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Bereich Hochschulen

Der Bereich Hochschulen verantwortet und koordiniert das kantonale Hochschulwesen. Er setzt sich ein für ein qualitativ hochstehendes Bildungsangebot der Hochschulen und für einen starken Forschungsstandort.

Über uns

Wir verantworten, planen und koordinieren das Hochschulwesen im Kanton.

Für die Universität Basel, die Fachhochschule Nordwestschweiz und andere subventionierte Institutionen nehmen wir Koordinationsaufgaben wahr und formulieren zuhanden des Regierungsrats die politische Strategie.

Zu unserem Bereich gehören das Amt für Ausbildungsbeiträge und das Pädagogische Zentrum PZ.BS.

Leitung

Ariane Bürgin
Leiterin Hochschulen
+41 61 267 40 10ariane.buergin@bs.ch
Simon Aeberhard
Stv. Leiter
+41 61 267 82 60simon.aeberhard@bs.ch

Kantonales Hochschulwesen

Der Kanton Basel-Stadt ist Mitträger verschiedener Institutionen des Hochschulbereichs: der Universität Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH). Zudem subventioniert der Kanton die Musik-Akademie Basel (MAB) und die Volkshochschule beider Basel (VHSBB).

Nationale Hochschulpolitik

Gemäss Bundesverfassung sind Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination des Hochschulwesens zuständig. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist auf nationaler Ebene das oberste hochschulpolitische Organ. Sie tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat. In der Plenarversammlung sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der 26 kantonalen Bildungs- oder Erziehungsdepartemente vertreten. Im Hochschulrat vertreten sind neben dem Kanton Basel-Stadt 13 weitere Vereinbarungskantone.

Rechtliche Grundlagen

Seit 2015 werden die Universitäten sowie die Fachhochschulen auf der gleichen nationalen Gesetzesgrundlage gesteuert: dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG).

Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Trägerschaften der Universitäten. Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) regelt den interkantonalen Zugang zu den Fachhochschulen und die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern von Fachhochschulen leisten.

Alle relevanten gesetzlichen Grundlagen im Hochschulbereich des Kantons Basel-Stadt finden Sie hier aufgelistet:

Grundlagen auf Bundesebene

Interkantonale Grundlagen

Bikantonale Grundlagen

Vierkantonale Grundlagen

Grundlagen auf Kantonsebene

Kontakt