Förderbereich Innovation
Das Basler Standortpaket unterstützt Unternehmen, die in Innovation investieren, mit Förderbeiträgen an Personalaufwendungen, Abschreibungen auf Anlagen und klinische Studien. Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.

Gesuch einreichen
Für die Einreichung eines Gesuchs muss ihre Organisation im ePortal Basel-Stadt registriert sein. Um sich im ePortal als Privatperson einzuloggen, benötigen sie ein AGOV-Konto. Fragen dazu finden sie unten im Bereich FAQ.
Beispiele zur Förderung und Beispielrechnungen finden Sie in dem Factsheet zum Basler Standortpaket.
Info-Service für Unternehmen zum Basler Standortpaket
Erhalten Sie eine kurze Info per E-Mail, sobald es Neuigkeiten oder weitere praktische Informationen auf unserer Website zum Basler Standortpaket gibt.
Personalaufwendungen
Was wird gefördert?
Personalaufwendungen aus dem Geschäftsjahr 2025 für Mitarbeitende, die überwiegend im Kanton Basel-Stadt oder in der Nordwestschweiz arbeiten. Dazu zählen:
- Forschende sowie Entwicklerinnen und Entwickler
- Technisches Fachpersonal im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E)
- Hilfspersonal im Bereich F&E
- Mitarbeitende, die dafür sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen die relevanten Vorschriften und Normen erfüllen
Beispiel: Ausbau des F&E-Teams
Ein Basler IT-Unternehmen entwickelt eine Software zur automatisierten Auswertung klinischer Bildgebungsdaten, welche eine mit bestehenden Verfahren unmögliche Klassifizierungsgenauigkeit erreicht. Die Personalaufwendungen für die involvierten Mitarbeitenden im Bereich Forschung und Entwicklung sind über das Basler Standortpaket förderberechtigt.
Wie viel wird gefördert?
Personalaufwendungen im Kanton Basel-Stadt
Die Förderung der Aufwände erfolgt gestaffelt:
- 25% bis Fr. 5 Mio.
- 20% zwischen Fr. 5 Mio. und 50 Mio.
- 5% über Fr. 50 Mio.
Zusätzlich:
+ 3% Zusatzförderung auf die förderfähigen F&E-Personalaufwendungen bei Patenten und vergleichbaren Schutzrechten.
Übersteigt die Summe aller Beiträge die zur Verfügung stehenden Mittel, so werden die Beiträge proportional gekürzt.
Für die übrige Nordwestschweiz gelten als Bemessungsgrundlage 10% der Personalaufwendungen.
Abschreibungen auf Anlagen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Abschreibungen im Geschäftsjahr 2025 auf materielle Anlagen in der Schweiz, die für Forschung und Entwicklung oder Hochtechnologieproduktion notwendig sind.
Wie viel wird gefördert?
Anrechenbare Abschreibungen auf Anlagen im Kanton Basel-Stadt:
- 25% bis Fr. 1 Mio
- 20% zwischen Fr. 1. Mio und 5 Mio.
- 5% über Fr. 5 Mio.
Zusätzlich:
Bei vorhandenen Patenten und vergleichbaren Schutzrechten erhält das Unternehmen eine Zusatzförderung von +3% auf die Abschreibungen.
Übersteigt die Summe aller Beiträge die zur Verfügung stehenden Mittel, so werden die Beiträge proportional gekürzt.
Für die übrige Schweiz gelten als Bemessungsgrundlage 10% der Abschreibungen.
Beispiel: Anlage für Wirkstoffforschung
Ein Basler Pharmaunternehmen investierte im vergangenen Geschäftsjahr in eine neue Anlage für die Wirkstoffforschung, welche ausschliesslich zu Forschungs- und Entwicklungszwecken eingesetzt wird. Durch die Förderung des Basler Standortpakets erhält das Unternehmen einen Teil der Abschreibungen auf die Anlage vergütet.
Klinische Studien in der Schweiz
Was wird gefördert?
