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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Edibe Gölgeli (SP) betreffend «Honoraranpassungen für Gerichtsdolmetschern» abzuschreiben. Der Anzug spricht eine Materie an, die dem Instrument des Anzugs gemäss § 44 GO nicht zugänglich ist und für die der Regierungsrat nicht zuständig ist. Es liegt im Kompetenzbereich des Gerichtsrates, das Dolmetschwesen inklusive Entschädigung selbstständig zu regeln. (Auskunft: Jenny Pieth, Co-Leiterin Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Johannes Sieber (GLP) betreffend «Ergänzung des Kulturfördergesetzes zwecks Förderung des Kulturjournalismus» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass der Kulturjournalismus relevant ist für den kritischen Diskurs über das Kulturangebot. Er gelangt allerdings zur Einschätzung, dass eine kantonale Medienförderung, die explizit nur den Kulturjournalismus unterstützen soll, abzulehnen ist. Dies wäre zum einen marktverzerrend. Zum anderen würde eine solche Förderung die Unabhängigkeit der Medien gefährden. Er will aber das Anliegen im Rahmen der Beantwortung des Anzugs Johannes Sieber betreffend «einer kantonalen Medienförderung» integral prüfen. (Auskunft: Katrin Grögel, Leiterin Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Amina Trevisan (SP) betreffend «mehr Chancengerechtigkeit durch höhere Stipendien für Lernende und Studierende» abzuschreiben. Ein gut ausgebautes Stipendienwesen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Verhinderung von sozial bedingten Ungleichheiten. Der Kantons Basel-Stadt weist im interkantonalen Vergleich eine hohe Stipendienquote aus. Anpassungen in der Systematik der Ausbildungsbeiträge werden laufend überprüft. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Michela Seggiani (SP) betreffend «Gestaltung von nachhaltig erfolgreichen Matching-Prozessen zwischen Jugendlichen und Lehrbetrieben in der Berufslehre» als Anzug zu überweisen. Dem Anliegen der Motion wird bereits Rechnung getragen. Im Rahmen des strategischen Projekts LiB werden entsprechende Massnahmen geprüft, um Matching-Prozesse zu verbessern und die Einführung eines Betriebscoachings. Ebenfalls wird abgeklärt, inwieweit die IV die Anliegen bezüglich der Inklusion und Ausbildung von Lernenden im ersten Arbeitsmarkt mit der Umsetzung der IV-Weiterentwicklung per 1. Januar 2022 und ihren neuen gesetzlichen Grundlagen für die Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im nachobligatorischen Bereich abdeckt. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 21)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Salome Bessenich (SP) betreffend «Open-Source für Basel-Stadt analog Art. 9 EMBAG» als Anzug zu überweisen. Der Vorstoss fordert, den Umgang mit Software, die durch die öffentliche Hand entwickelt wird, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren – insbesondere betreffend die systematische Offenlegung.  Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen und hat die Verwaltung mit der Überprüfung der Praxis und der strategischen Vorgaben beauftragt. Im Fokus stehen die Erhöhung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Softwareentwicklungen, die Nutzung von Synergiepotenzial sowie Kostensenkungen in der digitalen Verwaltung durch Offenlegung von Quellcodes von Software. Die rechtlichen Grundlagen sind bereits vorhanden. (Auskunft: Philippe Hehn, Co-Leiter IT BS, Finanzdepartement, Tel. 267 87 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Oliver Bolliger (BastA) und Melanie Nussbaumer (SP) betreffend «Ausbau schadensmindernden Massnahmen in der Suchtarbeit» abzuschreiben. Das Konzept der K+A wird regelmässig überprüft, um sicherzustellen, dass das bestehende Angebot den Bedürfnissen der K+A-Nutzenden, den eingetretenen Veränderungen und den absehbaren Entwicklungen entspricht und die zu Grunde liegenden Anforderungen nach wie vor adäquat sind, damit das Angebot im Bedarfsfall entsprechend angepasst werden kann. Vor dem Hintergrund diverser bereits umgesetzter Massnahmen sieht der Regierungsrat derzeit keinen Anlass, das bestehende Angebot und die entsprechenden Leistungen weiter auszubauen. (Auskunft: Manuel Hürlimann, Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, für den Ausbau der Massnahmen zugunsten der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von 950'000 