Industrie- und Gewerbeabfälle
Hier erfahren Sie, welche Abfälle zu Industrie- und Gewerbeabfällen zählen und wie Sie diese am besten recyceln und entsorgen.
Allgemeine Vorgaben
- Für die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen sind Sie als Inhaberin oder Inhaber selbst verantwortlich.
- Sie tragen die Kosten.
- Für die Entsorgung können Sie Dritte beauftragen.
- Sie sind verpflichtet, verwertbare Abfälle einer Verwertung zuzuführen, sofern dies technisch möglich ist. Verwertbare Abfälle dürfen Sie nicht mit anderen Abfällen mischen und danach entsorgen.
Was zählt zu Industrie- und Gewerbeabfällen?
Auf einen Blick
Siedlungsabfälle aus Industrie und GewerbeSpeisereste aus Restaurants, Büroabfall, Altpapier, Karton, Glas, Elektroschrott etc.
Betriebsspezifische AbfälleEntsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten
Sonderabfälle aus Industrie und GewerbeSäuren, Laugen, Lösungsmittel, Altmedikamente etc.
BauabfälleAushub, Bauschutt, Bausperrgut etc.
Für die Abgabe und auch die Annahme dieser Abfälle sind verschiedene Bewilligungen notwendig.
Siedlungsabfälle aus Industrie und Gewerbe
Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen können Siedlungsabfälle über die öffentliche Abfuhr entsorgen, sofern es sich um kleine Mengen handelt und die Zusammensetzung ähnlich ist wie bei Abfällen aus Haushalten. Nutzen Sie dazu Gebührensäcke oder Container mit WIGA-System.
Glas, Aluminium und Weissblech
Kleine Mengen an Wertstoffen wie Glas, Aluminium und Weissblech können zu den öffentlichen Recyclingstationen gebracht werden.
Papier, Karton und Metall
Nicht betriebsspezifischer Papier- und Kartonabfall kann kostenlos mit der öffentlichen Abfuhr entsorgt werden.
Betriebsspezifischer Papier- und Kartonabfall muss kostenpflichtig entsorgt werden. Kontaktieren Sie dazu die Sauberkeitshotline.
Altmetall bis 40 kg muss kostenpflichtig entsorgt werden. Kontaktieren Sie dazu die Sauberkeitshotline.
Elektro- und Elektronikschrott
Hierzu zählt man alle elektrisch betriebenen Geräte aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik, Haushaltgeräte, Spielzeuge und Lampen sowie die einzelnen elektronischen Bauteile der genannten Geräte.
Wenn Sie ein elektrisches oder elektronisches Gerät entsorgen wollen, müssen Sie es an einen Händler, an einen Hersteller oder Importeur, die ähnliche Geräte mit gleicher Funktion verkaufen, oder an eine berechtigte Entsorgungsfirma zurückgeben. Auf die meisten dieser Geräte wird heute eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Deshalb können Sie solche Geräte bei jeder Verkaufsstelle gratis abgeben.
Davon ausgenommen sind betriebsspezifische Geräte wie z.B. medizinische Apparate, Laborausrüstungen oder Starkstromanlagen etc. Diese müssen Sie einer berechtigten Entsorgungsfirma übergeben, die dafür eine Entsorgungsgebühr verlangen kann.
Betriebsspezifische Abfälle
Die Entsorgung betriebsspezifischer Abfälle bieten verschiedene private Unternehmen als Dienstleistung an. Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten finden Sie im Abfall-ABC oder nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Umwelt und Energie auf.
Industrie- und Gewerbeabfälle
Betriebe, die ihre Abfälle bei der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel entsorgen, müssen vorgängig eine Abfalldeklaration beim Amt für Umwelt und Energie Basel einreichen. Dasselbe gilt für anorganische Abfälle, die auf Deponien abgelagert werden sollen. Hier ist die vorgängige Deklaration notwendig.
Schlämme aus der Siedlungsentwässerung
Für die Abgabe von Fettabscheiderschlämmen an eine Kläranlage oder einen anderen Entsorgungsbetrieb müssen Sie das Formular «Sammelliste für Fettabscheidergut» ausfüllen und mitführen. Für alle anderen Schlämme aus der Siedlungsentwässerung ist dies nicht nötig.
Andere kontrollpflichtige Abfälle
Darunter fallen alle Abfälle, die in der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) mit «ak» gekennzeichnet sind wie Altreifen, Altkabel, Altholz oder Fettabscheiderinhalte.
Andere kontrollpflichtige Abfälle müssen ähnlich wie Sonderabfälle bei einer berechtigten Entsorgungsfirma entsorgt werden, allerdings sind hier keine Begleitscheine notwendig.
Entsorgungs- und Verwertungsfirmen
Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel
Die brennbaren Abfälle aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, dem Landkreis Lörrach, dem Schwarzbubenland und dem Unteren Fricktal werden über die KVA Basel entsorgt. Die genannten Regionen zählen zum Einzugsgebiet der Anlage. Abfälle, die aus Orten ausserhalb dieses Gebiets stammen, werden nach Zustimmung der Behörden nur angenommen, wenn die Anlage nicht ausgelastet ist. Betreiberin der Anlage sind die Industriellen Werke Basel (IWB).
Regionale Sondermüllverbrennungsanlage (RSMVA)
Für die Entsorgung von Sonderabfällen steht in Basel eine spezialisierte Anlage zur Verfügung: Die RSMVA der Firma Veolia Industry-Building Switzerland AG. Sie kann feste in Fässern verpackte, flüssige und pastöse Sonderabfälle verarbeiten.
Deponien
Für Betriebe aus Basel-Stadt mit mineralischen Abfällen, die abgelagert werden müssen, gibt es Deponien im Kanton Basel-Landschaft. Diese sind auf der Internet-Plattform «Entsorgungsgenehmigung via Internet (EGI)» aufgeführt.