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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug  Béla Bartha, GP) betreffend «Beitrag der Kulturbetriebe von Basel-Stadt zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens» abzuschreiben. Der Klimaschutz wird im Kulturleitbild 2026-2031 als Handlungsprämisse aufgegriffen und in der kommenden Leitbildperiode mit der gebotenen Dringlichkeit gemeinsam mit den Kulturinstitutionen angegangen, um einen Beitrag an die Ziele Netto-Null bis 2030 beziehungsweise 2037 zu leisten. (Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement Tel. 061 267 40 22)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Brigitte Kühne, GLP) betreffend «entsiegelten und biodiversitätsfördernden Kindergarten, Schul- und Universitätsareale» abzuschreiben. Der Regierungsrat unterstützt die Haltung und weist in der Beantwortung auf bereits erfolgreich umgesetzte, sowie in Realisierung und Planung befindliche Biodiversitäts- und Entsiegelungsprojekte und die dabei zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen hin, beispielsweise das Neubad-Schulhaus oder die Primarschule Walkeweg. (Auskunft: Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Tel 061 267 99 15)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Brigitte Gysin, EVP) «betreffend Ausbreitung der Tigermücke» abzuschreiben. Mit den Massnahmen der seit dem Jahr 2019 in Kraft gesetzten Bekämpfungsstrategie konnte die Ausbreitung der Tigermücke zwar nicht verhindert werden, aber die Tigermückendichte wurde im Kanton Basel-Stadt bisher so tief gehalten, dass das Risiko einer Krankheitsübertragung als gering eingeschätzt wird. Der Regierungsrat erachtet daher die bisherige Strategie als verhältnismässig und richtig. Die Strategie bietet zudem genügend Flexibilität, um auf neue Entwicklungen in der Forschung und in der Bekämpfung reagieren zu können. Der Kanton Basel-Stadt hat sich als Tigermücken-Kompetenzzentrum nördlich der Alpen entwickelt und konnte für die gesamte Region eine Vorreiterrolle ausüben. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 23)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Melanie Nussbaumer, SP) betreffend «Hebammengeleitete Geburtshilfe in den Spitälern» abzuschreiben. Die Förderung, der Ausbau und die Zugänglichkeit der hebammengeleiteten Geburtshilfe (HGGh) im Spital ist im Kanton Basel-Stadt durch die Spitäler mit «Gebärabteilungen» gewährleistet. Die HGGh im Spital steht den Gebärenden zur freien Wahl zur Verfügung und wird genutzt. Im Kanton Basel-Stadt verfügen seit dem 1. Januar 2025 das Universitätsspital Basel und das Bethesda Spital über einen entsprechenden Leistungsauftrag des Kantons. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Basler Madrigalisten für die Jahre 2026 bis 2029 Staatsbeiträge von jährlich 253’847 Franken (insgesamt 1’015’388 Franken) zu bewilligen. Die Basler Madrigalisten sind ein renommiertes Kammerensemble mit nationaler und internationaler Ausstrahlung, welches sein Profil in den letzten Saisons mit nachhaltiger Programmgestaltung geschärft hat und als einziges professionelles Vokalensemble in Grösse eines Kammerchors ein Alleinstellungsmerkmal hat. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, den fünf Institutionen Verein «Knaben- und Mädchenmusik Basel 1841», Verein «Knabenkantorei Basel, Verein «Mädchenkantorei Basel», Verein «Musikverband beider Basel», Genossenschaft «Musikwerkstatt Basel Genossenschaft zur Förderung improvisierter Musik» in den Jahren 2026 bis 2029 Staatsbeiträge von jährlich 880’927 Franken (insgesamt 3’523’708 Franken) zu bewilligen. Durch ihre Arbeit tragen die fünf Institutionen zur Persönlichkeitsbildung und zur Steigerung des Wohlbefindens bei und leisten mit ihren Angeboten und öffentlichen Auftritten einen aktiven Beitrag zu kultureller Vielfalt. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • die Erhöhung des Fernwärmetarifs der IWB per 1. Oktober 2025 genehmigt. Die Tariferhöhung erfolgt insbesondere aufgrund des Ausbaus des Fernwärmenetzes und der Fernwärmeproduktion im Kanton Basel-Stadt. Im Schnitt ergibt sich eine Tariferhöhung von sieben Prozent. Die IWB übernimmt die Empfehlung des Preisüberwachers, im Tarif eine tiefere Betriebsmarge zu berücksichtigen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • das Mietreglement sowie die Richtlinien zur Gestaltung der Mietzinsen der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt genehmigt. Das Mietreglement konkretisiert die bereits im Wohnstiftungsgesetz statuierten Vermietungs- und Belegungsgrundsätze. Das Reglement gilt für alle Liegenschaften der Stiftung und wird integrierender Bestandteil aller neuen Miet- und Pachtverträge. Ergänzend dazu regeln die Richtlinien die Mietzinsgestaltung. Diese dienen zur Gewährleistung von langfristig preisgünstigen Mietzinsen. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2024 der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Gleichzeitig hat der Regierungsrat vom Bericht der Revisionsstelle Kenntnis genommen. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • für die Amtsperiode vom 1.Dezember 2025 bis 30. November 2029 in den Stiftungsrat der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum gewählt. 
