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Förderbereich Umwelt

Das Basler Standortpaket unterstützt Unternehmen, die in Klimaschutz investieren, mit massnahmen- und klimaberichtbasierten Förderbeiträgen. Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.

Illustration einer Frau mit Globus, Blättern und Energieeffizienzskala.

Gesuch einreichen

Für die Einreichung eines Gesuchs muss ihre Organisation im ePortal Basel-Stadt registriert sein. Um sich im ePortal als Privatperson einzuloggen, benötigen sie ein AGOV-Konto. Fragen dazu finden sie unten im Bereich FAQ.

Beispiele zur Förderung und Beispielrechnungen finden Sie in dem Factsheet zum Basler Standortpaket.

Info-Service für Unternehmen zum Basler Standortpaket

Erhalten Sie eine kurze Info per E-Mail, sobald es Neuigkeiten oder weitere praktische Informationen auf unserer Website zum Basler Standortpaket gibt.

Massnahmenbasierte Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Geschäftsjahr 2025 umgesetzte Massnahmen, die im Vergleich zum Ausgangszustand

  • direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) des Unternehmens deutlich reduzieren
  • oder die Energieeffizienz spürbar verbessern.

Wieviel wird gefördert?

  • 40% der Investitionskosten für umgesetzte Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
  • 20% der Investitionskosten für umgesetzte Massnahmen in der übrigen Schweiz

Zu- und Abschläge:

Die eingereichten Massnahmen werden innerhalb der Kategorie Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienz nach ihrer Kosteneffizienz beurteilt (Wie viel Wirkung wird pro investiertem Franken erzielt?).

Anschliessend werden die Massnahmen in drei Gruppen eingeteilt:

  • Oberes Drittel: +25% Zuschlag auf die Förderbeiträge
  • Mittleres Drittel: kein Zu- oder Abschlag
  • Unteres Drittel: –25% Abschlag auf die Förderbeiträge

Minimum und Maximum

  • Maximaler Förderbetrag pro juristische Person: Fr. 10 Mio.
  • Minimale Beitragssumme eines Fördergesuches: Fr. 2'000.–

Minimalanforderung Massnahmenwirkung

Damit eine Massnahme für eine Förderung zugelassen ist, muss sie gegenüber dem Zustand vor der Umsetzung einen definierten Schwellenwert erreichen. Dabei gelten zwei Kriterien, die nach dem Und-oder-Prinzip erfüllt sein müssen.

  • Absoluter Schwellenwert: Mit der Umsetzung der Massnahme werden mindestens 100’000 kWh Energie eingespart oder mindestens 100 t CO2eq reduziert.
  • Prozentualer Schwellenwert: Die Umsetzung der Massnahme führt gegenüber dem Ausgangszustand zu einer Einsparung von mindestens 5 % Energie (in kWh) bzw. 5 % Treibhausgasemissionen (in t CO2eq).

Nicht gefördert werden

Ersatzneubauten;

  • Massnahmen, die im Rahmen des nationalen Gebäudeprogramms förderberechtigt sind;
  • Stromeffizienzmassnahmen, die im Rahmen des Förderinstrumentes «ProKilowatt» bereits Fördermittel erhalten haben;
  • Massnahmen, bei denen Offsets oder vergleichbare Instrumente eingesetzt wurden;
  • Massnahmen, bei denen fossile Energieträger durch andere fossile Energieträger ersetzt werden.

Klimaberichtbasierte Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine im Geschäftsjahr 2025 nachweisbare Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) im Vergleich zum Vorjahr. Massgebend ist, wie stark die Emissionsintensität gemäss der Klimaberichterstattung gesenkt wurde.

Die Klimaberichterstattung muss anhand eines international anerkannten Standards erstellt worden sein und die Reduktion der Treibhaugasemissionen ist gemäss den Vorgaben des GHG-Protokolls zu berechnen und pro Tonne CO₂eq (Scope 1) auszuweisen.

Wieviel wird gefördert?

Für jede eingesparte Tonne CO₂-Äquivalente werden 30 Franken vergütet (maximal 5 Millionen Franken pro juristische Person im Jahr).


Fördergelder beantragen

Wer kann ein Gesuch stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen

  • mit unbeschränkter Steuerpflicht in Basel-Stadt
  • mit beschränkter Steuerpflicht in Basel-Stadt und einer qualifizierenden Anlage im Kanton (mindestens Fr. 100'000.– Abschreibungen)

Was benötigt es an Dokumentation?

Webinare

An drei verschiedenen Terminen haben Sie die Möglichkeit, an Webinaren zu den verschiedenen Förderbereichen teilzunehmen:

  • 27. April 2026 13.00 – 14.00 Uhr 
    Webinar der Handelskammer Beider Basel: Basler Standortpaket - Fokus Innovation (Hier anmelden)
  • 5. Mai 2026 13.00 – 14.00 Uhr 
    Webinar des Gewerbeverbands Basel-Stadt: Basler Standortpaket für KMU (Hier anmelden)
  • 6. Mai 2026 11.15 – 12.00 Uhr 
    Webinar des Arbeitgeberverbands: Basler Standortpaket - Fokus Elternzeit (Hier anmelden

Q&A-Sessions

Zusätzlich bietet das Amt für Wirtschaft und Arbeit alle zwei Wochen eine Online-Q&A-Session an, in der konkrete Fragen von Unternehmen zu ihren Gesuchen beantwortet werden.

11. Mai 2026
14.00 - 14.45 Uhr
26. Mai 2026
14.00 - 14.45 Uhr
8. Juni 2026
14.00 - 14.45 Uhr
22. Juni 2026
14.00 - 14.45 Uhr

Anmelden kann man sich hier

FAQ für den Förderbereich Umwelt

Zeitplan

22. April 2026
Regierungsrat publiziert die angepasste Verordnung für die nächste Förderperiode
20. April - 30. Juni 2026
Einreichung der Gesuche
bis Dez. 2026
Verfügungen über die Förderbeiträge durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit
bis Ende März 2027
Auszahlung der Förderbeiträge

Grundlagen, Merkblätter und Formulare

Die massgeblichen Grundlagen bilden das Standortförderungsgesetz, die Verordnung zum Standortförderungsgesetz, die nachfolgend aufgeführten Merkblätter und das Antragsformular im ePortal von Basel-Stadt.

Für dieses Thema zuständig

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