Gefördert werden Sachaufwendungen im Geschäftsjahr 2025 für
- klinische Studien, die in der Schweiz durchgeführt werden und
- die Herstellung der für die klinischen Studien benötigten Wirkstoffe in der Schweiz
Wie viel wird gefördert?
Die förderberechtigten Aufwände für klinische Studien in der Schweiz werden zu 10% vergütet.
Übersteigt die Summe aller Beiträge die zur Verfügung stehenden Mittel, so werden die Beiträge proportional gekürzt.
Fördergelder beantragen
Wer kann ein Gesuch stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen
- mit unbeschränkter Steuerpflicht in Basel-Stadt
- oder mit beschränkter Steuerpflicht in Basel-Stadt und einer qualifizierenden Anlage im Kanton
(mind. Fr. 100'000.– Abschreibungen pro Jahr).
Zudem muss das Unternehmen nachweislich innovationsorientiert sein.
- Dies gilt als erfüllt, wenn die F&E-Aufwendungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 5% des Gesamtaufwandes betrugen
- oder das Unternehmen einem der folgenden entwicklungsorientierten Wirtschaftszweige angehört (NOGA Code):
- Nahrungsmittel
- Chemie
- Pharma
- Metall & Maschinenbau
- Hochtechnologieinstrumente
- Informations- und Kommunikationstechnik (Herstellung und Dienstleistungen)
- Forschung & Entwicklung
Webinare
An drei verschiedenen Terminen haben Sie die Möglichkeit, an Webinaren zu den verschiedenen Förderbereichen teilzunehmen:
- 27. April 2026 13.00 – 14.00 Uhr
Webinar der Handelskammer Beider Basel: Basler Standortpaket - Fokus Innovation (Hier anmelden) - 5. Mai 2026 13.00 – 14.00 Uhr
Webinar des Gewerbeverbands Basel-Stadt: Basler Standortpaket für KMU (Hier anmelden) - 6. Mai 2026 11.15 – 12.00 Uhr
Webinar des Arbeitgeberverbands: Basler Standortpaket - Fokus Elternzeit (Hier anmelden)
Q&A-Sessions
Zusätzlich bietet das Amt für Wirtschaft und Arbeit alle zwei Wochen eine Online-Q&A-Session an, in der konkrete Fragen von Unternehmen zu ihren Gesuchen beantwortet werden.
11. Mai 2026 | 14.00 - 14.45 Uhr |
26. Mai 2026 | 14.00 - 14.45 Uhr |
8. Juni 2026 | 14.00 - 14.45 Uhr |
22. Juni 2026 | 14.00 - 14.45 Uhr |
Anmelden kann man sich hier.
Zeitplan
22. April 2026 | Regierungsrat publiziert die angepasste Verordnung für die nächste Förderperiode |
20. April - 30. Juni 2026 | Einreichung der Gesuche |
bis Dez. 2026 | Verfügungen über die Förderbeiträge durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit |
bis Ende März 2027 | Auszahlung der Förderbeiträge |
Grundlagen, Merkblätter und Vorlagen
Die massgeblichen Grundlagen bilden das Standortförderungsgesetz, die Verordnung zum Standortförderungsgesetz, die nachfolgend aufgeführten Merkblätter und das Antragsformular im ePortal von Basel-Stadt.
Merkblätter Förderbereich Innovation
- Merkblatt Gesuchsberechtigte juristische Personen (Startet einen Download)
- Merkblatt Qualifizierende Anlagen (Startet einen Download)
- Merkblatt Gesamtaufwendungen (Startet einen Download)
- Merkblatt Personalaufwendungen (Startet einen Download)
- Merkblatt Patente (Startet einen Download)
- Merkblatt Abschreibungen (Startet einen Download)
- Merkblatt Hochtechnologieproduktion (Startet einen Download)
- Merkblatt Klinische Studien (Startet einen Download)
- Merkblatt Dokumentation (Startet einen Download)
- Merkblatt Revision (Startet einen Download)