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Bewilligung für die Entsorgung

Für die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen gelten spezielle Vorgaben. Viele Abfallarten können Sie nur mit einer Bewilligung entsorgen.

Allgemeine Vorgaben

  • Für die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen sind Sie als Inhaberin oder Inhaber selbst verantwortlich. 
  • Sie tragen die Kosten. 
  • Für die Entsorgung können Sie Dritte beauftragen.
  • Sie sind verpflichtet, verwertbare Abfälle, sofern technisch möglich, einer Verwertung zuzuführen. Verwertbare Abfälle dürfen Sie nicht mit anderen Abfällen mischen und danach entsorgen.

Zulassungsbestätigung Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel

Vorgabe: 

  • Betriebe, die ihre Abfälle in der KVA Basel entsorgen, benötigen dafür eine Zulassungsbestätigung.

Vorgehen:

  • Bitte füllen Sie die Abfalldeklaration aus und reichen Sie diese beim Amt für Umwelt und Energie ein. 
  • Das Amt für Umwelt und Energie stellt anhand der Deklaration eine Zulassungsbestätigung aus. Diese Zulassungsbestätigung müssen Sie jeweils bei der Anlieferung der Abfälle vorweisen. 

Die Zulassungsbestätigung wird im Allgemeinen für zwei Jahre ausgestellt.


Entsorgungsgenehmigung für Deponien in der Schweiz

Vorgabe:

  • Betriebe, die mineralische Abfälle oder Aushub auf einer Deponie entsorgen wollen, benötigen eine Entsorgungsgenehmigung.

Vorgehen:

  • Beantragen Sie bitte eine Entsorgungsgenehmigung via Internet (EGI). 
  • Die Bewilligungserteilung erfolgt elektronisch.

Export von sauberem Aushub zur Verwertung

Sauberer Aushub kann zur Wiederauffüllung von ausgebeuteten Kiesgruben im grenznahen Ausland (D, F) verwertet werden.

Vorgehen für die Verwertung in südbadischen Kiesgruben (D):

  • Füllen Sie bitte die Deklaration des Regierungspräsidiums Freiburg (RPF) aus und reichen Sie beim Amt für Umwelt und Energie ein vereinfachtes Notifizierungsverfahren ein. 
  • Das Amt für Umwelt und Energie nimmt dazu Stellung und leitet die Dokumente an das RPF weiter.

Vorgehen für die Verwertung in Kiesgruben im Elsass (F):

  • In diesem Fall ist ein offizielles Notifizierungsverfahren notwendig. 
  • Dafür sind via Bundesdatenbank die entsprechenden Notifizierungsformulare auszufüllen. 
  • Bitte reichen Sie diese zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen wie Abnehmervertrag, Bankgarantie, Deklarationsformular Bauabfälle etc. beim Amt für Umwelt und Energie ein. 
  • Das Amt für Umwelt und Energie prüft das Gesuch und leitet es an die zuständige französische Behörde für den Import weiter. 

Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren längere Zeit braucht.


Export von mineralischem Bauschutt zur Verwertung

Vorgabe für den Export von mineralischem Bauschutt zur Verwertung nach Südbaden (D):

  • Hierfür ist eine Exportbewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) notwendig. 

Vorgehen:

  • Die Exportbewilligung kann entweder von der Verwertungsfirma im Ausland oder von der Bauunternehmung eingeholt werden (Notifizierung via Bundesdatenbank). 
  • Zusätzlich bitten wir Sie, für jede Baustelle die Deklaration Bauabfall des Amts für Umwelt und Energie auszufüllen und diese von uns abstempeln zu lassen. 

Das Amt für Umwelt und Energie gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Verwerter im grenznahen Ausland bereits eine Exportbewilligung des Bundesamtes für Umwelt haben.

Vorgabe für den Export von mineralischem Bauschutt zur Verwertung ins Elsass (F):

  • Auch hier ist eine Exportbewilligung des Bundesamtes für Umwelt nötig. 

Vorgehen:

  • Die genaue Vorgehensweise erfahren Sie beim Amt für Umwelt und Energie oder beim Bundesamt für Umwelt.

Industrie- und Gewerbeabfälle


Empfängerbewilligung gemäss VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen)

Entsorgungsfirmen, die Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle zur Zwischenlagerung, Behandlung oder Entsorgung annehmen wollen, benötigen eine kantonale Bewilligung gemäss VeVA. Für die Bewilligungserteilung an Betriebe, deren Anlagen sich auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt befinden, ist das Amt für Umwelt und Energie zuständig.

Industrie- und Gewerbeabfälle


Betriebsbewilligung für Abfallanlagen im Kanton Basel-Stadt

Entsorgungsfirmen, die Abfälle zur Zwischenlagerung, Behandlung oder Entsorgung annehmen wollen, oder Betriebe, die eine mobile Abfallbehandlungsanlage aufstellen oder betreiben wollen, benötigen eine kantonale Betriebsbewilligung gemäss Umweltschutzgesetz Basel-Stadt. Für die Bewilligungserteilung ist das Amt für Umwelt und Energie zuständig. Die Betriebsbewilligung wird in Zusammenarbeit mit weiteren betroffenen Amtsstellen ausgearbeitet.

Industrie- und Gewerbeabfälle


Elektroschrott-Zwischenlager und -Zerlegung

Wenn Sie Elektrogeräte zur Entsorgung entgegennehmen möchten, brauchen Sie gemäss Art. 8 Abs. 1 VeVA eine Entsorgungsbewilligung des Kantons Basel-Stadt. Mit den folgenden Formularen können Sie eine entsprechende Bewilligung beantragen. 

Hinweis zum Ausfüllen der Formulare

Wird ein ausfüllbares PDF-Formular in einer älteren Browserversion geöffnet, kann es zu Darstellungsproblemen kommen. Deshalb empfehlen wir:

  • Formular lokal auf Ihrem Computer abspeichern,
  • danach mit Acrobat Reader öffnen,
  • anschliessend ausfüllen und Eingaben speichern.

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