Arbeitnehmende sind Angehörige eines Drittstaates
Sie möchten eine Person in der Schweiz anstellen, die aus einem Drittstaat (nicht EU/EFTA) kommt? Hier finden Sie die nötigen Informationen.
Wohnsitz in der Schweiz
Sie möchten eine Person aus einem Drittstaat anstellen (also nicht EU/ EFTA)? Bitte nutzen Sie das folgende Formular. Reichen Sie das Gesuch bitte erst ein, wenn Sie es zusammen mit allen verlangten Unterlagen hochladen können. Bitte beachten Sie, dass bei zusätzlichem Aufwand auch höhere Gebühren erhoben werden.
Informationen und Formulare
- Gesuch Arbeitsbewilligung
Personen, die aus einem Drittstaat kommen (nicht EU/EFTA), die in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen grundsätzlich eine Bewilligung. Bitte laden Sie alle verlangten Unterlagen bei der Gesuchseinreichung hoch. Welche Unterlagen nötig sind, wird klar, wenn Sie die ersten vier Fragen des Gesuchformulars beantwortet haben.
- Gesuchsunterlagen allgemein
Allgemeine Informationen vom SEM zu Gesuchsunterlagen
- Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung
Die wichtigsten Zulassungskriterien
- Angehörige aus Drittstaaten
Informationen in mehreren Sprachen
- Statistischer Lohnrechner Salarium
Berechnen Sie den geschuldeten Lohn
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
vom 16. Dezember 2005
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
vom 15. August 2018
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
vom 24. Oktober 2007
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
vom 21. Mai 1970
- Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend den Grenzverkehr
vom 16. Dezember 2005
- Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Arbeitskräfte im kleinen Grenzverkehr
vom 15. April 1958
Kontakt
Arbeitsbeziehungen
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Utengasse 364058 Basel