Franken zu genehmigen. Der Fokus liegt auf Frühintervention und die raschere Behandlung dringlicher psychologischer Fälle. Ziel ist es, Wartezeiten für akute und zeitkritische Behandlungen zu verkürzen und eine frühzeitige Intervention bei psychischen Problemen zu ermöglichen, um schwerwiegendere Krankheitsverläufe möglichst zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen auch die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheits- und Sozialwesen gestärkt sowie die Übergänge zwischen den Versorgungsstufen optimiert werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine generelle Erweiterung der psychotherapeutischen Angebote, sondern um eine gezielte Entlastung und Effizienzsteigerung im bestehenden System. (Auskunft: Christian Wick, Stv. Leiter Prävention, Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 46 81)
  • einen Finanzierungsanteil aus der kantonalen Rahmenausgabenbewilligung «Neue Regionalpolitik / Europäische territoriale Zusammenarbeit» in der Höhe von 61'400 Franken für das Projekt «Circular Synergies – Transformation hin zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft am Oberrhein» genehmigt. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Kreislaufwirtschaft am Oberrhein zu entwickeln und zu stärken. Dazu sollen die Bedürfnisse der Unternehmen ermittelt, Kompetenzen aufgebaut, innovative Geschäftsmodelle gefördert und relevante Akteure vernetzt werden. (Auskunft: Till Berger, Leiter Fachstelle Klima, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 13 86)
  • einen Finanzierungsanteil aus der kantonalen Rahmenausgabenbewilligung «Neue Regionalpolitik / Europäische territoriale Zusammenarbeit» in der Höhe von 62’950 Franken für das Projekt «Die Drei Ecken: Für eine Kunstszene der aktuellen Musik am Oberrhein» genehmigt. Ziel des Projektes ist es, Akteure der zeitgenössischen Musik und Kunst am Oberrhein zu vernet-zen und eine lebendige Szene für zeitgenössische Musik zu etablieren. (Auskunft: Christoph Bosshardt, Leiter Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 87)
  • für die Unterstützung der COVCO+-Studie einen einmaligen Beitrag im Umfang von 300'000 Franken aus dem Kompetenzkonto genehmigt. Kohortenstudien sind im Gesundheitsbereich von zentraler Bedeutung, da sie wertvolle Erkenntnisse über die Ursachen, Verläufe und Risikofaktoren von Krankheiten liefern. Die vom Swiss TPH implementierte COVCO-Basel Studie verfolgte das längerfristige Ziel, die Gesundheitsentwicklung der erwachsenen Bevölkerung in der Region Basel im zeitlichen Verlauf und im Zusammenhang mit breiten Fragestellungen zu begleiten und mittelfristig als Teil einer noch grösseren schweizweiten Kohorte mit Biobank von 100'000+ Teilnehmenden nationale und internationale Vergleiche zwischen Regionen und Ländern zu ermöglichen. Das Swiss TPH und die Novartis Foundation wollen ihre langjährige Erfahrung in Umweltforschung und Prävention von Herz-Kreislaufkrankheiten im Rahmen der COVCO-Basel Kohorte und der AI4Healthy Cities Initiative zu Gunsten einer «gesunden Region Basel» zusammenbringen und nutzen. (Auskunft: Regierungsrat Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement, erreichbar via gd-kommunikation@bs.ch)
  • in Beantwortung der Petition «Für eine verbindliche und freie Mit-Nutzung der "Old Boys-Matte" in Basel durch Kinder und Jugendliche» das Anliegen der Mitglieder der Petentschaft anerkannt. Die stark ausgelasteten Sportanlagen müssen jedoch vorrangig dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Mit verschiedenen Initiativen setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass die städtischen Infrastrukturen verstärkt für den ungebundenen Sport bespielt und nutzbar werden (z. B. mit Street Workout-Anlagen, Pump Tracks, BoxUp-Stationen, Soccer-Court). (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • in Beantwortung der Petition «für einen besseren Zugang zu kantonalen Sozial- und Unterstützungsleistungen» festgehalten, dass der Kanton Basel-Stadt mit seiner Sozialpolitik das Ziel verfolgt, bedarfsabhängige Leistungen wirkungsvoll, zielgerichtet und niederschwellig bereitzustellen. Die Digitalisierung der Verwaltung umfasst auch den Bereich der Sozialleistungen. Bestehende digitale Instrumente wie der Sozialleistungsrechner oder automatisierte Anschreiben an potenziell Anspruchsberechtigte werden