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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • die definitive Etablierung der von Mai bis Ende 2025 befristeten Co-Leitung IT BS beschlossen. Die Co-Leitung hat sich mit den beiden Führungspersonen Diana Rosenthal und Philippe Hehn als erfolgreiches Modell erwiesen, das den komplexen Anforderungen der Funktion gerecht wird. Ende 2024 hat der Regierungsrat im Rahmen des Programms Pharos unter anderem die Neuausrichtung der IT BS beschlossen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 1. Januar 2025. Die unbefristete Besetzung der Co-Leitung ist ein wichtiger Bestandteil der Neuausrichtung. Weitere Informationen zur Co-Leitung und der Neuausrichtung finden Sie in der Medienmitteilung vom 9.4.2025. (Auskunft: Regierungsrätin Dr. Tanja Soland, Finanzdepartement, Tel 061 267 95 10)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Ivo Balmer, SP betreffend «Rahmenausgabebewilligung für den aktiven Landerwerb» nicht zu überweisen. Die bestehenden Grundlagen für eine aktive Bodenpolitik im Sinne der Motionsforderung bestehen bereits und haben sich bewährt. Eine Rahmenausgabebewilligung würde den Handlungsspielraum einschränken. (Auskunft: Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Tel 061 267 99 15)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend «mehr Biodiversität auf Grünflächen – Bunte Wiesen statt Rasen» abzuschreiben. Bereits heute wird bei allen Arealentwicklungen, Sanierungen, Neugestaltungen, Entsiegelungen etc. jede Möglichkeit auf Förderung und Mehrung des Naturwertes geprüft. Der Regierungsrat hält an dieser wirkungsvollen und bisher erfolgreichen Strategie fest und wird die Biodiversität weiterhin mit geeigneten Massnahmen kontinuierlich und nachhaltig stärken und fördern. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stv. Leiter Grünplanung, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, 061 267 69 45)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Amina Trevisan, SP) betreffend «Verbesserung der Voraussetzungen für den Bezug von kantonalen Beihilfen» abzuschreiben. Neben der finanziellen Belastung für den Kanton würde dadurch die austarierte Balance zwischen den sozialen Sicherungssystemen verschoben und den bereits heute grossen Unterschied der Leistungen aus Sozialhilfe und aus Ergänzungsleistungen mit Beihilfen zur AHV/IV weiter vergrössern. Die vom Bund geregelten Ergänzungsleistungen erfüllen eine existenzsichernde Funktion und weisen ein deutlich höheres Leistungsniveau als die Sozialhilfe auf. Aus diesem Grund empfiehlt der Regierungsrat, die Höhe der kantonalen Beihilfen sowie die Wohnsitzvoraussetzungen unverändert zu belassen. (Auskunft: Simone Leibundgut, stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 13 83)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beda Baumgartner, SP) betreffend «juristische Beratung für behinderte Menschen und ihre Angehörige» abzuschreiben. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen steht ein breites vom Bund finanziertes Beratungsangebot, unter anderem auch für die Rechtberatung, zur Verfügung. Auch auf kantonaler Ebene werden im Rahmen der Behindertenhilfe insbesondere durch die Informations- und Beratungsstellen umfassende Sozialberatungen erbracht. Dass auch nicht IV-berechtigte Menschen mit Behinderungen Zugang zu niederschwelligen, qualitativ hochwertigen Beratungsleistungen bedürfen, ist unbestritten. Diese Angebote werden mit Finanzhilfen an die Stiftung Rheinleben und an Pro Infirmis Basel-Stadt bereits vom Kanton unterstützt. (Auskunft: Simone Leibundgut, stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 13 83)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jessica Brandenburger, SP) betreffend «Weiterbildungen für den Umgang mit LGBTIQ-feindlichen Aggressionen» abzuschreiben. Die Prävention und Bekämpfung von LGBTIQ-feindlichen Hate Crimes ist dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen. Es wurden Massnahmen zur Sensibilisierung und Weiterbildung umgesetzt bzw. werden im Rahmen des Gleichstellungsplans 2024–2027 noch umgesetzt werden. Mit der durch das Kantonale Gleichstellungsgesetz vorgesehenen Projektförderung LGBTIQ können Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen ebenfalls Projekte zu den Themen Beratung und Unterstützung, Sensibilisierung von Fachpersonen, Community-Building und Öffentlichkeitsarbeit einreichen. (Auskunft: Evelyne Sturm, Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein Gare du Nord für die Jahre 2026 bis 2029 einen Betriebsbeitrag von insgesamt 3,180'000 Mio. Franken (jährlich 795’000 Franken) zu bewilligen. Mit