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Gedenktafel für Betroffene von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Im Innenhof des Basler Rathauses erinnert seit 2021 eine von Betroffenen gestaltete Gedenktafel an das Unrecht der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981.

Gedenktafel Rathaus

Am 25. Oktober 2021 wurde anlässlich eines Gedenkanlasses im Innenhof des Basler Rathauses die Gedenktafel für Betroffene von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 enthüllt. Der Kanton Basel-Stadt hat damit ein Zeichen der Erinnerung gesetzt, welches im Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG, SR 211.223.13; in Kraft seit 1. April 2017) vorgesehen ist. Das Bundesgesetz nahm die Anliegen der zustande gekommenen und dann zurückgezogenen Wiedergutmachungsinitiative von Guido Fluri auf. 

Spezielle Freude bereitete die Gestaltung des basel-städtischen Gedenkanlasses durch Betroffene selbst. Von der Gestaltung der Gedenktafel und der Inschrift bis zu den musikalischen und literarischen Darbietungen konnte aus der kreativen Kraft der Betroffenen geschöpft werden. Viele der über die Opferhilfe beider Basel zum Gedenkanlass eingeladenen Betroffenen nahmen am Gedenkanlass teil.

Im Rahmen des Gedenkanlasses hat Regierungsrat Kaspar Sutter die Gedenkrede gehalten und sich dabei im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt bei allen Betroffenen und Angehörigen für das ihnen auch vom Kanton Basel-Stadt angetane Unrecht entschuldigt. Eine historische Einbettung erfolgte durch Esther Baur, der damaligen Staatsarchivarin des Kantons Basel-Stadt. Die selbst Betroffenen Jean-Claude Bannier, Yvonne Barth, Hanspeter Bobst und Angela Landolt haben den von Cornelia Kazis moderierten Gedenkanlass musikalisch und literarisch begleitet. 

Die bronzene Gedenktafel wurde vom selbst Betroffenen Basler Künstler, Bildhauer und Musiker, Jean-Claude Bannier, kreiert. Weitere Betroffene haben an der Entstehung der Gedenktafel mitgewirkt. Organisiert wurde dieser Prozess von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Basel-Stadt. 

Die Tafel zeigt einen in sich gekehrten Menschen auf einer Treppe und beinhaltet folgende Inschrift: «Zehntausende. Entrissen. Alleingelassen. Gedemütigt. Missbraucht. Verstossen. Ausgegrenzt. Entwurzelt. Fremdplatziert. Verschwiegen. Verleugnet. Verdingt. In Erinnerung an Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Nie wieder. Für niemanden.». 

Als künstlerisches Konzept wurde von den Betroffenen die versteckte Lage hinter der Säule im Innenhof des Rathauses einer prominenteren Lage vorgezogen, um den Inhalt der Tafel, die Ausgrenzung, Entwurzelung und Verleugnung der Betroffenen, noch zu verstärken und zu unterstreichen. Das Rathaus als Standort der Gedenktafel wurde als Zentrum des damaligen Machtmissbrauchs des Staates bewusst gewählt.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Karte von Basel-Stadt
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Rheinsprung 18
4001 Basel

Öffnungszeiten

08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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