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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Anina Ineichen (GP) betreffend «Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Auslagerung von Informatikdienstleistungen» nicht zu überweisen. Der Regierungsrat nimmt das Kernanliegen der Motion, den Schutz von Daten und die Informationssicherheit, sehr ernst. Im Kanton Basel-Stadt besteht hingegen kein Bedarf für ein separates «Auslagerungsgesetz» wie im Kanton Solothurn. Der bestehende Rechtsrahmen des Kantons ist modern, umfassend und deckt alle von der Motion aufgeworfenen Fragen ab. Die geltenden Rechtsgrundlagen bieten ein robustes und transparentes System zur Steuerung der Auslagerung von Informatikdienstleistungen, insbesondere Cloud-basierten Vorhaben, das auf die heutigen Risiken ausgerichtet ist. Zudem könnte eine Verschiebung der Zuständigkeiten ins Parlament die Handlungsfähigkeit der Verwaltung im dynamischen IT-Umfeld sowie die Funktionalität der IT-Dienstleistungen beeinträchtigen. (Auskunft: Phillippe Hehn, Co-Leiter IT BS, Finanzdepartement, Tel. 061 267 39 53)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend «öV-Erschliessung der Nordspitze Dreispitz und Gundeldingen» abzuschreiben. Grundsätzlich vermag das bestehende Angebot die zusätzliche Nachfrage durch die Arealentwicklung Dreispitz Nord gut abzudecken. Mit der geänderten Führung der Tramlinie 12 (heute E11) wird das Areal Dreispitz Nord mittelfristig wesentlich besser an das Quartier Gundeldingen angebunden werden. Zudem sollen einzelne Tramhaltestellen verschoben werden, um das Dreispitz-Gebiet besser zu erschliessen. Grössere Anpassungen im Busnetz wären mit Blick auf das Gesamtnetz sowie die lokale Verkehrsführung eher nachteilig und würden tendenziell die Fahrzeiten verlängern. (Auskunft: Ulrike Legros, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 45)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Balz Herter, Die Mitte) betreffend «Vorbereitung auf Extremwettereignisse» abzuschreiben. Der Sturm vom 12. Juli 2023 hat eindrücklich gezeigt, welche Herausforderungen Extremwetterlagen für die Einsatzkräfte des Kantons Basel-Stadt mit sich bringen. Um die Einsatzführung bei einer Flächenlage sicherzustellen, hat die Feuerwehr Basel ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet, geschult und bereits erfolgreich angewendet. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • für die Teilintegration des Lufthygieneamts im Amt für Umwelt und Energie ab 1. Januar 2026 Gesamtausgaben in der Höhe von 780'000 Franken bewilligt. Nach Kündigung der bikantonalen Vereinbarung über das Lufthygieneamt beider Basel durch den Kanton Basel-Landschaft muss ab 1. Januar 2026 jeder Kanton dafür sorgen, dass die Vollzugsaufgaben in den Bereichen Luft und Nichtionisierende Strahlung weitergeführt werden. Im Kanton Basel-Stadt werden diese Aufgaben zusammen mit den zuständigen Mitarbeitenden in das Amt für Umwelt und Energie integriert. Die Messtechnik Luft wird auch nach dem 1. Januar 2026 bikantonal weitergeführt, neu jedoch unter Leitung von Basel-Stadt. Die Auflösung des Lufthygieneamt beider Basel löst zwar einmalige Kosten aus. Der Betrieb als solches wird durch die Teilintegration voraussichtlich jedoch nicht teurer werden. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 01)
  • dem Verein «Casino-Gesellschaft Basel» eine Finanzhilfe von 180’000 Franken aus dem Stadtbelebungsfonds für den Anlass «Jubiläums-Wochenende 200 Jahre Stadtcasino» im Jahr 2026 bewilligt. Der Anlass spricht mit seinem vielfältigen Programm breite Bevölkerungsgruppen an und ist geeignet, auch neue Nutzergruppen anzuziehen. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • den Vertrag über den Staatsbeitrag an den Verein Tele-Hilfe genehmigt und für die Jahre 2026 und 2027 eine jährliche Abgeltung von 85’000 Franken bewilligt. Gestützt auf die Istanbul-Konvention und die Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen sind die Kantone verpflichtet, eine kostenlose und rund um die Uhr erreichbare zentrale Telefonberatungsstelle für Gewaltopfer sicherzustellen.