der Erhöhung um jährlich 300'000 Fr. wird der Gare du Nord als einzige kuratierte Spielstätte im Bereich der zeitgenössischen Musik in Basel und als schweizweit anerkanntes Kompetenzzentrum gestärkt. (Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement Tel. 061 267 40 22)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen Staatsbeitrag an den Verein «Aids-Hilfe beider Basel» (AHbB) für die Jahre 2026 – 2029 von insgesamt 1,712‘000 Mio Fr. (jährlich 428‘000 Franken) zu bewilligen. Die AHbB erbringt mit ihren Angeboten im Bereich der Prävention und Schulung sowie der Beratung und Testung wichtige Leistungen in der Bekämpfung von sexuell übertragbaren Infektionen. (Auskunft: Petra Huser, Leiterin Geschäftsstelle Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 23)
  • dem Grossen Rat beantragt, eine einmalige Ausgabe in Höhe von insgesamt 1,912 Mio. Franken für die Beschaffung von vier elektrobetriebenen Rettungswagen der Sanität Basel zu bewilligen. Gemäss dem kantonalen «Gesamtkonzept Elektromobilität» sollen – wo keine wesentlichen leistungsmässigen Nachteile bei der Nutzung von Elektroantrieben im Vergleich mit Verbrennungsmotoren zu erwarten sind – im Rahmen des ordentlichen Ersatzes bei der Verwaltung sowie bei staatsnahen Betrieben, die über eine grössere Fahrzeugflotte verfügen, inskünftig nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb beschafft werden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • Kenntnis genommen davon, dass folgende Bundesvorlagen am 30. November 2025 zur Abstimmung kommen:
    - Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»;
    - Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)».
    Mangels abstimmungsreifer Vorlagen findet hingegen an diesem Termin keine kantonale Abstimmung statt.
  • den Nutzungsplan / Linienplan des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau-, Strassen- und Weglinien im Badweglein, Bereich Bachgraben­promenade bis Belforterstrasse, in der Roggenburgstrasse, Bereich Liegenschaft Nr. 9 und in der Belforterstrasse, Einmündung Badweglein genehmigt. Der Kanton plant die Sanierung der Kindergartengebäude an der Roggenburgstrasse inklusive Umgestaltung der Aussenflächen. (Auskunft: Daniel Hofer, Medienstelle Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung dem Anpassungsentwurf des Sachplans Verkehr grundsätzlich zugestimmt. Beantragt wird aber insbesondere, dass Aussagen zu den Klimazielen des Bundes aufgenommen werden und deren Umsetzung aufgezeigt wird. Des Weiteren wird die Ergänzung des Konzeptteils um Aussagen zu Verkehrsmanagement- und Bewirtschaftungsmassnahmen (Geschwindigkeitsharmonisierung, Mobility Pricing etc.) eingefordert. (Auskunft: Bettina Rahuel, Raumentwicklung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 70)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung von Art. 329e des Obligationenrechts betreffend Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit grundsätzlich begrüsst. Mit der Revision soll der unbezahlte Urlaub für die ausserschulische Jugendarbeit um eine Woche verlängert und der Anwendungsbereich auf Aktivitäten der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet werden. (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 267 84 73)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Erlassesänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Die EU-Verordnung enthält insbesondere neue und verbindliche Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und sieht für diese Fälle die Möglichkeit von Einreisebeschränkungen sowie weiterer Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vor. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran begrüsst, wonach inskünftig auch für iranische Staatsangehörige in der Schweiz grundsätzlich Schweizer Recht zur Anwendung kommt. Mit der Angleichung an die allgemeinen Regeln des internationalen Privatrechts wird Gleichbehandlung hergestellt und das Abkommen in zeitgemässer Weise weiterentwickelt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Ausdruck gebracht, dass nichts gegen die Inkraftsetzung der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zum Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken per 1. Januar 2026 spricht. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Anpassung des Zivilgesetzbuches die Variante zur Förderung der alternierenden Obhut bevorzugt. Grundlage dazu ist eine Parlamentarische Initiative «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern». (Auskunft: Patrick Fassbind, Leiter KESB, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 80 90)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.