieder zu zusätzlichem Aufwand.
Die Zahlen zeigen: Das Strafbefehlsverfahren bleibt das zentrale Instrument zur Bewältigung der grossen Zahl strafrechtlicher Verfahren. Effiziente Abläufe, stabile Infrastruktur und eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verwaltungsbehörden werden daher auch künftig entscheidend sein, um dieses Massengeschäft erfolgreich zu bewältigen.