Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Allgemeine Information
Einmal im Jahr findet die Entlassungsfreier statt. Dieser Anlass wird zusammen mit den Kanton Basel-Landschaft durchgeführt.
Weitere Details erhalten Sie hier
Übernahme der Waffe ins Eigentum
Die persönliche Waffe kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Stgw 90
- vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
- Schiessnachweis: in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.
Pistole
- vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
- ein Schiessnachweis ist nicht notwendig.
Kosten
Für die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum wird folgende Entschädigung in bar eingezogen:
Stgw 90: CHF 100.00
Pistole: CHF 30.00
Zeughaus
Zeughausstrasse 24052 Basel