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Holen Sie sich Hilfe

Rufen Sie in einer Notsituation die Polizei über die Notrufnummer 117 an. Für eine Beratung oder eine Anzeige wegen Sexualisierter Gewalt wenden Sie sich bitte an einen Polizeiposten in Ihrer Nähe.

Bei sexueller oder körperlicher Gewalt wird empfohlen, sich so schnell wie möglich ärztlich und forensisch-klinisch untersuchen zu lassen. In Basel ist das im Universitätsspital, in der -> Frauenklinik oder im -> Notfall möglich. Nur so können Spuren dokumentiert werden, die bei einer allfälligen Anzeige wichtige Beweismittel darstellen. Auch können mögliche Körperverletzungen so rasch behandelt werden. Eine Dokumentation kann später auch in vielen anderen Umständen hilfreich sein (zum Beispiel im Umgang mit Behörden und Ämtern oder zur Rekonstruktion und Verarbeitung des Gewaltvorfalls).  

  • Wichtig dabei: Die Dokumentation von Beweisen ist auch ohne Anzeige bei der Polizei möglich. Der Entscheid für oder gegen eine Anzeige kann auch zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden.

Im Universitätsspital wird die Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt zusammen mit einer Fachperson des -> Instituts für Rechtsmedizin vorgenommen. Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) bewahrt die Dokumentation für 5 Jahre auf. 

Universitätsspital Frauenklinik Notfall

Universitätsspital Allgemeiner Notfall

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