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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Brigitte Kühne (GLP) betreffend "Ergänzung des Gastgewerbegesetzes sowie der Verordnung zum Gastgewerbegesetz für Märkte» zur Erfüllung zu überweisen. Gestützt auf die heutige Gesetzgebung können Bewilligungen für den Verkauf von Getränken und Speisen auf Märkten nicht befriedigend erteilt werden. Auch die Zuständigkeiten und der Vollzug für die Standbetreibenden sind nur wenig übersichtlich geregelt. Mit der geplanten Erfüllung der vorliegenden Motion soll auf die Entwicklung im Marktbereich allgemein und auf die steigende Anzahl von kleineren Quartier- und Abendmärkten reagiert werden. (Auskunft: Renato Agosti, Gestaltung Stadtraum und Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 61 08)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Christine Keller, SP, betreffend «Transparenz in Bezug auf Löhne von Chef - und leitenden Ärzt:innen (bei Listenspitälern mit Leistungsvereinbarung)» als Anzug zu überweisen. Aus Sicht des Regierungsrates ist das Anliegen der Motion nachvollziehbar, die Löhne von Chefärztinnen und Chefärzten sowie Leitenden Ärztinnen und Ärzten in anonymisierter Form offenzulegen. Eine erhöhte Transparenz kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitswesen bzw. in die baselstädtischen Spitäler stärken und allfälligen Mutmassungen entgegenwirken. Der Regierungsrat möchte jedoch eine verhältnismässigere, weniger aufwändige und regional koordinierte Regelung prüfen. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Sasha Mazzotti (SP) betreffend «Basel pro Klima: Erhalt und Erhöhung der Biodiversität» als erledigt abzuschreiben. Auch wenn ein Pestizidverbot auf Kantonsebene aufgrund der Bundesvorgaben nicht möglich ist (und die Motion ist somit nur teilweise als zulässig anzusehen ist), setzt der Kanton Basel-Stadt alles daran, den Einsatz der synthetischen Mittel auf das Notwendigste zu reduzieren. Die jeweils zuständigen Verwaltungsstellen sind im Austausch mit Fachspezialist/innen sowie anderen Städten und Kantonen, um kurz- bis mittelfristig auch geeignete Alternativen für den verbleibenden Einsatz zu finden. Daneben wird die Biodiversität im Kanton Basel-Stadt weiterhin auf verschiedenen Ebenen ausgebaut und deren Entwicklung beobachtet. Grundlage hierfür ist die behördenverbindliche Biodiversitätsstrategie des Kantons Basel-Stadt, die im Jahr 2023 vom Regierungsrat erlassen wurde.(Auskunft: Armin Kopf, Leiter Grünplanung, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, 061 267 67 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss, (Anzug Andrea Strahm (Die Mitte) und Andrea Elisabeth Knellwolf (Die Mitte) betreffend «Überwachung der Gebühren gemäss NörV» abzuschreiben. Die vorliegende Analyse der Einnahmen aus den Jahren 2019 und 2024 im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Raums zeigt keine Hinweise darauf, dass die neue Gebührenverordnung zu einer Erhöhung der finanziellen Belastung für die Gesuchstellenden geführt hat. Im Sinne der Anzugstellenden sowie im Sinne der Transparenz wird der Regierungsrat ab dem Jahr 2025 die jährlichen Einnahmen aus den Allmendgebühren im Jahresbericht des Kantons ausweisen.(Auskunft: Daniel Hofer, Medienstelle Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Daniel Hettich, LDP) betreffend «Optimierung der Haltezeiten der S6 im Badischen Bahnhof» abzuschreiben. Sämtliche S-Bahnen der Linie S6 aus dem Wiesental nach Basel SBB (und vice versa) wechseln heute im Badischen Bahnhof die Fahrtrichtung. Wegen diverser betrieblicher und infrastruktureller Randbedingen führt dies zu einer relativ langen Haltezeit von vier bis sieben Minuten. Nachdem die SBB Deutschland GmbH als Betreiberin der S6 zusammen mit der Infrastrukturbetreiberin DB Netz bereits vor zehn Jahren den Fahrplan optimiert hat, ist eine weitere Verkürzung der Haltezeiten auf die nächste Fahrplanperiode 2026 vorgesehen. Darüberhinausgehende Verbesserungen aller S-Bahn-Verbindungen in beide Richtungen sind erst zu erreichen, wenn die Züge am Badischen Bahnhof die Richtung nicht mehr wechseln müssen. Dies setzt den Bau des S-Bahntunnels (Ostast des Herzstücks) vom Badischen Bahnhof zum Bahnhof SBB voraus. