Kita
Sie können Ihr Kind im Vorschulalter in einer Kita (Kindertagesstätte) betreuen lassen. Fachpersonen kümmern sich entsprechend des Alters Ihres Kindes um seine Bedürfnisse: Essen, Ruhen, Spielen und Bewegen.
Was ist eine Kita?
In einer Kita (Kindertagesstätte) wird Ihr Kind ab dem Alter von drei Monaten bis zum frühen Schulalter betreut. Es verbringt ganze oder halbe Tage in einer Gruppe mit anderen Kindern. Die meisten Kitas sind von Montag bis Freitag für mindestens 12 Stunden geöffnet.
Alle Kitas werden von privaten Anbietenden geführt. Sie unterscheiden sich in der Grösse, der Betriebsform oder dem pädagogischen Konzept. Alle werden von der Fachstelle Tagesbetreuung des Kantons Basel-Stadt beaufsichtigt.
Es gibt Kitas mit Betreuungsbeiträgen und Kitas ohne Betreuungsbeiträge. Wenn Ihr Kind eine Kita mit Betreuungsbeiträgen besucht, erhalten Sie einen finanziellen Beitrag an die Betreuungskosten.
Kitas haben nur eine beschränkte Anzahl Plätze. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um einen Betreuungsplatz.
Eine Kita finden
Beginnen Sie sechs bis acht Monate vor dem gewünschten Eintritt Ihres Kindes mit der Suche nach einem Platz. Informieren Sie sich als erstes über das Angebot. Sie können im Kita-Verzeichnis nach einer geeigneten Kita suchen. Gleichzeitig sollten Sie ein Gesuch um Betreuungsbeiträge stellen.
Beratungs- und Vermittlungsstelle
Die Beratungs- und Vermittlungsstelle des Erziehungsdepartements unterstützt Sie bei Fragen zur Kita-Suche oder kann Ihnen einen Kita-Platz vermitteln.
Beratungs- und Vermittlungsstelle
Öffnungszeiten
Telefonische Beratung Montag bis Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung)
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Während den Schulferien Dienstag bis Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
Suchen Sie einen Platz in einer Kita in Riehen?
Wenn Sie einen Betreuungsplatz in einer Kita in Riehen suchen, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Tagesbetreuung in Riehen.
Tipps zur Wahl der Kita
Vier bis sechs Monate vor dem Eintritt Ihres Kindes in eine Kita sollten Sie verschiedene Einrichtungen besuchen.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Wahl der Kita beachten sollten:
Lage und Räume
- Können Sie die Kita gut erreichen?
- Sprechen Sie die Räumlichkeiten an?
Sprache
- Welche Sprache(n) werden in der Kita gesprochen?
- Soll Ihr Kind in der Kita viel Deutsch lernen, weil Sie zu Hause eine andere Sprache sprechen?
Tipp: In der Kita wird die Sprachentwicklung des Kindes im Alltag bewusst unterstützt. Fremdsprachige Kinder, die viel Deutsch lernen sollen, besuchen am besten eine deutschsprachige Kita.
Pädagogik
- Welche pädagogischen Grundsätze hat die Kita? Verstehen Sie sie und entsprechen sie Ihrer Vorstellung?
- Entspricht der Tagesablauf Ihren Vorstellungen?
Atmosphäre
- Hat mein Kind eine Bezugsperson, die ihm entspricht?
- War das Erstgespräch offen und positiv?
- Konnten Sie Ihre Fragen und Wünsche anbringen? Haben Sie klare und verständliche Antworten erhalten?
- Haben Sie einen guten Eindruck? Sind Sie zuversichtlich, dass sich Ihr Kind in dieser Kita wohlfühlen wird?
Kosten
Wie viel kostet ein Platz in einer Kita?
In einer Kita mit Betreuungsbeiträgen kostet ein Vollzeitplatz für alle Eltern maximal 1'600 Franken pro Monat. Im Preis sind alle Leistungen inbegriffen: Eingewöhnungszeit, Aktivitäten, Windeln, Mahlzeiten, Bring- und Abholdienste usw.
Wenn Geschwister die Kita besuchen, wird sie günstiger. Für das dritte und jedes weitere Geschwister ist die Betreuung kostenlos.
Kitas ohne Betreuungsbeiträge legen ihre Preise eigenständig fest.
Betreuungsbeiträge
Der Kanton beteiligt sich mit Betreuungsbeiträgen an den Kosten der Eltern. Die Betreuungsbeiträge werden direkt an die Kita ausgezahlt. Die Eltern bezahlen der Kita die Differenz zwischen dem Preis der Kita und ihren Betreuungsbeiträgen.
Was sind die Voraussetzungen für Betreuungsbeiträge?
Sie erhalten Betreuungsbeiträge, wenn Ihr Kind Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat und eine Kita mit Betreuungsbeiträgen besucht. Sie können bei der Fachstelle Tagesbetreuung Betreuungsbeiträge beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind erwerbstätig, suchen Arbeit suchen oder machen eine Aus- oder Weiterbildung.
- Ihr Kind besucht eine Kita zur Deutschförderung.
