Kantonales Geoinformationsgesetz geht in die Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Entwurf eines kantonalen Geoinformationsgesetzes geht in die externe Vernehmlassung. Der neue Erlass soll zusammen mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Geoinformation den Bereich der Geoinformation nach einheitlichen Gesichtspunkten umfassend regeln. Geoinformationen sind raumbezogene Informationen, die durch die Verknüpfung von Geodaten gewonnen werden. Im letzten Jahr gab es rund fünf Millionen Zugriffe auf die kantonalen Geodienste.
Der Regierungsrat hat das Bau- und Verkehrsdepartement zur Durchführung der Vernehmlassung für den Entwurf des kantonalen Geoinformationsgesetzes ermächtigt. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und der Bereinigung des Entwurfs wird der Grosse Rat über das neue Geoinformationsgesetz zu befinden haben. Es würde das bisherige Gesetz betreffend Grundbuchverwaltung und Vermessungswesen ablösen.
Das neue kantonale Geoinformationsgesetz soll eine umfassende gesetzliche Regelung schaffen für den Vollzug des Geoinformationsrechts des Bundes und für die Erhebung und Verwendung von Geodaten des Kantons und der Gemeinden. Damit kann das Potenzial der Geodaten für Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Politik besser erschlossen, aber insbesondere auch die technische Vereinheitlichung der Daten und deren Verfügbarkeit verbessert werden.
Basel-Stadt hat in den letzten Jahren eine leistungsfähige Geodateninfrastruktur aufgebaut. Das GeoPortal registrierte im vergangenen Jahr insgesamt rund 5 Millionen Zugriffe auf die kantonalen Geodienste. Die Geodienste ermöglichen zum Beispiel Kartenansichten, Eigentumsauskünfte, Druckaufbereitungen und Datendownloads. Zurzeit werden 155 verschiedene Geodatenebenen – beispielsweise Parzellenplan, Zonenplan, Baumkataster, Kataster der belasteten Standorte, historische Katasterpläne – über die zentrale Geodatenbank verfügbar gemacht. Die Geodienste sind für zahlreiche Fachbereiche, aber auch für Einzelpersonen zu einem unverzichtbaren Arbeitsinstrument geworden.
Das Geoinformationsgesetz des Bundes (GeoIG) ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Es hat für den Bereich Geoinformation weitreichenden Einfluss, indem es die Zuständigkeiten auf Stufe Bund und Kanton regelt und die entsprechenden Rahmenbedingungen vorgibt. Das GeoIG verlangt verschiedene Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Stufe. Zudem muss für die Bearbeitung und Nutzung jener Geodaten, welche sich auf kantonales und kommunales Recht stützen und damit vom GeoIG nicht erfasst sind, eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Hinweise
Vernehmlassungsunterlagen: www.bs.ch/vernehmlassungen