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Mobilität Öffentlicher Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 55)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Brigitte Kühne, GLP) betreffend «entsiegelte so-wie ökologisch aufgewertete Verkehrsinseln und Verkehrskreisel» abzuschreiben. Die ökologische Aufwertung von Verkehrsrestflächen ist ein Anliegen des Regierungsrates und wird im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gezielt gefördert. Damit sollen möglichst viele geeignete Flächen ökologisch verbessert werden, um so die Biodiversität zu fördern. Dies gilt auch für Verkehrsinseln und Verkehrskreisel im Rahmen der gültigen Mindestanforderungen bezüglich Fahrprofil, Sichtbeziehungen, Belastbarkeit usw. (Auskunft: Renato Agosti, Gestaltung Stadtraum und Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 61 08)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) Motion Joël Thüring (SVP) betreffend «LED-Beleuchtung für Basler Sportplätze» als Anzug zu übwerweisen. LED-Beleuchtungsanlagen bieten gegenüber konventionellen Beleuchtungsanlagen Vorteile, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeinsparung. Es empfiehlt sich, die Umrüstung auf LED-Leuchten am Ende des Lebenszyklus der konventionellen Beleuchtungsanlagen vorzunehmen, um die Kosten und die graue Energie zu minimieren. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • den Zwischenbericht des Programms IT BS Infrastruktur «INFRA21+» zur Kenntnis genommen. Die aktuelle Kostenkalkulation weist für das Projekt insgesamt eine leichte Reduktion der Gesamtkosten aus. Das Vorhaben «Infra21+» umfasst die Erneuerung der gesamten Informatik-Basisinfrastruktur, um die Betriebsstabilität der IKT-Basisdienstleistungen auch zukünftig sicherzustellen und die gestiegenen Anforderungen an die Informatik der Verwaltung erfüllen zu können. (Auskunft: Phillippe Hehn, Co-Leiter IT BS, Finanzdepartement, Tel. 061 267 39 53)
  • der Patientenstelle Basel für die Jahre 2026 bis 2028 einen Staatsbeitrag in der Höhe von insgesamt Fr. 221'661 (jährlich 73'887 Fr.), zuzüglich allfälliger Teuerung bewilligt. Die unabhängige und neutrale Patientenstelle Basel informiert und berät die baselstädtische Bevölkerung seit 1981 in gesundheitsversorgerischen und gesundheitsrechtlichen Fragstellungen. Sie feiert im Jahr 2026 ihr 45-jähriges Bestehen. Ziel des niederschwelligen Angebotes ist es, Ratsuchende in Entscheidungssituationen sowie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Krankenversicherungen und Leistungserbringern zu unterstützen.(Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
  • dem Verein Neustart für die Jahre 2026 bis 2029 einen Staatsbeitrag in der Höhe von maximal 315’132 Franken (jährlich 78’783 Franken) bewilligt. Der Verein Neustart setzt sich seit 1975 aktiv für die gesellschaftliche Integration straffälliger Menschen in der Region Basel ein. Zusätzlich übernimmt er Aufgaben im Bereich der Angehörigenarbeit im Auftrag des Kantons. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • die vom Bürgergemeinderat der Stadt Basel am 17. Juni 2025 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung genehmigt. Die Bürgergemeinde Basel führt eine Sammelfrist von 18 Monaten für Volksinitiativen nach dem kommunalen Recht ein. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes des Bundes die neuen die Vorgaben für die Bearbeitung und Bekanntgabe von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane nach Ablauf der geltenden Übergangsbestimmung begrüsst. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.