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Entwicklung und Zusammenarbeit

Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Gruppe von Schülern in blauen Uniformen mit Fahrrädern, jubelnd im Freien.
Dank einem eigenen Velo wird der lange, gefährliche Schulweg für Mädchen in Tansania ein Stück Freiheit.
© Velafrica (Paul Nhigha)

Organisationen der internationalen Zusammenarbeit können ab 2026 Projekt- und Programm­beiträge für Vorhaben beantragen, die einen Beitrag zur Armutsminderung als auch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten.

Förderzweck

Förderzweck
Beschreibung
Armutsminderung
Das Vorhaben adressiert Armut als mehrdimensionales Problem und stärkt die wirtschaftlichen, menschlichen, politischen, soziokulturellen und Selbstschutzfähigkeiten der Zielgruppen.
Stärkung der nachhaltigen Entwicklung
Das Vorhaben orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) und berücksichtigt deren ökologische, soziale und ökonomische Dimension. Es fördert insbesondere Partizipation, Eigenverantwortung und lokale Strukturen (Lokalisierungsprinzip).
Thematischer Fokus
Gefördert werden Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung und menschliche Sicherheit im Sinne des integrierten Humanitarian-Development-Peace Nexus.
Geographischer Fokus
Das Vorhaben ist auf Länder ausgerichtet, die auf der aktuellen OECD-DAC-Länderliste als Empfänger öffentlicher Entwicklungsgelder (ODA) geführt werden.

Förderkriterien und Förderverfahren

Gesetzliche und strategische Grundlagen

Mit dem Inkrafttreten des «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armuts­bekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» wird die Förderung des Kantons Basel-Stadt ab 2026 ausgebaut. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuer­einnahmen – rund 19.5 Millionen Franken.

Mit der Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit konkretisiert der Regierungsrat den gesetzlichen Auftrag und legt die Förderschwerpunkte für die jeweilige Förderperiode fest. Dabei berücksichtigt er relevante Entwicklungen in der internationalen Zusammenarbeit sowie die Anforderungen zentraler Stakeholder. Für die Periode 2026-2029 wurden die Schwerpunkte Gesundheit, Klimaresilienz und Kultur als Hebel zur Armutsminderung definiert (siehe Medienmitteilung). Die Förderung gemäss den strategischen Schwerpunkten startet 2027 für ausgewählte Förderinstrumente. Die Projekt- und Programmbeiträge sind davon ausgenommen und bleiben thematisch offen.

Der Strategieprozess begann im Sommer 2024 mit Befragungen ausgewählter Stakeholder und einer Informationsveranstaltung, an der IZA-Organisationen ihre Anliegen einbringen konnten. Im Sommer 2025 erhielten ausgewählte Stakeholder Einblick in den Strategieentwurf und die Möglichkeit, Rückmeldungen einzubringen. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und aus Fachkreisen waren in die Ausarbeitung der Strategie eingebunden.
 

Strategische Grundlagen

Die Veröffentlichung der Strategie ist für Frühling 2026 vorgesehen. 

Gesetzliche Grundlagen

Die internationale Zusammenarbeit des Kantons Basel-Stadt basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen: 

Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Staatsbeitragsgesetz Basel-Stadt

Kontakt

Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit

Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Karte von Basel-Stadt
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Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

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8 bis 12 Uhr
14 bis 17 Uhr

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