weiterentwickelt, zusätzliche Anwendungen beispielsweise zur digitalen Einreichung von Unterlagen befinden sich in der Umsetzung. (Auskunft: Simone Leibundgut, stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 13 83)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Tierseuchengesetzes die Vorlage begrüsst. Die aktuellen heilmittelrechtlichen Regelungen sind im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche ungenügend und es besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der Vorlage wird die rechtliche Grundlage für die Bewilligung des befristeten Inverkehrbringens nicht zugelassener immunologischer Tierarzneimittel im Tierseuchenfall geschaffen. Die Regelung schliesst eine Gesetzeslücke und verhindert Tierleid, schützt die wirtschaftliche Existenz von Tierhaltenden und trägt – im Fall von Zoonosen – auch zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit bei.  (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zu geplanten Teilrevision der Postverordnung (VPG) im Grundsatz die Verordnungsanpassungen unterstützt, die der Post künftig mehr Flexibilität geben sowie die Grundversorgung an den hohen Digitalisierungsgrad von Bevölkerung und Unternehmen anpassen sollen. Die Änderung der Laufzeitvorgaben bei den abonnierten Tageszeitungen lehnt der Regierungsrat jedoch ab, da diese die Attraktivität von regionalen Printmedien zusätzlich mindern und damit auch die direkte Demokratie schwächen. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung dem Vorentwurf in Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» zu gestimmt. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung erhalten die Kantone die Möglichkeit, Regelungen zur Bildung und Freigabe von AOC-Wein-Reserven erlassen zu können. Dieses neue Instrument kann auf freiwilliger Basis eingeführt und flexibel ausgestaltet werden. (Auskunft: Harald Hikel, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Totalrevision der Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen und weitere Verordnungsänderungen im Bereich Gütertransport Stellung begrüsst. Die vom Bund geplante totalrevidierte Gütertransportverordnung konkretisiert die Fördermechanismen für Umschlags- und Verladeanlagen sowie die Umschlags- und Verladebeiträge. Die Sicherstellung einer gleichberechtigen Förderung von Anlagen der Hafenwirtschaft in den Rheinhäfen ist für den Kanton Basel-Stadt ein zentrales Anliegen. Mit seinen Änderungsanträgen will der Regierungsrat erreichen, dass in der Gütertransportverordnung die gleichen Voraussetzungen für Investitionsbeiträge an Neubau- und Erweiterungsprojekte für Anlagen der Hafenwirtschaft sichergestellt und der Mechanismus zur Entrichtung von Umschlags- und Verladebeiträge in den Rheinhäfen geklärt sind. (Auskunft: Florian Röthlingshöfer. Direktor Schweizerische Rheinhäfen, Tel. 061 639 95 63)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (Züchtungstechnologiengesetz; NZTG) die Vorlage grundsätzlich begrüsst, insbesondere die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und der Bedenken der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik. Mit der Vorlage sollen Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden – im Vergleich zur aktuellen Regelung, die alle gentechnisch veränderten Organismen gleichbehandelt – erleichtert in Verkehr gebracht werden können, wenn die Umweltrisiken als tragbar erachtet werden. (Auskunft: Marzio Giamboni, Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • gemäss Beschluss des Grossen Rates beim Bundesparlament die Standesinitiative betreffend Ausweitung der Definition von Familienbetrieben eingereicht. Der Kanton Basel-Stadt verlangt von der Bundesversammlung, das Arbeitsgesetz dahingehend zu revidieren, dass auch Geschwister und andere Verwandte in Seitenlinie vom Familienbegriff im Sinne des Arbeitsgesetzes erfasst werden. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • beschlossen, die folgende kantonale Vorlage am 28. September 2025 zur Abstimmung zu bringen:
    - Kantonale Volksinitiative «für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)».
  • eine Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

Hinweise

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 12. August 2025 statt. Bis dahin finden aufgrund der Sommerspause keine ordentlichen Sitzungen statt.

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.