- Eine Fachstelle hat den Kitabesuch beantragt.
- Sie erhalten Sozialhilfe.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind zu mindestens 40% eine Kita besucht. Das sind zum Beispiel vier halbe Tage oder zwei ganze Tage pro Woche. Wenn Ihr Kind in den Kindergarten kommt, muss es mindestens zu 30% in einer Kita betreut werden.
Die Belegung, für die Sie finanzielle Unterstützung erhalten, hängt von Ihrem Arbeitspensum ab und wird folgendermassen berechnet: Pensum 1 plus Pensum 2 minus 100. Zum Beispiel: Sie arbeiten 60% und Ihr Partner oder Ihre Partnerin 80%: 60+80-100=40. Sie erhalten Betreuungsbeiträge für eine Belegung von 40%. Alleinerziehende erhalten Betreuungsbeiträge im Umfang des Arbeitspensums.
Wie hoch sind meine Betreuungsbeiträge?
Die Höhe der Betreuungsbeiträge ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Die Fachstelle Tagesbetreuung berechnet die Betreuungsbeiträge.
Mit dem Online-Rechner können Sie Ihre Betreuungsbeiträge ausrechnen. Es handelt sich dabei um eine Schätzung.
Hinweise zum Online-Rechner
- Die Betreuungsbeiträge richten sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Es gilt die letzte Steuerveranlagung des Kantons Basel-Stadt. Wenn Sie noch keine Steuerveranlagung haben oder Ihr Einkommen um mehr als 20% von der letzten Steuerveranlagung abweicht, gilt das Jahreseinkommen bei Eintritt des Kindes in die Kita.
- Wenn Sie auf Arbeitssuche sind, Sozialhilfe erhalten oder Ihr Kind eine Kita zur Deutschförderung besucht, ist der anspruchsberechtigte Betreuungsumfang immer 40%.
- Die Betreuungsbeiträge werden für jeweils ein Kind berechnet. Werden mehrere Kinder betreut, müssen Sie die Betreuungsbeiträge jeweils einzeln berechnen.
Wie beantrage ich Betreuungsbeiträge?
Um Betreuungsbeiträge zu beantragen, stellen Sie ein Gesuch bei der Fachstelle Tagesbetreuung.
Ab einem gewissen Einkommen müssen Sie keine Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen machen. Wir brauchen nur einen aktuellen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. (Beispiel Arbeitsbestätigung: «Wir bestätigen, dass XY seit DATUM zu einem Pensum von XX% bei uns arbeitet.» Unterzeichnet durch den Arbeitsgeber.)
Die Einkommensgrenze, ab welcher wir keine Angaben zu Einkommen und Vermögen benötigen, entnehmen Sie der Tabelle.
Anzahl Personen im Haushalt | Einkommen | |
---|---|---|
2- Personen-Haushalt | höher als 150'000 Franken | |
3-Personen-Haushalt | höher als 160'000 Franken | |
4-Personen-Haushalt | höher als 170'000 Franken | |
5-Personen-Haushalt | höher als 170'000 Franken |
- Gesuch für Betreuungsbeiträge als PDF (Startet einen Download)
Sie können dieses Gesuch per Post oder Mail senden.
- Application for childcare contributions (Startet einen Download)
- Antrag Betreuungsbeiträge bei Bedarf an früher Deutschförderung (Startet einen Download)
Beantragen Sie Betreuungsbeiträge, weil Ihr Kind eine Kita zur frühen Deutschförderung besucht? Die Kita muss das Formular einreichen. Es ist Teil des Gesuchs um Betreuungsbeiträge.
- Antrag Betreuungsbeiträge bei Indikation für Betreuung (Startet einen Download)
Beantragen Sie Betreuungsbeiträge, weil eine Fachstelle den Besuch beantragt hat? Die Fachstelle muss das Formular einreichen. Das Formular ist Teil des Gesuchs um Betreuungsbeiträge.
Fragen zu den Betreuungsbeiträgen
Beratungs- und Vermittlungsstelle
Öffnungszeiten
Telefonische Beratung Montag bis Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung)
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Während den Schulferien Dienstag bis Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, während den Schulferien Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung): Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Eingewöhnung
Die ersten Tage und Stunden sind sehr wichtig, damit sich Ihr Kind in der Kita wohl fühlt. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für eine gute Eingewöhnung.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG)
- Verfassung des Kantons Basel-Stadt (§ 11 Abs. 2)
- Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV)
- Verordnung über die Betreuungsbeiträge in Kindertagesstätten und Tagesfamilien und die Leistungen an Eltern (Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV)
- Richtlinien für die Gewährung von Betreuungsbeiträgen (Startet einen Download)
- Richtlinien für die Gewährung eines Betreuungsplatzes ausserhalb des Kantons (Startet einen Download)
- Richtlinien für Berechnung von Betreuungsbeiträgen in Härtefällen (Startet einen Download)
Kontakt
Beratungs- und Vermittlungsstelle
Öffnungszeiten
Telefonische Beratung Montag bis Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung)
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Während den Schulferien Dienstag bis Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr