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Förderbereich Elternzeit

Das Basler Standortpaket unterstützt familienfreundliche Unternehmen mit bis zu drei Wochen zusätzlicher Elternzeit pro Mitarbeitende. Auf dieser Seite finden sie alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.

Illustration eines Paares mit Kinderwagen vor Kalender.

Gesuch einreichen

Für die Einreichung eines Gesuchs muss ihre Organisation im ePortal Basel-Stadt registriert sein. Um sich im ePortal als Privatperson einzuloggen, benötigen sie ein AGOV-Konto. Fragen dazu finden sie unten im Bereich FAQ.

Beispiele zur Förderung und Beispielrechnungen finden Sie in dem Factsheet zum Basler Standortpaket.

Info-Service für Unternehmen zum Basler Standortpaket

Erhalten Sie eine kurze Info per E-Mail, sobald es Neuigkeiten oder weitere praktische Informationen auf unserer Website zum Basler Standortpaket gibt.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird gewährte Elternzeit, die über die gesetzlichen Leistungen der Erwerbsersatzordnung hinausgeht.
  • Der erste Tag dieser freiwilligen Elternzeit muss im Geschäftsjahr 2025 liegen und der vertragliche und faktische Arbeitsort der Arbeitnehmenden muss im Kanton Basel-Stadt liegen.

Wie viel wird gefördert?

  • Gefördert werden maximal drei Wochen der Elternzeit, welche über die gesetzlichen Ansprüche hinausgeht.
  • Der Tagessatz liegt bei 80% des Einkommens, jedoch maximal 220 Franken pro Tag. Dies entspricht der Höhe des Taggeldes der Ausgleichskasse während des gesetzlichen Anspruchs. 
  • Übersteigt die Summe aller Beiträge die zur Verfügung stehenden Mittel, so besteht im Förderbereich Elternzeit ein gesetzlicher Anspruch auf die verfügten Förderbeiträge.

Wer kann ein Gesuch stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen

  • mit unbeschränkter Steuerpflicht im Kanton Basel-Stadt
  • oder mit beschränkter Steuerpflicht im Kanton Basel-Stadt (ohne qualifizierende Anlage)

sowie gemäss § 66 Abs. 1 lit. F StG steuerbefreite Organisationen in Basel-Stadt, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Was benötigt es an Dokumentation?

  • Kopie der Bestätigungen der Ausgleichskasse über die Auszahlung eines Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs oder Urlaub des anderen Elternteils (ein konsolidiertes pdf)
  • Das von der juristischen Person unterzeichnete «Deklarationsformular Elternzeit» (als pdf)
  • Das «Deklarationsformular Elternzeit» (als excel)
  • Auszug aus dem Personalreglement oder einem vergleichbaren Dokument, das die Festschreibung der Elternzeit über die Ansprüche des EOG hinaus festlegt.
  • Bestätigungsschreiben über die Steuerbefreiung gemäss § 66 Abs. 1 lit. F StG (für förderberechtigte steuerbefreite juristische Personen)
  • Nachweis IBAN-Nummer (Bankbestätigung)

Webinare

An drei verschiedenen Terminen haben Sie die Möglichkeit, an Webinaren zu den verschiedenen Förderbereichen teilzunehmen:

  • 27. April 2026 13.00 – 14.00 Uhr 
    Webinar der Handelskammer Beider Basel: Basler Standortpaket - Fokus Innovation (Hier anmelden)
  • 5. Mai 2026 13.00 – 14.00 Uhr 
    Webinar des Gewerbeverbands Basel-Stadt: Basler Standortpaket für KMU (Hier anmelden)
  • 6. Mai 2026 11.15 – 12.00 Uhr 
    Webinar des Arbeitgeberverbands: Basler Standortpaket - Fokus Elternzeit (Hier anmelden

Q&A-Sessions

Zusätzlich bietet das Amt für Wirtschaft und Arbeit alle zwei Wochen eine Online-Q&A-Session an, in der konkrete Fragen von Unternehmen zu ihren Gesuchen beantwortet werden.

11. Mai 2026
14.00 - 14.45 Uhr
26. Mai 2026
14.00 - 14.45 Uhr
8. Juni 2026
14.00 - 14.45 Uhr
22. Juni 2026
14.00 - 14.45 Uhr

Anmelden kann man sich hier

FAQ für den Förderbereich Elternzeit

Zeitplan

22. April 2026
Regierungsrat publiziert die angepasste Verordnung für die nächste Förderperiode
20. April - 30. Juni 2026
Einreichung der Gesuche
bis Dez. 2026
Verfügungen über die Förderbeiträge durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit
bis Ende März 2027
Auszahlung der Förderbeiträge

Grundlagen, Formulare und Merkblätter

Die massgeblichen Grundlagen bilden das Standortförderungsgesetz, die Verordnung zum Standortförderungsgesetz, die nachfolgend aufgeführten Merkblätter und das Antragsformular im ePortal von Basel-Stadt.

Für dieses Thema zuständig

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