Ersatzpflicht
Grundsätzliches
Ersatzpflichtig wird:
- wer bei der Rekrutierung als Schutzdienst untauglich erklärt worden ist.
- wer seinen Ausbildungsdienst zu Gunsten der Armee und/oder des Zivildienstes nicht vollständig geleistet hat.
- wer bei der Rekrutierung als Schutzdienst tauglich erklärt worden ist.
Für jeden geleisteten Diensttag zu Gunsten des Zivilschutzes besteht Anspruch eine Reduktion von 4 % der Abgabe im entsprechenden Ersatzjahr.
Die Schutzdiensttage, welche in den Schutzdienstjahren 12 bis 14 geleistet werden, werden in das 11. Ersatzjahr zurückgeschoben. Dies hat neu zur Folge, dass für das 11. Ersatzjahr keine provisorische Rechnung mehr erstellt wird. Die Erhebung und der Bezug der Abgabe erfolgt erst, wenn die persönliche Schutzdienstpflicht erfüllt ist oder wenn nach dem 11. Ersatzjahr mehr als 25 Schutzdiensttage geleistet worden sind. (25 mal 4 % = 100 % Reduktion im 11. Ersatzjahr).
Die Ersatzpflicht dauert maximal 11 Jahre oder bis zum 37. Altersjahr.
Zeughaus
Zeughausstrasse 24052 Basel