Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht
Hier erfahren Sie alles über die Siedlungsabfallentsorgung für KMUs ab dem 1. Januar 2025 und wie Sie am besten vorgehen.
Allgemeine Vorgaben
Per 1. Januar 2025 übernimmt das Tiefbauamt Basel-Stadt, gestützt auf das Monopol, die Entsorgung von Siedlungsabfällen bei kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeitenden in Basel. Bis zum 1. Juli 2025 müssen Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen ihre haushaltsähnlichen Abfälle, über das Tiefbauamt entsorgen. Nicht unter das Monopol fallen betriebsspezifische Abfälle (z.B. Speisereste bei Restaurationsbetrieben, Papier und Karton bei Detailhandel, Restholz aus Schreinereien, Bauabfälle oder Sonderabfälle, etc..). Nichtbetriebsspezifische Abfälle (z.B. Leuchtmittel, Batterien, PET-Flaschen etc.) in Kleinstmengen fallen grundsätzlich ebenfalls unter das Monopol, können aber bei Vorliegen eines Abfallkonzeptes von privaten Dienstleistern entsorgt werden.
- Wenn Sie mit dem gebührenpflichtigen Bebbi-Sack entsorgen und für alle Abfallarten gemäss offiziellem Abfuhrplan die Stadtreinigung nutzen, müssen Sie nichts unternehmen.
- Wenn Sie bereits als Kundin oder Kunde bei der Stadtreinigung registriert sind, müssen Sie nichts unternehmen.
- Wenn Sie neu dem Entsorgungsmonopol unterstellt sind, beachten Sie bitte die weiterführenden Informationen. Unter Fragen und Antworten finden Sie alle Schritte, die Sie jetzt unternehmen müssen.
Hintergrundinformationen
Der Kanton vollzieht damit das Entsorgungsmonopol bei Siedlungsabfälle auf dem Gebiet der Stadt Basel gemäss der Abfallverordnung des Bundes. Dieses umfasst seit dem 1. Januar 2019 neben Haushaltsabfällen auch haushaltsähnliche Abfälle von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Grosse Rat hat im Dezember 2022 die Stadtreinigung des Tiefbauamts beauftragt, in Basel das Entsorgungsmonopol bei Siedlungsabfall von KMU-Betrieben gemäss der geltenden Verordnung (VVEA) umzusetzen.
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In diesem Portal finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Entsorgung. Sie können neue Container bestellen sowie Ihre bisherigen Container zwecks Datenchip-Montage erfassen lassen.
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Container
Für als Siedlungsabfall geltenden Kehricht oder sortenreines Grüngut, Papier oder Karton, können Sie bei der Stadtreinigung Container bestellen und bestehende Container mit einem WIGA-Chip ausstatten lassen. Für nicht als Siedlungsabfall geltenden gemischten Kehricht oder sortenreines Grüngut, Papier oder Karton, welcher als Betriebsabfall gilt (z.B. Speisereste bei Restaurationsbetrieben, Papier und Karton bei Detailhandel, Restholz aus Schreinereien, Bauabfälle oder Sonderabfälle, etc..).
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Kontakt für Gewerbekunden
Weitere Dokumente
Merkblatt (Startet einen Download)Dieses Merkblatt bietet Ihnen eine kompakte Übersicht.
Beschlüsse des Grossen RatsHier finden Sie die Beschlüsse des Grossen Rats zur Umsetzung des Entsorgungsmonopols bei Siedlungsabfällen gemäss VVEA
MedienmitteilungPer 1. Januar 2025 übernimmt das Tiefbauamt Basel-Stadt die Abfallentsorgung für Siedlungsabfall / nicht betriebsbedingten Abfall bei sämtlichen kleinen und mittleren Unternehmen in Basel. Bis zum 1. Juli 2025 müssen Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen ihre haushaltsähnlichen Abfälle über das Tiefbauamt entsorgen. Betriebsspezifische oder Spezialabfälle bleiben ausgenommen. Damit vollzieht der Kanton das Entsorgungsmonopol bei Siedlungsabfall gemäss der Abfallverordnung des Bundes.