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Anmeldung beim RAV

Sind Sie arbeitslos oder verlieren Sie bald Ihre Stelle? Oder sind Sie einfach auf Stellensuche und möchten sich beraten lassen? Wohnen Sie im Kanton Basel-Stadt? Dann melden Sie sich noch heute online beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Basel-Stadt an.

Erklärvideo zur Anmeldung beim RAV

© AWA BS

Wichtig

Beginnen Sie mit der Stellensuche, sobald Sie wissen, dass Sie Ihre Stelle verlieren. Schreiben Sie auf, wo Sie sich beworben haben.

Online-Anmeldung beim RAV

Hier werden Sie Schritt für Schritt durch den Online-Anmeldeprozess beim RAV Kanton Basel-Stadt geführt.

Für die Anmeldung sollten Sie sich etwa 20 Minuten Zeit nehmen.

Vor Ihrer Anmeldung

Diese Dokumente müssen Sie zwingend digital einreichen:

  • Für CH-Bürgerinnen und -Bürger ein Identitätsausweis (ID oder Pass)
  • Für ausländische Bürgerinnen und Bürger eine gültige Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite)
  • Arbeitsvertrag
  • Kündigung
  • Lebenslauf
  • Nachweis der bisher getätigten Arbeitsbemühungen

⇒ Zusätzliche Dokumente wie Bewerbungsdossier und mögliche Arztzeugnisse erleichtern Ihre Anmeldung.


Melden Sie sich online beim RAV an

Hinweis: Falls Sie Grenzgänger oder Grenzgängerin sind und eine PD U1 Bescheinigung für das ausländische Arbeitsamt benötigen, können Sie dies direkt bei der Arbeitslosenkasse anfordern. Eine Anmeldung beim RAV ist nicht notwendig.

Benötigen Sie Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosengeld)? Nach Ihrer RAV-Anmeldung erhalten Sie von uns weitere Dokumente für die Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse (Schritt 3).

Wollen Sie sich nur für die RAV-Beratung anmelden und keine Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosengeld) beantragen? Dann können Sie direkt bei Schritt 4 weiterlesen.


Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse

Nach der Anmeldung beim RAV können Sie sich bei einer Arbeitslosenkasse im Kanton Basel-Stadt anmelden. Sie entscheiden selber, bei welcher der vier Arbeitslosenkassen Sie sich anmelden.

Für die Anmeldung bei einer Arbeitslosenkasse benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (bekommen Sie vom RAV nach Ihrer RAV-Anmeldung)
  • Falls Sie Kinderzulagen beanspruchen: Formular "Unterhaltspflicht gegenüber Kindern" (bekommen Sie vom RAV nach Ihrer RAV-Anmeldung)
  • Falls Sie bereits oder demnächst arbeitslos sind: Formular "Angaben der versicherten Person" (AvP) (bekommen Sie vom RAV nach Ihrer RAV-Anmeldung)
  • Kopien:

    - Kündigungsschreiben

    - Letzter Arbeitsvertrag

    - Allfälliges Arztzeugnis

Die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse prüft ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosengeld) und bittet Sie dann um weitere Unterlagen, um Ihren Anspruch beurteilen und berechnen zu können.  

Auch bei der Arbeitslosenkasse können Sie sich entweder persönlich oder online anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl:


Ihr erstes Gespräch mit uns

Nach Ihrer Anmeldung bei uns werden Sie von einer RAV-Personalberaterin oder einem RAV-Personalberater zum ersten Beratungsgespräch eingeladen.

Falls Sie den geplanten Termin nicht wahrnehmen können: Melden Sie sich mindestens 24 Stunden vorher ab.

Die Beratungsgespräche finden auf Deutsch oder Englisch statt. Wenn Sie eine Beratung auf Französisch oder Italienisch wünschen, klärt Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater mit Ihnen ab, ob das möglich ist.

Ist ein ausführliches Gespräch in diesen Sprachen mit Ihrem Personalberater oder Ihrer Personalberaterin nicht möglich? Dann bringen Sie bitte zu jedem Besuch beim RAV einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mit. Diese Person muss Ihre Sprache und Deutsch sicher sprechen können.


Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen mit Leistungsimport (PD U2)

In folgenden Fällen können Sie sich als Grenzgängerin, Grenzgänger oder Person mit Leistungsimport beim RAV Basel-Stadt anmelden:

Zur Beratung

Voraussetzungen:

  • Sie sind bei einem ausländischen Arbeitsamt zum Leistungsbezug gemeldet (Bundesagentur für Arbeit oder france travail) und haben die entsprechende Bestätigung.
  • Sie haben eine Grenzgängerbewilligung.
  • Ihre letzte oder aktuelle Stelle ist in der Schweiz und Sie möchten weiterhin in der Schweiz arbeiten.
  • Bei Leistungsimport: Sie haben die PD U2 Bescheinigung vom ausländischen Arbeitsamt.
     

Pensumsreduktion

Voraussetzungen:

  • Sie haben eine Grenzgängerbewilligung.
  • Ihr Pensum wurde beim gleichen Arbeitgeber bzw. der gleichen Arbeitgeberin gekürzt (Änderungskündigung).
  • Bei Leistungsimport: Sie haben die PD U2 Bescheinigung vom ausländischen Arbeitsamt.
     

Konkurs des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin

Für die reguläre Kündigungsfrist (gem. Arbeitsvertrag oder OR) können Sie sich in der Schweiz anmelden und für diese Zeit Anspruch stellen. Stellen Sie diesen Anspruch beim RAV im Kanton Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeberin. Nach der Kündigungsfrist können Sie einen Antrag auf Anspruch am Wohnort im Ausland stellen. 

Anmeldung Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen mit Leistungsimport (PD U2)

Sie möchten sich als Grenzgängerin bzw. Grenzgänger anmelden? Dies ist nur persönlich vor Ort möglich. Persönliche Anmeldegespräche finden zwischen 8.00 - 11.15 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr statt. Es ist kein Termin nötig. Sie können in dieser Zeit spontan beim RAV Basel-Stadt vorbeikommen. Die Gespräche dauern ca. 30 Minuten, es kann zu Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie genügend Zeit ein.


Kontakt

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Utengasse 36
4058 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 17.00 Uhr

Für dieses Thema zuständig

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