e-Government-Strategie für Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat will e-Government in der kantonalen Verwaltung zum Nutzen der ganzen Bevölkerung einführen. Er hat dazu eine Strategie und einen Aktionsplan verabschiedet um den Übergang zu einer elektronischen Verwaltung voranzutreiben. Mit der Realisierung der ersten Projekte soll im kommenden Jahr begonnen werden.
Nach fünfmonatigen Vorarbeiten hat der Regierungsrat eine Strategie zur Einführung von e-Government in der kantonalen Verwaltung verabschiedet und die zu realisierenden Grundlagen definiert. Die Strategie umfasst zehn Punkte, wobei die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons im Mittelpunkt stehen.
Für die Realisierung von konkreten Anwendungen setzt der Regierungsrat weiterhin auf die Initiative der Ämter und Dienststellen. Ein Style Guide sorgt dabei für ein Mindestmass an Corporate Identity, sodass sich die Kund/innen der Verwaltung einfach und schnell zurecht finden.
In einer ersten Phase soll nicht nur das Portal www.bs.ch erneuert werden, sondern es wird auch ein "guichet basel" genannter Zugang zur Verwaltung nach dem sogenannten Lebenslagenprinzip geschaffen. Das heisst, der Kunde findet das Angebot so strukturiert, wie es auch seinem tagtäglichen Leben entspricht und nicht so, wie die Verwaltung organisiert ist. Zudem soll ein "Information Desk" eingerichtet werden, wo sämtliche gewünschten Informationen über die kantonale Verwaltungstätigkeit abgerufen werden können, soweit sie zur Publikation freigegeben sind.
Zur Zeit laufen noch die Vorabklärungen für die Schaffung einer sicheren Informatik-Infrastruktur als Basis für Transaktionen. Gleichzeitig sollen auch die rechtlichen Voraussetzungen für Transaktionen geschaffen werden (insbesondere die Anerkennung der elektronischen Signatur). Anfang 2002 werden in einer Internet-Umfrage in der breiten Bevölkerung die konkreten Bedürfnisse nach elektronischen Dienstleistungen erfragt. Die Umfrage ist mit einem Wettbewerb verbunden, um die Bevölkerung möglichst aktiv am e-Government-Prozess zu beteiligen. Eine Fachstelle wird dem Regierungsrat bis im Sommer 2002 aufgrund von Bedürfnisabklärungen und Kosten-Nutzen-Überlegungen die weiteren Projekte zur Realisierung empfehlen.
Hinweise
Download des Berichts der Staatskanzlei: www.bs.ch/e-gov-bericht-1.pdf