Bereich Hochschulen
Der Bereich Hochschulen verantwortet und koordiniert das kantonale Hochschulwesen. Er setzt sich ein für ein qualitativ hochstehendes Bildungsangebot der Hochschulen und für einen starken Forschungsstandort.
Über uns
Wir verantworten, planen und koordinieren das Hochschulwesen im Kanton.
Für die Universität Basel, die Fachhochschule Nordwestschweiz und andere subventionierte Institutionen nehmen wir Koordinationsaufgaben wahr und formulieren zuhanden des Regierungsrats die politische Strategie.
Zu unserem Bereich gehören das Amt für Ausbildungsbeiträge und das Pädagogische Zentrum PZ.BS.
Leitung
Unsere Abteilungen
Kantonales Hochschulwesen
Der Kanton Basel-Stadt ist Mitträger verschiedener Institutionen des Hochschulbereichs: der Universität Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH). Zudem subventioniert der Kanton die Musik-Akademie Basel (MAB) und die Volkshochschule beider Basel (VHSBB).
Nationale Hochschulpolitik
Gemäss Bundesverfassung sind Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination des Hochschulwesens zuständig. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist auf nationaler Ebene das oberste hochschulpolitische Organ. Sie tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat. In der Plenarversammlung sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der 26 kantonalen Bildungs- oder Erziehungsdepartemente vertreten. Im Hochschulrat vertreten sind neben dem Kanton Basel-Stadt 13 weitere Vereinbarungskantone.
Rechtliche Grundlagen
Seit 2015 werden die Universitäten sowie die Fachhochschulen auf der gleichen nationalen Gesetzesgrundlage gesteuert: dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG).
Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Trägerschaften der Universitäten. Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) regelt den interkantonalen Zugang zu den Fachhochschulen und die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern von Fachhochschulen leisten.
Alle relevanten gesetzlichen Grundlagen im Hochschulbereich des Kantons Basel-Stadt finden Sie hier aufgelistet:
Grundlagen auf Bundesebene
- Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG)
- Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG)
- Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)
Interkantonale Grundlagen
- Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV)
- Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 (FHV)
- Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
- Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
Bikantonale Grundlagen
- Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel
- Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel (Immobilienvereinbarung, ImmoV)
- Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts
Vierkantonale Grundlagen
Grundlagen auf Kantonsebene
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