Energetische Betriebsoptimierung
Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Betriebsstätten, die zwischen 200'000 kWh und 500'000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, sind zu einer energetischen Betriebsoptimierung (eBO) verpflichtet.
Ziel der energetischen Betriebsoptimierung
Gebäude brauchen oft deutlich mehr Energie als nötig. Das Ziel einer energetischen Betriebsoptimierung ist es, dieses Sparpotenzial auszuschöpfen.
- Mit einer energetischen Betriebsoptimierung (eBO) werden in der Regel 10 bis 15 Prozent Energie eingespart.
- Einfachste Massnahmen lassen sich ohne aufwendige Planung umsetzen.
- Für die Gebäudenutzerinnen und -nutzer entstehen durch eine eBO keine Komforteinbussen.
- Das Korrigieren von Geräteeinstellungen – typischerweise Heizung, Lüftung, Kälteanlagen, Beleuchtung etc. – erfordert keine baulichen Anpassungen.
- Investitionen in einfache eBO-Massnahmen werden meist in weniger als zwei Jahren durch geringere Energiekosten ausgeglichen.
Mit erfolgreichen und dauerhaft umgesetzten eBO-Massnahmen profitieren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer finanziell und leisten zudem einen Beitrag an die Klimaschutzziele des Kantons Basel-Stadt.
Geltungsbereich der eBO-Pflicht
Zu einer energetischen Betriebsoptimierung gesetzlich verpflichtet (EnG §13) sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Betriebsstätten, die zwischen 200'000 kWh und 500'000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen.
Was beinhaltet eine eBO?
- Überprüfung und Optimierung der Anlageneinstellungen (Soll-Werte, Betriebszeiten etc.)
- Überprüfung der Nutzeranforderungen an die Haustechnik
- Dokumentation der (erwogenen, verworfenen und durchgeführten) Massnahmen sowie der erwarteten Bedarfsreduktion
- Planen, Einrichten und allenfalls Verbessern eines Energiemonitorings
Was ist nicht Bestandteil einer eBO?
- Evaluation neuer Geräte
- Kontrolle, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden
- Wartung, Instandhaltung/Instandsetzung
- Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die namhafte Investitionen erfordern
Vorgehen bei einer eBO
- Definieren Sie eine Person in Ihrem Betrieb, die für Energiefragen zuständig ist und als Ansprechperson für das Amt für Umwelt und Energie in Frage kommt.
- Geben Sie dieser Person den Auftrag für die Analyse, Definition und Umsetzung der eBO.
- Der Auftrag kann an eine externe Fachperson (Energieberaterin oder -berater) vergeben werden. Anbieter sind: Energieversorger, Energie- und Planungs-Büros, Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärspezialisten
Unter dem folgenden Link finden Sie Adressen von Energieberaterinnen und -beratern.
5 Phasen einer eBO
Eine energetische Betriebsoptimierung (eBO) ist ein Projekt mit definiertem Start- und Endpunkt. Das Energiegesetz legt bei Bestandsbauten ein Intervall von fünf Jahren fest. Meistens wird eine eBO aber innerhalb von zwei Jahren durchgeführt.
- Die eBO beginnt idealerweise mit dem Start der Heizperiode. Zunächst wird der Ist-Zustand aller Energie- und Betriebsdaten erhoben.
- Während der Heizperiode werden die Anlagen und Betriebsvorgänge beobachtet und aufgezeichnet.
- Am Schluss werden aus den erhobenen Daten Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz abgeleitet und bis zur nächsten Heizperiode umgesetzt.
- In den Jahren danach geht es um die Erfolgskontrolle. Die Energie- und Betriebsdaten werden weiter beobachtet und dokumentiert. Falls nötig, wird nachjustiert. Bei Bedarf werden auch Massnahmen mit Investitionsbedarf identifiziert.
- Danach beginnt ein neuer Zyklus mit neuen Einsparmöglichkeiten. Die eBO ist eine Daueraufgabe.
Das folgende Dokument zeigt Ihnen die fünf Phasen einer eBO im Überblick.
Wie dokumentieren Sie Ihre eBO-Massnahmen?
Die Form der Dokumentation können Sie frei wählen. Die folgenden Angaben müssen mindestens dokumentiert werden:
- Kurzbeschrieb der Betriebsstätte
- Indikatoren: Heizgradtage (HGT) und Geschäftsindikator
- Umgesetzte Massnahmen (Kurzbeschrieb mit Berechnung)
Dokumentationstool des Bundes ab Frühjahr 2026
Das Bundesamt für Energie und mehrere Kantone stellen ab Frühjahr 2026 ein gemeinsames Tool zur Erfassung der eBO-Dokumentationen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum neuen Tool finden Sie rechtzeitig auf dieser Webseite und in einem persönlichen Anschreiben.
Hilfreiche Informationen
- Betriebsoptimierung Massnahmen Unternehmen
Bundesamt für Energie
- Informationen zur eBO
EnergieSchweiz
- Publikation «BO-Anleitungen für die Praxis - Sammelwerk für die Mitarbeitenden»
EnergieSchweiz 2020
- Publikation «Energiekosten einfach selber reduzieren» - Informationen für die Geschäftsleitung
EnergieSchweiz 2020
- Publikation «Energetische Betriebsoptimierung – Gebäude effizienter betreiben»
Faktor Verlag 2020
- Fallbeispiel einer energetischen Betriebsoptimierung: Claraturm (Startet einen Download)
- SIA-Merkblatt 2048, Anhänge A und B (kostenpflichtig)
- eBO-Tool auf Excel-Basis der EnDK
- Anleitung zum eBO-Tool der EnDK
Energetische Betriebsoptimierung im Kanton Basel-Stadt
Mit der richtigen Einstellung Geld und Energie sparen. Erklärvideo:
Beispiele aus der Praxis
Welche Erfahrungen machen Unternehmen, die eine energetische Betriebsoptimierung durchführen? Wie viel kann gespart werden? Welche Massnahmen sind besonders erfolgsversprechend? Die folgenden Videos zeigen praktische Umsetzungsbeispiele aus Basel und Umgebung.