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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beatrice Isler, Die Mitte) betreffend «Bewachung des Rathausinnenhofs» abzuschreiben. Die Redimensionierung der Bewachung, die die Anzugstellenden thematisieren, hat zu keiner Verschlechterung der Situation im Rathausinnenhof geführt. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Staatskanzlei, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Stephan Luethi-Brüderlin, SP) betreffend «Quote für erneuerbare Energie in Erdgasnetz» abzuschreiben. Vor dem Hintergrund, dass die Erdgasversorgung für Komfortwärme in Basel-Stadt bis zum Jahr 2037 eingestellt wird, die damit verbundenen finanziellen Belastungen bereits jetzt sehr hoch sind und auch ausserhalb von Basel-Stadt von einem Rückgang des Gasbedarfs auszugehen ist, ist es nicht zielführend, eine weitere Erhöhung der Biogas-Beimischquote vorzusehen. Der Fokus liegt für den Regierungsrat auf der konsequenten Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Basel-Stadt. Der Einsatz von Biogas soll vor allem dafür erfolgen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, der GGG Stadtbibliothek Basel für die Jahre 2026 bis 2029 Ausgaben in der Höhe von insgesamt 29'468'140 Franken (jährlich 7'367'035 Franken) zu bewilligen. Die Führung einer öffentlichen Bibliothek ist in Basel der GGG Stadtbibliothek Basel übertragen. Sie gewährleistet ein zeitgemässes und bedürfnisgerechtes Angebot zur medialen Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung für die ganze Bevölkerung. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein Jazz-Live Basel als Trägerschaft des «The Bird’s Eye Jazz Club» für die Jahre 2026 bis 2029 Ausgaben in der Höhe von 460’000 Franken (jährlich 115’000 Franken) zu bewilligen. Die Staatsbeiträge werden der Institution gewährt für den Betrieb des Vereins- und Clublokals «The Bird’s Eye Jazz Club» mit einem kulturellen Auftrag und regelmässigen Konzertprogrammen, für Massnahmen zur Förderung des Jazz in der Region Basel auf gemeinnütziger Basis sowie für die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Region und die regelmässige Durchführung von Workshops für Schulen im Rahmen des Musikunterrichts. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Frauenberatungsstelle des Vereins «familea – Für Frauen, Kinder und Familien. Seit 1901» für die Jahre 2026 bis 2029 Finanzhilfen in der Höhe von 1'936'000 Franken (jährlich 484'000 Franken) zu bewilligen. Familea führt seit 1907 eine polyvalente Frauenberatungsstelle (Sozial- und Rechtsberatung) für Frauen mit Wohnsitz in Basel-Stadt, die nicht von einer anderen Beratungsstelle unterstützt werden und/oder nicht in der Lage sind, sich aufgrund ihrer prekären finanziellen Verhältnisse private Unterstützung zu organisieren. (Auskunft: Evelyne Sturm, Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 48 42)
  • dem Grossen Rat die Validierung der in stillen Wahlen erfolgten Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts sowie eines Präsidiums des Appellationsgerichts für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 beantragt.
  • die Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt insofern angepasst, als die Normkostenüberprüfung und der Teuerungsausgleich bei Pflegeheimen rechtlich verankert wurden. Damit werden die vom Regierungsrat für die sozialmedizinischen Institutionen (Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe) beschlossenen einheitlichen Vorgaben umgesetzt und eine Harmonisierung der beiden Bereiche herbeigeführt. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • die Zinssätze für Steuervorauszahlungen und Steuerrückstände festgelegt. Der Belastungszins für Zahlungsrückstände verbleibt im Kalenderjahr 2026 unverändert bei 3.5 Prozent. Der Vergütungszins für Steuervorauszahlungen wird von 1.0 auf 0.5 Prozent gesenkt. Dieser Schritt ist auf die jüngsten Entwicklungen des Zinsumfelds, insbesondere der Senkung der Leitzinsen, zurückzuführen. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20)
  • den jährlichen Leistungsbericht des Swiss TPH zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass den Anforderungen des kantonalen Leistungsauftrags und der Leistungsvereinbarung des Swiss TPH mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation entsprochen worden ist. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • die Änderung des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG) vom 19. März 2025 auf 1. September 2025 in Kraft gesetzt. Damit kann der Kanton Basel-Stadt neu Personen, die einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben könnten, persönlich anschreiben. (Auskunft: Simone Leibundgut, stv. Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 13 83)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakets begrüsst. Sie sind überwiegend technischer Natur. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes die vorgeschlagenen prozessrechtlichen Optimierungen gegenüber dem Status Quo begrüsst. Er erachtet die Reform der Wettbewerbsbehörden und die dadurch verbesserte Durchsetzung des materiellen Kartellrechts als positiv. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste die geplanten Anpassungen begrüsst. Er erachtet diese als wichtigen Schritt zur Stärkung, Modernisierung und Inklusion im Notrufwesen der Schweiz. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die neue Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen grundsätzlich begrüsst. Er schlägt aber vor, dass die Tests für die Evaluation der intensiven Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFI) nicht durch die für die Inventionen zuständigen Organisationen durchgeführt werden sollten, sondern durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das sowohl die Erhebung bei der IFI-Interventionsgruppe als auch bei der Vergleichsgruppe übernimmt. (Auskunft: Simone Leibundgut, stv. Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Verlängerung des Normalarbeitsvertrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft um drei Jahre grundsätzlich begrüsst. Bei der Anpassung der Mindestlöhne verlangt er jedoch eine Angleichung der tiefsten Lohnkategorie an das Niveau des aktuellen kantonalen Mindestlohnes von 22 Franken (statt 20.35 Franken). (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.