Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Hier erfahren Sie, was bei einem Unfall mit Gewässerverschmutzungen zu tun ist.
Vorgehen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Alarmieren Sie bei Unfällen und Havarien, die eine Gewässerverschmutzung verursachen oder verursachen könnten, die Polizei (Tel. 117) oder die Feuerwehr (Tel. 118) und treffen Sie erste Sofortmassnahmen.
Wenn Ihr Betrieb mit wassergefährdenden Stoffen arbeitet, müssen Sie diese korrekt lagern, die Umschlagplätze absichern und, wenn nötig, einen Löschwasserrückhalt erstellen. So können Sie Gewässerverschmutzungen verhindern oder allfälligen Schaden bei einem Unfall vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite:
Gewässerschutz-Pikettdienst
Der Gewässerschutz-Pikettdienst des Amts für Umwelt und Energie berät die Einsatzkräfte und leitet Sofortmassnahmen ein, um Gewässerverschmutzungen zu vermeiden oder einzudämmen. Ausserdem organisiert er die fachgerechte Entsorgung von anfallenden Sonderabfällen aus einem Havarieereignis.
Internationale Hauptwarnzentrale
Gewässerverschmutzungen machen vor Grenzen nicht halt. Damit unsere Nachbarn und die weiter entfernten Rheinunterlieger möglichst schnell und umfassend informiert werden können, gibt es einen internationalen Warn- und Alarmplan (IWAP). Der IWAP ist ein Übereinkommen der Rheinanliegerstaaten der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR).
Der Warn- und Alarmplan sieht sieben sogenannte Internationale Hauptwarnzentralen (IHWZ) vor, die Informationen über Gewässerverschmutzungen nach einem bis ins Detail festgelegten Plan untereinander austauschen. Die Hauptwarnzentralen verteilen sich wie folgt entlang des Rheins:
R1: Basel (CH)
R2: Strasbourg (F)
R3: Göppingen (D)
R4: Wiesbaden (D)
R5: Koblenz (D)
R6: Düsseldorf (D)
R7: Lelystad (NL)
Die Verantwortung für die Hauptwarnzentrale der Schweiz wird im Auftrag des Bundesamts für Umwelt vom Amt für Umwelt und Energie wahrgenommen.