Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Klybeck - Auffüllung Klybeck und Teilfläche Ackermätteli

Im Zuge von Hochwasserschutzmassnahmen an Rhein und Wiese wurde das häufig überschwemmte Gebiet «Klybeck» zwischen 1895 und 1934 mit teilweise belastetem Material angehoben. Hier erfahren Sie mehr über die Geschichte und den Belastungsgrad.

Auffüllung Klybeck

Der Untergrund des heutigen Klybeck-Quartiers entstand durch das Eindämmen der Wiese zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert. Das frühere Sumpf- und Schwemmgebiet wurde mit Flussgeschiebe, Aushubmaterial, Bauschutt, Haus- und Gewerbeabfällen, Schlacken sowie Asche aufgefüllt. Wegen dieser Auffüllungen wurde das Gebiet in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen (KbS Nr. 775).

Die Abfälle in der Auffüllung Klybeck liegen seit rund 100 Jahren im Untergrund. Wasserlösliche Schadstoffe im Füllmaterial wurden im Laufe der Jahrzehnte durch Regenwasser und bei erhöhtem Rheinpegel ausgewaschen. Heute sind im Grundwasser – mit wenigen Ausnahmen – kaum noch Schadstoffe nachweisbar.

Die historische Auffüllung Klybeck wurde als belastet (Altlastenverordnung (AltlV) Art. 8, Abs. 2c), jedoch weder als sanierungs- noch überwachungsbedürftig eingestuft. Der Grund dafür: Vom gesamten Standort gehen keine schädlichen oder lästigen Auswirkungen auf das Grundwasser oder auf Oberflächengewässer aus.

Bei Bauvorhaben im Bereich der historischen Auffüllung Klybeck muss der Untergrund im geplanten Bauperimeter vorgängig untersucht werden. Die Bauherrschaft ist verpflichtet, vor Baubeginn eine baubedingte Gefährdungsabschätzung gemäss Altlasten-Verordnung sowie ein Aushub- und Entsorgungskonzept gemäss Abfallverordnung zu erstellen. In der Regel sind dafür Bohrungen oder Baggerschlitze notwendig. Die Bauherrschaft trägt die Verantwortung für diese Abklärungen und kommt auch für die Entsorgungskosten sowie eine allfällige Behandlung von schadstoffhaltigem Boden auf.

Teilfläche Ackermätteli

Das Ackermätteli ist gut untersucht. Es liegen zahlreiche Berichte und Dokumentationen vor. Insbesondere die Ablagerungsgeschichte ist sehr gut untersucht. 

Ablagerungsgeschichte

Um das Quartier Klybeck vor Hochwasser zu schützen, wurde das Gelände im 19. Jahrhundert erhöht. Im Bereich des Ackermättelis wurden zwischen den Jahren 1900 und 1933 mehrere Meter mächtige künstliche Auffüllungen abgelagert. Das Terrain blieb seither - mit Ausnahme der Überschüttung mit sauberem Aushubmaterial beim Bau des Kinderspielplatzes im Jahr 2012 - unverändert.

Für die künstlichen Auffüllungen wurden Aushubmaterial, Bauschutt, Haus- und Gewerbeabfälle sowie Ofenschlacken verwendet, jedoch kein Chemiemüll. Trotz einzelner Verdachtshinweise gibt es keinen dokumentierten Nachweis chemischer Ablagerungen. Eine systematische Deponierung chemischer Abfälle lässt sich aufgrund der gut rekonstruierbaren Ablagerungsgeschichte ausschliessen. Das Schadstoffpotenzial wird daher als gering eingestuft.

Auch das Freisetzungspotenzial wird als gering eingeschätzt. Die Auffüllung Klybeck liegt seit rund 100 Jahren im Untergrund. Wasserlösliche Schadstoffe im Füllmaterial wurden über die Jahrzehnte ausgewaschen. Mögliche unter den umliegenden Strassen verbliebene Belastungen sind versiegelt. Für den Bau des Kinderspielplatzes wurde sauberes Material verwendet. Die angrenzende, abgesenkte Grünfläche wurde bereits untersucht. Das heisst, beim Ackermätteli besteht heute weder die Möglichkeit eines Direktkontakts mit dem Material der historischen Auffüllung, noch ist eine Auswaschung zu erwarten. Eine Gefährdung für spielende Kinder oder das Grundwasser kann somit ausgeschlossen werden.

Sollten hingegen Bauvorhaben - zum Beispiel die geplante Verlegung der Hafenbahn – umgesetzt werden, gelten die üblichen Vorschriften für belastete Standorte. Es muss sichergestellt werden, dass keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt auftreten. Die rechtlichen Vorgaben an Bauvorhaben stellen in diesem Fall sicher, dass die notwendigen Untersuchungen durchgeführt und Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Altlastenrechtliche Klassierung

Für das Ackermätteli besteht kein Untersuchungsbedarf gemäss Artikel 5 Absatz 5b der Altlasten-Verordnung (AltlV). Weitere Voruntersuchungen sind nicht erforderlich (Artikel 7 AltlV). Die altlastenrechtliche Beurteilung des Ackermättelis als «belastet, jedoch weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig» (gemäss Artikel 8 Abs. 2 c AltlV) ist weiterhin gültig.

Altlastenrechtliches externes Gutachten 

Im Jahr 2025 führte das Amt für Umwelt und Energie eine vertiefte Archivrecherche durch und unterzog die bestehenden umfangreichen Unterlagen einer erneuten Beurteilung. Darüber hinaus wurden die bekannten Untersuchungsergebnisse zum Ackermätteli von unabhängigen und qualifizierten Fachspezialisten überprüft. Mit der Überprüfung wurde das in der Altlastenbranche anerkannte Unternehmen Sieber Cassina + Partner AG beauftragt. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass das beauftragte Unternehmen bei der Arealentwicklung Klybeck kein laufendes Mandat hat. Im Gutachten kommt Sieber Cassina zum Schluss, dass der Kanton Basel-Stadt an der bisherigen altlastenrechtlichen Beurteilung festhalten kann. Über dieses Ergebnis wurde die Sektion Altlasten des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in Kenntnis gesetzt.

Der Bericht der Sieber Cassina + Partner AG „Auffüllung Ackermätteli, Basel-Stadt, Altlastenrechtliche Zweitmeinung“ vom 19.03.2025 kann bei der Fachstelle Altlasten und Bodenschutz angefordert werden.

Altlasten/Bodenschutz

Spiegelgasse 15
4051 Basel

Medienmitteilungen und politische Geschäfte

Die Belastung beim Ackermätteli war bereits Gegenstand von Medienmitteilungen und politischen Vorstössen.


Kontakt

Inhalt aktualisiert