Gastronomie: Vorgaben im Bereich Umwelt und Energie
Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben finden hier die notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Lärmschutz, Abfallvermeidung, Energieeffizienz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz.
Abfälle in der Gastronomie
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Abfall:
Haben Sie Fragen zu Abfällen in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Abfall und Rohstoffe.
Energie in der Gastronomie
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Energie:
Haben Sie Fragen zur Energie in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Energie.
Gewässerschutz in der Gastronomie
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gewässerschutz:
Haben Sie Fragen zum Gewässerschutz in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Gewässer und Boden.
Lärmschutz in der Gastronomie
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Lärmschutz:
Haben Sie Fragen zum Lärmschutz in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Immissionen.
Luftreinhaltung in der Gastronomie
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Luftreinhaltung:
Haben Sie Fragen zur Luftreinhaltung in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Immissionen.
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr