Online-Gesuch Alimentenhilfe
Hier finden Sie die Inkassovollmacht, die Abtretungserklärung, die Nutzungsbedingungen sowie die Anleitung zur Zwischenspeicherung Ihres Online-Gesuchs um Alimentenhilfe. Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig durch.
Abtretungserklärung
Die Gesuchstellerin bestätigt hiermit, die laufenden und künftigen Kinderunterhaltsforderungen im Umfang einer allfälligen Bevorschussung an den Kanton Basel-Stadt abzutreten. Massgebend für den Umfang der Bevorschussung bzw. der Abtretung ist die Verfügung des Amtes für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe, welche ihr schriftlich mitgeteilt wird. Die Abtretung umfasst zudem nicht bevorschusste Unterhaltsbeiträge im Umfang einer allfälligen Unterstützung durch die Sozialhilfe. Familienzulagen, welche nicht Gegenstand einer Drittauszahlung sind, werden im Umfang einer allfälligen Unterstützung durch das Gemeinwesen an den Kanton Basel-Stadt abgetreten.
Die unterzeichnende Person erklärt sich damit einverstanden, dass eingehende Unterhaltszahlungen der unterhaltspflichtigen Person - nach Begleichung der Unterhaltsforderung des laufenden Monats - zuerst zur Deckung der bevorschussten Beträge verwendet werden. Ebenso werden auch allfällige rückwirkend an die unterhaltspflichtige Person ausgerichtete Sozialversicherungsleistungen (inkl. BVG-Renten), welche in die Zeitspanne der Bevorschussung fallen, zuerst zur Deckung der bevorschussten Beträge verwendet.
Die unterzeichnende Person ist verpflichtet, unrechtmässig bezogene Vorschüsse zurückzuerstatten und wichtige Veränderungen in den massgebenden persönlichen Verhältnissen umgehend zu melden.
Die Inkassovollmacht ist integrierender Bestandteil der Abtretungserklärung und des eingereichten Gesuchs.
Inkassovollmacht
Die Gesuchstellerin beauftragt und bevollmächtigt mit dem Ankreuzen das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt, Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe – mit Substitutionsrecht – zum Inkasso der Ihrem Kind oder Ihren Kindern zustehenden Unterhaltsbeiträge gegenüber dem/den aufgeführten Schuldner/n.
Das Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe wird insbesondere ermächtigt, gegen den Unterhaltspflichtigen auf dem Betreibungs- und/oder Prozessweg vorzugehen und alle ihm zur Geltendmachung und Vollstreckung der Forderungen zweckmässig erscheinenden Massnahmen einzuleiten und durchzuführen.
Diese Ermächtigung umfasst auch das Recht, richterliche Massnahmen wie die Anweisung an die Schuldner des Verpflichteten oder Sicherstellung (Art. 291 und 292 ZGB) zu beantragen und Strafantrag wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht (Art. 217 StGB) zu stellen.
Allfällige Parteientschädigungen tritt die Gesuchstellerin an das Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe ab. Die Gesuchstellerin weist den Unterhaltspflichtigen sowie für ihn leistende Dritte (Arbeitgeber, Sozialversicherungsorgane etc.) an, alle Unterhaltszahlungen (inkl. Kinder- /Ausbildungszulagen und allfällige Sozial-/Versicherungsleistungen gemäss Art. 285a ZGB) ab sofort nur noch an das Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe, IBAN: CH68 0900 0000 4055 5446 7, zu leisten.
Kommt das Gemeinwesen für den Unterhalt auf, so ermächtigt die Gesuchstellerin das Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe, erhaltene bevorschusste und nicht bevorschusste Kinderalimente sowie allfällige Kinder-/Ausbildungszulagen an die unterstützende Stelle zur Verrechnung mit den Unterstützungsleistungen zu überweisen.
Sie ermächtigt das Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe, Auskünfte betreffend die Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei den zuständigen Behörden oder Stellen direkt einzuholen.
Die Vollmacht gilt bis zum Widerruf.
Die per AGOV angemeldete Gesuchstellerin bzw. deren gesetzliche Vertretung erhalten mit dem Einreichen des vollständigen Gesuchs eine Kopie dieser Vollmacht.
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Amt für Sozialbeiträge (ASB)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr