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Schiesspflicht

Die Schiesspflicht gilt für Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind und beginnt im Folgejahr in welchem die Rekrutenschule absolviert wurde. Sie dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem Sie das 35. Altersjahr vollenden.

Verfügbare Schiessdaten erhalten Sie hier

Bitte filtern Sie nach den Kantonen BL und BS

https://www.sat.admin.ch/search-shooting-days

Nachschiesskurs

Kann die ausserdienstliche Schiesspflicht nicht vorschriftsgemäss zwischen dem 1. April und dem 31. August absolviert werden, müssen Schiesspflichtige den Nachschiesskurs auf 300 Meter absolvieren. Für Subalternoffiziere ohne Sturmgewehr, steht vor Ort eine Waffe zur Verfügung.

Aufgebot zum Nachschiesskurs 2025 

Alle im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Schiesspflichtigen*, die im Jahr 2025 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit die Aufforderung folgenden Termin wahrzunehmen:

Samstag, 22. November 2025 

Schiessanlage Lachmatt in 4133 Pratteln/BL

08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr 

Sie sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert. Es werden keine Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft. 

Kleidung und Ausrüstung: 

Der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Schreiben Schiesspflicht 2025** mit Klebeetiketten (wenn vorhanden). Das obligatorische Programm kann nur auf 300m mit dem Sturmgewehr geschossen werden

Checken Sie vor 11.00 Uhr am Morgen, resp. vor 16.00 Uhr am Nachmittag ein, ansonsten riskieren Sie, dass Sie abgewiesen werden.

*Schiesspflichtig sind: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Ausnahme: Armeeangehörige, welche die schriftliche Bestätigung für die Entlassung per 31.12.2025 erhalten haben, sind nicht mehr schiesspflichtig. 

** Schreiben Schiesspflicht 2025, kann via kreiskommando@bl.ch mit Vermerk: Schreiben Schiesspflicht 2025 bestellt werden. 

Dispensationsgesuche wegen Krankheit oder Unfall sind unter Beilage des Dienst- und Schiessbüchleins bzw. des militärischen Leistungsausweises und eines Arztzeugnisses an folgende Adresse einzureichen: 

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