  • den Nutzungsplan / Linienplan des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Baulinien im Ingelsteinweg, Zum Hilsenstein und Tannenfluhweg genehmigt. Die Wohngenossenschaft Thierstein plant die Sanierung der Gebäude sowie die Erweiterung des Wohnungsbestands entlang der Gundeldingerstrasse. Damit das Baugesuch eingereicht werden kann, muss die Nutzung geklärt und bereinigt werden. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • den Beitritt der Stadt Basel zum Rainbow Cities Network per Anfang 2026 genehmigt und damit eine Massnahme aus dem Gleichstellungsplan 2024–2027 umgesetzt.  Das Rainbow Cities Network fördert den Wissensaustausch, die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Städten im Bereich LGBTIQ. (Auskunft: Evelyne Sturm, Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 48 42)
  • das Budget 2026 der Swisslos‑Sportfonds‑Kommission genehmigt. Es gliedert sich in Beiträge an Vereine und Organisationen für Sportanlagen, Material bzw. Maschinen und Trainingsanlässe sowie an Projekte und Veranstaltungen und geht von einem Einnahmenüberschuss von 256'129 Franken aus. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • den Stand der Umsetzung sowie das weitere Vorgehen ab 2026 zur Vision «Gut und gemeinsam älter werden im Kanton Basel-Stadt» zur Kenntnis genommen. Die Vision bleibt Grundlage der kantonalen Alterspolitik und wird künftig in drei übergeordneten Handlungsfeldern umgesetzt. Bis Ende 2026 entstehen für jedes Handlungsfeld ein Aktionsplan mit Massnahmen, welche in den darauffolgenden Jahren umgesetzt werden. (Auskunft: Stephan Gassmann, Leiter Planungskoordination, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 61 80)
  • In der eidgenössischen Vernehmlassung die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der Motion Schilliger in den meisten Punkten abgelehnt, da diese den Handlungsspielraum des Kantons einschränken und den Verwaltungsaufwand bei der Projektierung und Umsetzung von Tempo 30 auf dem verkehrsorientierten Netz unnötig erhöhen würde. In Erfüllung der Motion Raphael Fuhrer betreffend «integrale Signalisation von Tempo 30 in Basel-Stadt mit gleichzeitiger Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs gemäss Kantonsverfassung § 30» wird der Regierungsrat dem Grossen Rat im ersten Quartal 2026 einen Vorschlag für ein gegenüber heute erweitertes Zielnetz Tempo 30 vorlegen. (Auskunft: Stephan Löwengut, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 41 86)
  • In der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorentwurf zu einem neuen Cannabisproduktegesetz grundsätzlich begrüsst. Dieser priorisiert Anliegen der öffentlichen Gesundheit konsequent vor den Interessen der Kommerzialisierung von Cannabis. Die bisherige Prohibition hat ihre Ziele klar verfehlt, da sie den Konsum weder verhindern noch eindämmen konnte. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst. Die Berücksichtigung der im Ausland wohnhaften Versicherten im Risikoausgleich sowie die klarere gesetzliche Regelung des Versichertenbestands tragen zu einer verbesserten Finanzierungsgerechtigkeit des Systems der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei. In seiner Stellungnahme schlägt er jedoch vereinzelte Präzisierungen vor, die den Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich noch besser abbilden würden. (Auskunft: Ljubisa Stojanovic, Leiter Abt. Finanzen und Dienste, Bereich Gesundheitsversorgung, Tel. 061 205 32 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den vorgesehenen Änderungen von Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026 mit einer Ausnahme zugestimmt: Bei der Lockerung des Verbots von Pensionsgeschäften zum Zweck für die kurzfristige Liquiditätsbeschaffung von Vorsorgeeinrichtungen schlägt der Regierungsrat vor, zusätzliche Anforderungen im Bereich der finanziellen Besicherung, des Fachwissens und der Rechnungslegung in die Verordnung aufzunehmen. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Konferenz der Kantonsregierungen KdK für einen Positionsbezug zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)" grundsätzlich unterstützt. Der Positionsbezug spricht sich klar gegen die Volksinitiative aus, weil sie den regionalen Service public der SRG gefährdet. In seiner Stellungnahme bringt der Regierungsrat jedoch einige Änderungswünsche an, damit die negativen Auswirkungen der Volksinitiative auch auf die Deutschschweiz und damit auch auf Basel zum Ausdruck kommen. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • 3 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 2029 als Präsidentin des Schulrats der Primarstufe Wasgenring für die Amtsdauer vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2029 gewählt:
    Lea Levi

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht