Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zum neuen Staatsbeitragsgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Subventionsgesetz soll den heutigen Anforderungen angepasst und daher totalrevidiert werden. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2011 das Finanzdepartement ermächtigt, eine externe Vernehmlassung zum Ratschlag und Entwurf zu einem neuen Staatsbeitragsgesetz durchzuführen. Nach Auswertung der Vernehmlassungseingaben soll die Vorlage dem Grossen Rat zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet werden.
Die Staatsbeiträge haben sich in den letzten Jahren bei Bund, Kantonen und Gemeinden stark entwickelt. Sie gehören zu den wesentlichen Ausgaben der Gemeinwesen und sind aus einem modernen Staat nicht mehr wegzudenken.
Die knappe sowie teilweise veraltete Formulierung macht eine Totalrevision des heute geltenden Subventionsgesetzes erforderlich. Als wesentliche Neuerung soll im neuen Staatsbeitragsgesetz die in der Praxis bereits gemachte, aber heute gesetzlich nicht geregelte Abgrenzung zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen vorgenommen werden. Dabei werden unter Finanzhilfen Beiträge verstanden, die gewährt werden, um freiwillig erbrachte Leistungen im öffentlichen Interesse zu erhalten oder zu fördern. Als Abgeltungen sollen alle Beiträge gelten, die die finanziellen Lasten mildern oder ausgleichen, die sich aus der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben ergeben. Die Unterteilung ist vor allem in Bezug auf die Voraussetzungen und Grundsätze für die Gewährung sowie die Bemessung der Beiträge wesentlich. Aufgrund der neuen Unterteilung passt der Titel des Gesetzes nicht mehr, weshalb das totalrevidierte Gesetz neu den Namen Staatsbeitragsgesetz erhalten soll.
Im Entwurf des Staatsbeitragsgesetzes ist weiterhin die deutliche Hervorhebung der Unterscheidung zwischen Betriebs- und Investitionsbeiträgen bei der Bemessung und Steuerung von Staatsbeiträgen vorgesehen. Zudem soll bezüglich der Betriebsbeiträge explizit festgehalten werden, dass zur Bemessung im Rahmen einer Gesamtbeurteilung insbesondere die Höhe der Rücklagen sowie eine allfällige Berücksichtigung der Teuerung zu prüfen sind.
Schliesslich sollen Bestimmungen gesetzlich verankert werden, die sich bislang lediglich in den Subventionsverträgen befunden haben. So sollen unter anderem die von den zuständigen Fachdepartementen regelmässig durchgeführten Erfolgskontrollen neu im Gesetz geregelt werden. Im Rahmen der Erfolgskontrolle wird überprüft, ob die unterstützte Aufgabe vereinbarungsgemäss oder gemäss Verfügung erfüllt worden ist.
Der Ratschlag und Entwurf zu einem neuen Staatsbeitragsgesetz gehen jetzt in die öffentliche Vernehmlassung. Interessierten Institutionen und Einzelpersonen steht der Gesetzestext samt Erläuterungen auf www.bs.ch/vernehmlassungen zur Verfügung. Die Unterlagen können auch bei der Staatskanzlei, Rathaus, Markplatz 9, 4051 Basel bezogen werden. Stellungnahmen sind bis zum 16. Januar 2012 an das Generalsekretariat des Finanzdepartements zu richten. Sie können in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse gesandt werden: eylem.kumral@bs.ch; oder per Post an: Finanzdepartement, Generalsekretariat, Fischmarkt 10, 4001 Basel.
Hinweise
Die Unterlagen zum Ratschlag und Entwurf zu einem neuen Staatsbeitragsgesetz finden sich unter www.bs.ch/vernehmlassungen.
Sie können auch über die Staatskanzlei bezogen werden:
Staatskanzlei, Drucksachen und Publikationen, Rathaus, Marktplatz 9, 4051 Basel