Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Allgemeine Information

Einmal im Jahr findet die Entlassungsfreier statt. Dieser Anlass wird zusammen mit den Kanton Basel-Landschaft durchgeführt.

Übernahme der Waffe ins Eigentum

Die persönliche Waffe kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

Stgw 90

  • vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
  • Schiessnachweis: in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.

Pistole

  • vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
  • ein Schiessnachweis ist nicht notwendig.

Kosten

Für die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum wird folgende Entschädigung in bar eingezogen:

Stgw 90: CHF 100.00

Pistole: CHF 30.00

 

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert

Nicht was Sie suchen?