    - Sarah Barth
    - Dr. iur. Carlo Bertossa (Präsident)
    - Iva Marelli
    - Manuela Scarpellino
    - Cédric Rudin
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Schaffung eines eigenen Bundesgesetzes über die Förderung von Landesausstellungen als unnötig bezeichnet. Zudem lasse sich die nächste Landesausstellung nur durch eine gemeinsame Finanzierung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie der Privatwirtschaft realisieren. Der Kanton Basel-Stadt erwartet deshalb, dass ein allfälliges neues Gesetz nicht zur Gefährdung, sondern zur Ermöglichung weiterer Landesausstellungsprojekte beitragen wird. (Auskunft: Dr. Christoph Bosshardt, Leiter Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 87)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den neuen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gemeinsame Staatsgrenze von Konstanz bis Basel gutgeheissen. Dieser löst die «Landesherrliche Vereinbarung» von 5. April 1894 mit dem Grossherzogtum Baden ab. Der Vertrag regelt unter anderem Anliegen des Kantons zum Unterhalt der Landesgrenze. (Auskunft: Markus Scherrer, Kantonsgeometer, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 39 87)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Verordnungsentwurf zum E-ID-Gesetz grundsätzlich begrüsst. Auf Grund der Grenzlage des Kantons sollte aber geprüft werden, ob nicht auch die EU-E-ID zukünftig als Identifikationsmittel für die Ausstellung von digitalen Nachweisen genutzt werden könnte. (Auskunft: Patrick Frauchiger, Chief Digital Officer Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 079 200 55 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» grundsätzlich begrüsst. Er stellt eine zielgerichtete und sachlich angemessene Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit im medizinischen Bereich dar. Allerdings bestehen erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der konkreten Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die einheitliche Umsetzung auf kantonaler Ebene. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 33)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz grundsätzlich begrüsst. Es handelt sich bei den einzelnen Änderungen in erster Linie um Ausführungsbestimmungen zu den am 29. September 2023 vom Bundesparlament beschlossenen Anpassungen des Transplantationsgesetzes. (Auskunft: Dr. Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Umweltschutzgesetzes grundsätzlich begrüsst. Mit der Revision sollen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen geschaffen werden. Er fordert aber die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung kantonaler Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen durch den Bund. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Lärmschutz-Verordnung grundsätzlich begrüsst. Er fordert aber in seiner Stellungnahme eine Regelung in der LSV, damit in Fällen, wo berechtigte Lärmklagen eintreffen, die Sanierungspflicht nicht einseitig zulasten des Anlagenbetreibers geht. (Auskunft: Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions‑Initiative)» kritisiert, dass dieser auf dem leistungssystematischen Begriff der «Invaliden» basiert, statt die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Grundlage zu nehmen. Er wird daher vom Kanton Basel-Stadt nicht mitgetragen. Die Inklusions-Initiative hingegen würde einen Grundstein für die langfristige Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen legen. (Auskunft: Christoph Fenner, Leiter Abt. Behindertenhilfe, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundesrates für eine Anpassung des Wasserrechtsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Damit sollen sogenannte ehehafte Wasserrechte aufgehoben werden. In Basel-Stadt wird dies mit dem neuen kantonalen Wassergesetzes bereits umgesetzt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen inklusive der Ordnungsbussenverordnung die Einführung einer nationalen Busse für Littering abgelehnt. Die Kantone sollen selbst entscheiden, ob die passenden Tatbestände für eine Busse erfüllt sind und wie hoch diese Bussen sein soll, denn diese müssen in das jeweilige kantonale Bussensystem passen. Es gibt beim Littering keinen Bedarf für einen nationalen Durchgriff. Zudem sind die vom Bund vorgesehenen Ordnungsbussen unverhältnismässig hoch und nehmen keine Rücksicht auf die Schwere der Übertretung. (Auskunft: Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die geplanten Änderungen der Eigenmittelverordnung begrüsst. Damit können wichtige Lehren aus der Krise rund um die Credit Suisse gezogen werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Vernehmlassung zu den auf Gesetzesebne umzusetzende Massnahmen hält der Regierungsrat fest, dass allfällige regulatorische Verschärfungen bei nicht systemrelevanten Banken kritisch zu prüfen sind. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Finanzplatz ein wichtiger Arbeitgeber in der Schweiz ist mit vielen Arbeitsplätzen. Der Regierungsrat findet es daher wichtig, dass die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft vertieft analysiert werden. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.