Leben mit Assistenz
Bei einem Leben mit Assistenz sollen Sie möglichst viel selbst bestimmen können. Sie stellen Ihre Unterstützung selbst zusammen. Dazu stellen Sie Assistenzpersonen an. Bei Ihren Arbeitgebenden Aufgaben können Sie zusätzliche Unterstützung und Beratung erhalten.
Worum es bei einem Leben mit Assistenz geht
Bei einem Leben mit Assistenz erhalten Sie ein Budget.
- Sie können damit Assistenzpersonen anstellen.
- Sie können selber bestimmen, wer Sie wann und wie unterstützt.
- Sie können selbstständig und ausserhalb einer Institution leben.
Leben mit Assistenz unterstützt durch die IV
In der Regel ermöglicht die Invalidenversicherung ein Leben mit Assistenz und zahlt die Hilflosenentschädigung und den Assistenzbeitrag. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den nachfolgenden Stellen:
Kostenlose Beratung der IV
Die IV ermöglicht im Kanton Basel-Stadt über Pro Infirmis auch kostenlose Beratung und Begleitung bei einem Leben mit Assistenz. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:
Leben mit Assistenz durch den Kanton Basel-Stadt
Manche Menschen brauchen mehr Unterstützung als die IV zahlt. Andere erhalten keinen Assistenzbeitrag oder Hilflosenentschädigung.
Für diese Menschen sind die Leistungen des Kantons Basel-Stadt.
Beratung und Unterstützung
Sind Sie an einem Leben mit Assistenz interessiert? Brauchen Sie mehr Informationen oder Unterstützung? Sie erhalten kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Koordinationsstelle Leben mit Assistenz:
Koordinationsstelle Leben mit Assistenz
Bachlettenstrasse 12, 4054 Basel
Tel. 061 205 29 26
klma@behindertenforum.ch
Zugang zu den Leistungen und Abrechnung
Für ein Leben mit Assistenz melden Sie sich bei der Abteilung Behindertenhilfe an und beantragen Sie Ergänzungsleistungen.
Anspruch auf ein Leben mit Assistenz
Um herauszufinden, ob Sie Leistungen von der IV bekommen, fragen Sie bitte direkt bei der IV nach.
Sie haben Anspruch auf Leistungen des Kantons Basel-Stadt, wenn Sie:
- volljährig sind,
- eine IV-Rente beziehen oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% aufweisen, und
- im Kanton Basel-Stadt seit mindestens einem Jahr Ihren Wohnsitz haben.
Individuelle Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung bei einem Leben mit Assistenz findet mit dem Individuellen Hilfeplan (IHP) statt. Sie geben dort an, welche Unterstützung Sie benötigen und wo Sie bereits Unterstützung erhalten.
Informationen zum IHP finden Sie hier:
Bei einem Leben mit Assistenz gelten jedoch einige Besonderheiten.
Wenn Sie durch Angehörige unterstützt werden
Für Leistungen durch Angehörige gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie bei einem Leben mit Assistenz.
Beachten Sie dabei jedoch unbedingt folgende Hinweise:
-
Unterstützung durch Angehörige nur über die Ergänzungsleistungen
Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Leistungen durch Angehörige können beim Kanton Basel-Stadt nur bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen bezogen werden. Prüfen Sie aus diesem Grund am besten als Erstes Ihren Anspruch.
-
Anstellung von Angehörigen
Bei Angehörigenleistungen stellen Sie Ihre Angehörigen als Assistenzpersonen an.
Für die Abrechnung nutzen Sie die Vorlage der Ergänzungsleistungen.
Gesetzliche Grundlagen
Sowohl das Bundesgesetz wie auch das kantonale Gesetz definieren die Grundsätze für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV im Kanton Basel-Stadt. Die zugehörigen Verordnungen konkretisieren die Gesetzestexte.
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG)
- Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (WEL)
- Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV und IV (VELG)
- Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELV)
- Gesetz über die Einführung des Bundesgesetztes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie Beihilfen (EG/ELG)
- Verordnung über die Vergütung von Krankheits-und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (KBV)
Wir sind für Sie da.
Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.
Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.
Koordinationsstelle Leben mit Assistenz
Koordinationsstelle Leben mit Assistenz
Bachlettenstrasse 124054 Basel
Behindertenhilfe
Amt für Sozialbeiträge
BehindertenhilfeGrenzacherstrasse 62
4058 Basel