Start der Vernehmlassung zur kantonalen NFA-Gesetzgebung
MedienmitteilungRegierungsrat
Die im November 2004 vom Volk und Ständen beschlossene Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erfordert die Anpassung von vier kantonalen Gesetzen. Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesanpassungen welche per 01. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden sollen.
Volk und Stände haben im November 2004 der NFA deutlich zugestimmt. In der Folge wurden sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen die konkreten Umsetzungsarbeiten an die Hand genommen. Am 6. Oktober 2006 wurde die Ausführungsgesetzgebung auf Bundesebene von den eidgenössischen Räten verabschiedet.
Als Folge der NFA sind - ohne den Behindertenbereich - im Kanton Basel-Stadt per 1. Januar 2008 vier kantonale Gesetze anzupassen. Neben den eher technischen Anpassungen im Waldgesetz und im Finanzhaushaltsgesetz beantragt der Regierungsrat Anpassungen im Schulgesetz und im Ergänzungsleistungsgesetz.
Beim Schulgesetz soll neu der gesamte sonderpädagogische Bereich Teil des Bildungsauftrages der Volksschule werden, welche damit künftig für die Schulung aller Kinder verantwortlich ist. Die Arbeiten im Bereich der Sonderschulung und Behindertenhilfe werden in einer gemeinsamen Projektorganisation mit dem Kanton Basel-Landschaft durchgeführt (vgl. auch www.nfa-bs-bl.ch ). Für den Behindertenbereich liegen die entsprechenden Gesetze noch nicht vor. Die Erarbeitung einer Rechtsgrundlage braucht hier noch mehr Zeit. Bundesrechtlich ist jedoch festgelegt, dass in diesem Bereich die bestehenden Konzepte bis 2010 weiterzuführen sind. Nach Vorliegen des vom Bund verlangten Konzeptes werden die für den Kanton Basel-Stadt notwendigen Rechtsgrundlagen in einem eigenen Ratschlag beantragt.
Im Bereich der Ergänzungsleistungen AHV/IV wird neu mit der NFA die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen geändert: Losgelöst von der Finanzkraft des einzelnen Kantons übernimmt der Bund neu 5/8 der jährlichen Ergänzungsleistungen, bemessen an den Ansätzen für zu Hause wohnende Personen. Alle übrigen Ergänzungsleistungen werden zu 100% von den Kantonen finanziert. Die Kantone haben im Rahmen des Bundesrechts künftig Regelungskompetenzen bei den Krankheits- und Behinderungskosten, beim Vermögensverzehr, bei der Tagestaxe und beim Betrag für die persönlichen Auslagen. Die Vorlage des Regierungsrates löst den Anspruch ein, dass mit der NFA kein Leistungsabbau bei der EL erfolgt. Zur Erreichung dieses Zieles hat sich der Regierungsrat dazu entschlossen, die bisherige Pflegebeihilfe (Beihilfen für in Spitälern, Alters-, Pflege- und Behindertenheimen lebende Personen) durch Ergänzungsleistungen zu ersetzen. Bei den Beihilfen für zu Hause wohnende Personen erfolgt keine Änderung.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden den Vernehmlassungsadressaten zugestellt. Sie sind ab Freitag, 12.1.2007, überdies im Internet unter www.bs.ch für die Öffentlichkeit abrufbar.
Hinweise
Vernehmlassungsunterlagen: Staatskanzlei